Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Visum für Deutschland (Gelesen: 3.336 mal)
Bonny
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


mein Ägypten


Beiträge: 60

Wuppertal, Germany
Wuppertal
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Deutschland
16.07.2007 um 15:22:20
 
Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und hab direkt eine Frage:

Ich (deutsche) lebe seid 3 Jahren in Ägypten und bin davon 2 Jahre verheiratet.

Mein Mann und ich würden gerne für 3 oder 4 Monate (Winterzeit) nach Deutschland gehen.

Was ist besser?: Ich besorge mir eine Meldeadresse in Deutschland und dann eine Visum auf Familienzusammenführung oder ein Besuchsvisum???

Muss ich eine Arbeitsstelle haben in Deutschland??? Kann mein Mann sich dann auch in Deutschland anmelden???

Vielen Dank im Voraus, Wir hoffen auf viele Antworten und Tipps.

LG aus Ägypten

Bonny
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #1 - 16.07.2007 um 15:24:24
 
wenn es nur für Wintermonate sein soll, dann reicht das Besuchsvisum aus und ist sicher etwas weniger umständlich  Zwinkernd

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #2 - 16.07.2007 um 16:10:30
 
Bonny schrieb am 16.07.2007 um 15:22:20:
Ich besorge mir eine Meldeadresse in Deutschland  


Damit würdest du eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn das nicht dein Hauptwohnsitz wäre, sondern eben nur vorübergehend, als Besucher.

Bonny schrieb am 16.07.2007 um 15:22:20:
Muss ich eine Arbeitsstelle haben in Deutschland???  


Das nicht, aber du unterliegst den gleichen Kriterien, die bei einem "Besuchervisum" notwendig sind.

Bonny schrieb am 16.07.2007 um 15:22:20:
Kann mein Mann sich dann auch in Deutschland anmelden???  


Du meldest deinen Mann als Besucher bei der Meldebehörde an, wo ihr euch überwiegend aufhält.

Ein Schengen Visum wird maximal für 3 Monate ausgestellt.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bonny
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


mein Ägypten


Beiträge: 60

Wuppertal, Germany
Wuppertal
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #3 - 16.07.2007 um 16:47:23
 
Vielen Dank für die Infos.

Wenn ich mich aber nun wieder in Deutschland anmelde, für immer, dann ist es doch ein Visum für FzF oder?

Ich habe einmal gehört, dass wir ein Visum für länger bekommen können, da wir verheiratet sind.

Wie stehen die Chancen auf Erteilung des Visums, egal welches?

Der Konsul hier in Ägypten meinte einmal zu mir, je länger wir verheiratet sind und da ich ja auch im Reisepass als Wohnort Ägypten stehen habe, dürfte es keine Schwierigkeiten geben.

Ach man hört so viel.....

LG
Bonny
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #4 - 16.07.2007 um 18:49:41
 
trixie schrieb am 16.07.2007 um 16:10:30:
...
Damit würdest du eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn das nicht dein Hauptwohnsitz wäre, sondern eben nur vorübergehend, als Besucher.
...
Du meldest deinen Mann als Besucher bei der Meldebehörde an, wo ihr euch überwiegend aufhält.
trixie

Na wenn Du Dich da mal nicht irsst:
§11 Melderechtsrahmengesetz
lese ich nicht so.

Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #5 - 16.07.2007 um 22:54:39
 
Zitat:
Na wenn Du Dich da mal nicht irsst: §11 Melderechtsrahmengesetz lese ich nicht so.


Es geht um das Begründen eines Hauptwohnsitzes, nicht um eine Wohnung.  Dass eine Anmeldung erfolgen muß, habe ich nicht bestritten. Dieses Thema wurde u. a. ausführlich hier diskutiert.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1182629668

Und so wie Bonny im Eröffungsthread schrieb, geht es nur um einen kurzfristiten Aufenthalt in Deutschland und nicht um die Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

Zitat:
Wenn ich mich aber nun wieder in Deutschland anmelde, für immer, dann ist es doch ein Visum für FzF oder?


Wie ich schon geschrieben habe, begründet das reine Anmelden noch keine Hauptwohnung in Deutschland, wenn ihr euch nicht überwiegend hier aufhaltet. Somit ist auch das Visum zur FZF nicht das richtige. Übrigens würde dieses auch nur für drei Monate gelten, setzt aber einen Daueraufenthalt in Deutschland voraus, denn ihr aber gar nicht vorhabt. Somit würdest dein Mann falsche Angaben beim Visumsantrag machen.

Zitat:
Ich habe einmal gehört, dass wir ein Visum für länger bekommen können, da wir verheiratet sind.


Das solltest du als Gerücht betrachten.

trixie



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #6 - 17.07.2007 um 07:50:47
 
trixie schrieb am 16.07.2007 um 22:54:39:
Es geht um das Begründen eines Hauptwohnsitzes, nicht um eine Wohnung.   


Da möchte ich trixie mal zustimmen wollen Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Bonny
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


mein Ägypten


Beiträge: 60

Wuppertal, Germany
Wuppertal
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anleitung für Deutschland
Antwort #7 - 17.07.2007 um 12:58:04
 
Hallo Zusammen,
ich hab hier schon mal was geschrieben. Finde mich aber noch nicht so gut zurecht im Forum.

Mein Mann (Ägypter) und ich (deutsche) leben Beide in Ägypten.
Wir wollen gemeinsam nach Deutschland. Vielleicht 6 Monate oder so und dann wieder zurück, da hier dann Saison ist.

Was müssen wir machen. Kann ich ganz normal wieder zurück nach Deutschland. Wohnung, Anmelden, u.s.w.??

Visum auf FzF???

Wie geht das alles und wo fangen wir an?? ALB wo?? in Deutschland..??

Hier sind so viele Infos im Forum. Kann mir jemand eine Schritt für Schritt Anleitung geben??

Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?? Arbeitslosengeld? Ich war nicht arbeitslos bevor ich nach Ägypten gegangen bin.
Bin seit 3 Jahren in Ägypten.

Frage über Fragen. Für Antworten und Infos wären wir sehr dankbar.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anleitung für Deutschland
Antwort #8 - 17.07.2007 um 13:03:26
 
Zitat:
Habe ich Anspruch auf finanzielle Unterstützung?? Arbeitslosengeld? Ich war nicht arbeitslos bevor ich nach Ägypten gegangen bin.
Bin seit 3 Jahren in Ägypten.

Anspruch auf ALG nur, wenn innerhalb der letzten 36 Monate auch Beiträge gezahlt wurden (afaik).
Also nur ALG2
Problem: Neuerdings kann in nicht-Regelfällen (KÖNNTE bei dir wegen des längeren Aufenthalts in Ägypten der Fall sein), die FZF vom gesicherten Lebenunterhalt abhängig gemacht werden. Bei ALG2 also evtl KEIN FZF.

Zitat:
Vielleicht 6 Monate oder so und dann wieder zurück, da hier dann Saison ist.

In Ägypten Geld verdienen und dann in D ALG2 beziehen wird in diesem ZusHang wohl nicht so positiv bewertet werden.

Anlaufstelle: Deutsche Botschaft. Da dein Mann ein FZF Visum beantragen muss. Ggfs auch schon mal mit der ABH Verbindung aufnehmen, die für euch zuständig sein wird (Wohnort in D).
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anleitung für Deutschland
Antwort #9 - 17.07.2007 um 13:22:35
 
Bonny schrieb am 17.07.2007 um 12:58:04:
Finde mich aber noch nicht so gut zurecht im Forum.  


Nachdem Dein erster Thread nur sechs Beiträge weiter unten steht behaupte ich mal, Du warst zu bequem zum Suchen Zwinkernd

Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Bonny
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


mein Ägypten


Beiträge: 60

Wuppertal, Germany
Wuppertal
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #10 - 17.07.2007 um 13:28:45
 
Sorry hatte ich wirklich nicht gesehen. weinend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #11 - 17.07.2007 um 13:30:13
 
Bonny schrieb am 17.07.2007 um 13:28:45:
Sorry hatte ich wirklich nicht gesehen.


Kein Problem habs zusammengeführt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Bonny
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


mein Ägypten


Beiträge: 60

Wuppertal, Germany
Wuppertal
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #12 - 17.07.2007 um 15:23:42
 
Ich wollte richtig stellen, dass ich nicht in Ägypten arbeite. Ich bin nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis.

Wie hoch muss mein Einkommen in Deutschland sein, damit es für ein Visum der FzF reicht? Wie lange gilt dann dieses Visum und wie geht es dann weiter? Ich verstehe diese ganzen Ausländergesetze nicht. Es kann doch nicht sein, dass es so kompliziert ist, mit meinem Mann auch mal eine Zeit lang in Deutschland zu leben. Kann man ihm/ uns denn vorschreiben wo wir zu leben haben. Geht es nicht ein bisschen hier und ein bisschen dort????

Wie lange dauert so was in der Regel? Hab hier schon die unterschiedlichsten Zeiten gelesen. Welche Papier braucht mein Mann? Besser zu Zweit zur Botschaft oder mein Mann alleine?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #13 - 17.07.2007 um 15:56:09
 
Bonny schrieb am 17.07.2007 um 15:23:42:
Kann man ihm/ uns denn vorschreiben wo wir zu leben haben.  


Doch, wenn du vom deutschen Staat Sozialleistungen in Anspruch nehmen möchtest, kann man das sehr wohl.
Man kann nicht nur fordern, sondern muß auch für sich selber aufkommen.

Nachdem man dir eine Eheführung auch in Ägypten zumuten kann, sollte der LU für ein Leben in Deutschland gesichert sein, da ein Visum - egal welches du beantragen möchtest - auch abgelehnt werden kann.

Bonny schrieb am 17.07.2007 um 15:23:42:
Ich wollte richtig stellen, dass ich nicht in Ägypten arbeite.


Aber sicherlich dein Mann. Und wenn er in Ägypten keine Arbeit hat, fliegt man nach Deutschland und läßt sich dort aushalten. Eine super Einstellung.  Ärgerlich

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Deutschland
Antwort #14 - 17.07.2007 um 15:56:44
 
Bonny schrieb am 17.07.2007 um 15:23:42:
Geht es nicht ein bisschen hier und ein bisschen dort????  


Hallo,

falls die Aufenthaltswünsche sich auf einen gemeinsamen Aufenthalt in DE von max 90 Tagen je Halbjahr reduzieren ließen, dann wäre ggf. ein sog. "unechtes Jahresvisum" (§ 6 Abs. 2 AufenthG) ene brauchbare Alternative ??

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.07.2007 um 16:16:33 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema