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Verheiratet-Aufenthaltserlaubnis für Studenten-Hauptwohnsitz am Studienort (Gelesen: 2.940 mal)
schoenertag
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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17.07.2007 um 12:17:02
 
Hallo alle zusammen,
ich habe ein problem,hoffe ihr könnt mir helfen.ich habe ende juni dieses jahr geheiratet,ich selber bin deutsche und habe einen marokkanischen ehemann.
wir beide sind studenten.mein studienort ist raum stuttgart und er studiert im ruhrpott.er ist mit einem studentvisum vor ca.5 jahren eingereist.
jetzt wollten wir eine aufenthaltserlaubnis für ihn,damit er mehr als diese 90/180 halbe tage arbeiten kann.

er ist mit seinem studium sehr weit und braucht nur noch ein jahr um es zu beenden.ich brauche länger.jetzt meinte der beamte von der ausländerbehörde das ich meinen hauptwohnsitz bei meinem mann haben müsste damit er die aufenthaltserlaubnis bekommt.daraufhin sagte ich ihm das das nicht möglich sei da mein studienort stuttgart ist.er zeigte sich verständnissvoll und telefonierte  mit seiner vorgesetzten.diese meinte dann das wir es doch mit einem zweitwohnsitz versuchen sollten,ob es dann mit der aufenthaltserlaubnis klappt das werde man dann sehen. Traurig

das problem ist für mich die zweitwohnsitzsteuer.für mich als studentin und den studiengebühren wird es eine finanzielle belastung da ich kein bafög mehr bekomme und selber arbeiten muss um meinen LU zu finanzieren.meinem mann wurden als ausländischer student die studiengebühren erlassen,mit einer deutschen frau muss er ab diesem semester studiengebühren zahlen.

ich frage mich was denn überhaupt der zweitwohnsitz von mir im ruhrpott denn bringen soll da ich ja dort weder arbeite noch studiere,meinen mann sehe ich jedes wochenende.er kommt mal zu mir und mal ich zu ihm.ausserdem wohnen wir beide in einer studentenbude,er darf es nur als einzelperson nutzen und ich meins nur als einzelperson.ich kann doch keine neue wohnung mieten?nur damit ich dort einen zweitwohnsitz habe?

also meine frage:muss ich als studentin die ihren studienort woanders als der ehemann hat unbedingt einen haupt oder zweitwohnsitz bei meinem mann haben damit er die aufenthaltserlaubnis bekommt?
lieben dank im voraus



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maki
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Antwort #1 - 17.07.2007 um 12:28:12
 
Hallo schoenertag,

schoenertag schrieb am 17.07.2007 um 12:17:02:
ausserdem wohnen wir beide in einer studentenbude,er darf es nur als einzelperson nutzen und ich meins nur als einzelperson.ich kann doch keine neue wohnung mieten?nur damit ich dort einen zweitwohnsitz habe? 

Das könnte ein Problem werden (sehe ich als Laie so), da so eine eheliche Lebensgemeinschaft gar nicht möglich ist (Tisch und Bett teilen), diese ist allerdings Vorraussetzung für einen AE nach §28.
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inge
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Antwort #2 - 17.07.2007 um 12:29:52
 
Zitat:
haupt oder zweitwohnsitz bei meinem mann haben damit er die aufenthaltserlaubnis bekommt?

Theoretisch nicht. Muss halt nur vernünftig begründet werden. Insbesondere dass/ob die Wochenenden und andere freie Tage zusammen verbracht werden.

Ggfs am Wohnort deines Mannes anmelden (bei Ehegatten ist der Hauptwohnsitz normalerweise da, wo beide leben) und wg Zweitwohnsitzsteuer auf BVerfG Urteil verweisen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20051011_1bvr123200.html
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trixie
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Antwort #3 - 17.07.2007 um 12:35:44
 
Zuerst ein Tipp:

Bei Verwendung der Groß- und Kleinschreibung liest sich der Beitrag wesentlich besser!

schoenertag schrieb am 17.07.2007 um 12:17:02:
muss ich als studentin die ihren studienort woanders als der ehemann hat unbedingt einen haupt oder zweitwohnsitz bei meinem mann haben damit er die aufenthaltserlaubnis bekommt?


Der Wohnsitz ist grundsätzlich so anzugeben, wie er sich tatsächlich darstellt. Ob du bei deinem Mann einen Nebenwohnsitz hast, kannst letzendlich nur du beurteilen. Allerdings ist es schwer nachvollziehbar, dass dein Mann eine AE nach § 28 AufenthG bekommt, wenn nicht ersichtlich ist, dass es um eine familiäre Gemeinschaft geht. In deinem Fall würde es zwar absurd klingen, dass zwei verschiedene Wohnsitze grundsätzlich einmal gegen eine familiäre Gemeinschaft sprechen, wo ihr doch erst geheiratet habt. Das hat aber die ABH nicht zu prüfen, sondern die Fakten, die ihr zur Beurteilung vorliegen und da wäre wenigstens die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes ein wichtiges Indiz dafür. Ob du dann dafür eine Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen hast, mag für dich ein Argument einer Nichtanmeldung sein, aber sicherlich nicht für die ABH.

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schoenertag
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Antwort #4 - 17.07.2007 um 12:48:04
 
danke maki und inge für die schnelle antwort,
an inge: das problem ist das ich meinen hauptwohnsitz da haben muss wo ich mich mehr als 60 % aufhalte und das ist nunmal mein studienort und bei meinem mann genauso. Traurig

"Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG."

ich versteh nicht so genau was damit gemeint ist,wenn ich bei meinem mann hauptwohnsitz hätte,und zweitwohnsitz an meinem studienort würde das für mich kein nachteil ergeben?auch bezüglich arbeiten?ich bekomme von meiner arbeitstelle einen ortszuschlag zu meinem lohn,würde ich es immer noch wenn mein haupwohnsitz im ruhrpott wäre?

hoffe ich frag nicht so blöd,ich kann mit behördenkram nicht so gut umgehn.
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schoenertag
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Antwort #5 - 17.07.2007 um 12:54:19
 
Danke Trixie auch für deine Antwort.Ohne Groß-und Kleinschreibung schreibt es sich schneller. Augenrollen

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inge
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Antwort #6 - 17.07.2007 um 12:57:01
 
Zitat:
das problem ist das ich meinen hauptwohnsitz da haben muss wo ich mich mehr als 60 % aufhalte

Sagt wer?

MRRG (ggfs mit Landesmelderecht vergleichen) sagt zum Thema HauptWOHNUNG (was nicht zwangsläufig gleichbedeutend mit HauptWOHNSITZ ist ...):
Zitat:
§ 12 Mehrere Wohnungen
(1) 1Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung. 2Der Einwohner hat der Meldebehörde mitzuteilen, welche Wohnung nach den Absätzen 2 und 3 seine Hauptwohnung ist.

(2) 1Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners. 2Hauptwohnung eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners, der nicht dauernd getrennt von seiner Familie oder seinem Lebenspartner lebt, ist die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. 3Hauptwohnung eines minderjährigen Einwohners ist die Wohnung der Personensorgeberechtigten; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung des Personensorgeberechtigten, die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzt wird. 4Auf Antrag eines Einwohners, der in einer Einrichtung für behinderte Menschen untergebracht ist, bleibt die Wohnung nach Satz 3 bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres seine Hauptwohnung. 5In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners liegt. 6Kann der Wohnungsstatus eines verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners nach den Sätzen 2 und 5 nicht zweifelsfrei bestimmt werden, ist Hauptwohnung die Wohnung nach Satz 1.

(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners.

Heißt für mich: Die Wohnung in der BEIDE ZUSAMMEN die meiste Zeit sind. Bist du häufiger bei deinem Mann, ist seine wohnung (wenn du dort gemeldet bist) Hauptwohnung. Umgekehrt sonst deine. Erst im Zweifel (ungefähr wechselseitig gleicher Aufenthalt in beiden Wohnungne) gilt: Überwiegender Aufenthalt des einzelnen Ehepartners.
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Antwort #7 - 17.07.2007 um 13:08:20
 
OK Danke ihr lieben.Ich denke das ich meinen Hauptwohnsitz in den Ruhrpott verlege und meinen Nebenwohnsitz da wo ich arbeite und studiere.
Hat jemand eine Ahnung ob sich für mich irgendwelche Nachteile ergeben,wenn ich meinen Hauptwohnsitz verlege?Arbeitsmässig oder Studienmässig,was euch so einfällt?Wie ist das mit den Lohnsteuerkarten?
Muss ich die Adresse auf meinem Personalausweis ändern?
Wählen dürfte ich dann bei meinem Mann.
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ronny
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Antwort #8 - 17.07.2007 um 13:19:55
 
schoenertag schrieb am 17.07.2007 um 13:08:20:
Hat jemand eine Ahnung ob sich für mich irgendwelche Nachteile ergeben,wenn ich meinen Hauptwohnsitz verlege?Arbeitsmässig oder Studienmässig,was euch so einfällt?Wie ist das mit den Lohnsteuerkarten?
Muss ich die Adresse auf meinem Personalausweis ändern?
Wählen dürfte ich dann bei meinem Mann. 


Hallo nscho-tschi (scherz für Eingeweihte),

da wo die Hauptwohnung liegt, ist Deine zuständige Meldebehörde, Passbehörde und damit auch Steuerkartenbehörde.

Im übrigen dürfte das was Inge aus dem MRRG zitiert hat, auch in den sonstigen Landesmeldegesetzen so zu finden sein:

Hauptwohnung des nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaares ist eine der beiden Wohnungen. Nur dann werdet ihr ausländerrechtlich kein Problem bekommen. Denn, zwei getrennte Hauptwohnungen wären, im Umkehrschluß aus dem Vorhergesagten, gleichbedeutend mit dauernd getrennt lebend.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #9 - 17.07.2007 um 13:25:05
 
Ihr seid Super! Vielen vielen Dank an euch alle.. Smiley
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Antwort #10 - 17.07.2007 um 13:33:47
 


ich bekomme von meiner arbeitstelle einen ortszuschlag zu meinem lohn,würde ich es immer noch wenn mein haupwohnsitz im ruhrpott wäre?

hoffe ich frag nicht so blöd,ich kann mit behördenkram nicht so gut umgehn

habe gerade gegoogelt das ortszuschlag nichts mit der wohnung zu tun hat *rotwerd*sondern nur mit personenstand.sorry.. Durchgedreht Laut lachend

Änderung:
hab mal den unvollständigen und überflüssigen quote entfernt. Ronny Zwinkernd

Auswirkungen könnte das nur im Falle einer Ballungsraumzulage haben
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