Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Neuer § 33 AufenthG (Gelesen: 1.228 mal)
dasphantom
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuer § 33 AufenthG
17.07.2007 um 11:37:07
 
Hallo an alle Anwesenden.
Mir ist gerade beim Durchlesen des neuen § 33 AufenthG eine Frage durch den Kopf gegangen. Ich stell sie mal in den Raum. Es könnte eine interassente Diskussion geben.

Der neue § 33 stellt nicht mehr, wie zuvor, allein auf die Mutter ab.Nun kann auch bei einem Elternteil mit AE dem Kind eine AE erteilt werden. Wie werden die Fälle von Vätern behandelt, die nach dem Beschluss des BVerfG, das den alten § 33 für verfassungswidrig erklärt hat, einen Antrag auf eine AE für ihr in Deutschland geborenes Kind gestellthaben?
Dies ist insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Rückwirkung interessant.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer § 33 AufenthG
Antwort #1 - 17.07.2007 um 11:42:00
 
Könnte dann eine Érteilung einer AE nach sich ziehen. Allerdings
glaube ich kaum an eine Rückwirkung, denn für die jetzige Erteilung
war eine Gesetzesänderung notwendig.


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer § 33 AufenthG
Antwort #2 - 17.07.2007 um 11:46:51
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1133248569;revpost=yes;start...

Nach der oben zitierten Entscheidung des BVerfG waren Entscheidungen, die das Aufenthaltsrecht nach dem Vater zum Gegenstand hatten,  auszusetzen, sie können daher nach dem Inkraftreten des § 33 AufenthG entschieden werden.

Weitere Rückwirkungen sehe ich erst mal nicht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.07.2007 um 11:56:59 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
dasphantom
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer § 33 AufenthG
Antwort #3 - 17.07.2007 um 11:58:52
 
Hallo Ronny, hallo Don,

der Ansicht bin ich auch. Wegen der Aussetzung dürfte eine Rückwirkung ja eigentlich ausgeschlossen sein. Fraglich fand ich dies z.B. für die Fälle wo die Kinder bereits 10 oder 15 Jahre alt sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer § 33 AufenthG
Antwort #4 - 17.07.2007 um 12:01:53
 
dasphantom schrieb am 17.07.2007 um 11:58:52:
Fraglich fand ich dies z.B. für die Fälle wo die Kinder bereits 10 oder 15 Jahre alt sind.  


Unwahrscheinlich Zwinkernd

Für Verfassungswidrig wurde ausdrücklich der § 33 AufenthG erklärt, sonst nichts weiter. Aber den § 33 AufenthG gibt es erst seit dem 0.01.2005 Zwinkernd

Änderung:
Edit: Ich muß mich korrigieren, die angegriffene Regelung betraf auch den alten § 21 AuslG.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer § 33 AufenthG
Antwort #5 - 17.07.2007 um 12:15:47
 
dasphantom schrieb am 17.07.2007 um 11:58:52:
Wegen der Aussetzung dürfte eine Rückwirkung ja eigentlich ausgeschlossen sein. Fraglich fand ich dies z.B. für die Fälle wo die Kinder bereits 10 oder 15 Jahre alt sind.


in der Praxis vermutlich ohne nennenswerte Relevanz, da die alten Anträge längst beschieden und bestandkräftig sind und sich das aufenthaltsrechtliche Problem der Betroffenen mittlerweise (so oder so) erledigt haben dürfte.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer § 33 AufenthG
Antwort #6 - 17.07.2007 um 13:11:51
 
Muleta schrieb am 17.07.2007 um 12:15:47:
in der Praxis vermutlich ohne nennenswerte Relevanz,


Sehe ich genauso, kann eigentlich nur für ganz wenige (Alt-)Fälle noch relevant sein . Bestandskräftigen Altfällen steht natürlich -soweit noch notwendig- ein neues Antragsrecht zu (da Änderung der Sach- und Rechtslage).

Vermutlich deswegen auch keine umfangreiche Altfallregelung durch das Gericht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema