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Krankenversicherung Kindsvater aber nicht verheiratet. (Gelesen: 4.202 mal)
dragonmother
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16.07.2007 um 11:07:12
 
Hi,

leider habe ich in alten Postings nur Beiträge zu Krankenversicherung bei FzF bei Verheirateten gefunden, die ja mitversichert werden können.

Deshalb meine Frage:

Mein Freund und ich bekommen nächsten Monat ein Baby und wollen also danach das Visum zur FzF beantragen. Wie sieht das mit der KV aus? Mitversicheren geht ja nicht, da wir nicht verheiratet sind.

Wo beantragt man also eine gute/günstige Versicherung mit längerer Laufzeit? Jetzt beim TouriVisum haben wir eine vom ADAC, aber die wird uns zu teuer, wenn er länger als 3 Monate hier bleibt.

Liebe Grüße
Nutellatoast
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 16.07.2007 um 11:26:44
 
Da Dein Freund eine AE nach § 28 erhalten wird, ist er dann sowohl zur Arbeit berechtigt wie auch AlgII-berechtigt. Beides schließt die gesetzliche Krankenversicherung für ihn selbst ein.
thom
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dragonmother
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Antwort #2 - 16.07.2007 um 11:49:05
 
Hi Thom,

danke für die Antwort. Allerdings wollten wir eigentlich kein ALG2 für ihn beantragen, da er geschäftlich des öfteren ins Ausland muß. Und wenn man Hartz4 bekommt, darf man das ja nicht so einfach, bzw. sollte man ja immer für die ARGE verfügbar sein.

Viele Grüße
dragonmother
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 16.07.2007 um 12:10:25
 
Na,
Dann müsst Ihr wohl eine private Krankenversicherung suchen ([inv]HUK-Coburg[/inv] etc.)
Grüße
thom

Änderung:
Keine Schleichwerbung bitte, Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 16.07.2007 um 13:19:15 von ronny »  
 
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dragonmother
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Antwort #4 - 16.07.2007 um 13:11:33
 
Hi, ja richtig.

Danach hatte ich ja gefragt: welche ist da die beste?

Viele Grüße!
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Antwort #5 - 16.07.2007 um 13:13:40
 
dragonmother schrieb am 16.07.2007 um 13:11:33:
Danach hatte ich ja gefragt: welche ist da die beste? 

Das kommt darauf an Zwinkernd
Die Beste für wen?

Ihr solltet euch bei Versicherungen erkundigen, die Tarife variieren zum Teil beträchtlich, oft vom Einkommen abhängig.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.07.2007 um 13:30:19
 
dragonmother schrieb am 16.07.2007 um 11:07:12:
Jetzt beim TouriVisum haben wir eine vom ADAC, aber die wird uns zu teuer, wenn er länger als 3 Monate hier bleibt. 


Ich kann mir schlecht vorstellen, dass eine private KV günstiger sein wird, da diese für einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird. Es erklärt sich ja fast von selber, dass eine Versicherung für drei Monate günstiger ist, als für einen längeren Zeitraum.

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Antwort #7 - 16.07.2007 um 13:34:22
 
trixie schrieb am 16.07.2007 um 13:30:19:
Ich kann mir schlecht vorstellen, dass eine private KV günstiger sein wird,


Private KV (Vollkostentarif) ohne Selbstbehalt je nach Eintrittsalter um die 400 bis 600 Euronen per Monat Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #8 - 16.07.2007 um 13:37:52
 
Öhhhm,

wenn ich noch auf einen anderen Umstand hinweisen dürfte:
Meines bescheidenen wissens nach ist es ja so das bei verheirateten falls Papi oder Mami in der PKV ist das Kind automatisch auch bei der PKV versichert werden muss. Bei euch muss Papi ja auch ein Mitsorgerecht haben damit er eine AE vom Kind ableiten kann.

Meine Befürchtung wäre das hieraus auch eine PKV-Pflicht für das Kind abgeleitet werden könnte. Also ich würde mal bei meiner KV nachfragen ob das Kind definitiv in deiner GKV Pflichtmitversichert ist oder ob es privat versichert sein wird/muss.

Nur so am Rande, und auch mit einer gehörigen Portion Unwissenheit, da man ja fast schon Sozialexperte sein muß um so eine Frage beantworten zu können  Zwinkernd

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Antwort #9 - 16.07.2007 um 13:56:02
 
Rolsoft schrieb am 16.07.2007 um 13:37:52:
Meines bescheidenen wissens nach ist es ja so das bei verheirateten falls Papi oder Mami in der PKV ist das Kind automatisch auch bei der PKV versichert werden muss.


Da hast du Recht. Allerdings steht es dem Kindsvater frei, sich zu versichern.

Rolsoft schrieb am 16.07.2007 um 13:37:52:
Also ich würde mal bei meiner KV nachfragen ob das Kind definitiv in deiner GKV Pflichtmitversichert ist oder ob es privat versichert sein wird/muss.


Wie das Kind versichert ist, hängt wahrscheinlich auch davon ab, ob die werdende Mutter den Erziehungsurlaub nimmt. Dann wäre das Kind und auch die Mutter beitragsfrei während des Bezuges des Elterngeldes versichert.

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Antwort #10 - 16.07.2007 um 14:03:57
 
kann er vielleicht durch seinen ausl. arbeitgeber versichert werden?oder eine günstige kv im ausland abschliessen?
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trixie
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Antwort #11 - 16.07.2007 um 23:36:31
 
dete schrieb am 16.07.2007 um 14:03:57:
kann er vielleicht durch seinen ausl. arbeitgeber versichert werden?oder eine günstige kv im ausland abschliessen?  


Ich denke, dass das ausscheidet, sonst hätte er keine KV für den dreimonatigen Aufenthalt in Deutschland abgeschlossen. Eine im Ausland abgeschlossene KV würde bei einem Daueraufenthalt in Deutschland - wenn überhaupt - nur eine gewisse Zeit greifen.

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ayamhuhn
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Antwort #12 - 17.07.2007 um 10:27:26
 
Seit 1.4.07 gilt bei uns eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Krankenkasse jeden versichern muß. Sobald als die AE erteilt ist, kann der Kindsvater sich bei jeder gesetzlichen KK versichern lassen. Außerdem müssen seit 1.7.07 alle Privaten KK einen sogenannten Basistarif anbieten, der alle Leistungen der GKV umfasst und der finanziell erschwinglich ist auch für Leute mit geringerem Einkommen. Übrigens auch ohne Gesundheitsprüfung.
Über die konkreten Aufnahmebedingungen erkundigt man sich nach meiner Erfahrung am besten bei der KK seiner Wahl.

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Antwort #13 - 17.07.2007 um 11:09:59
 
Zitat:
Seit 1.4.07 gilt bei uns eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Krankenkasse jeden versichern muß.


Versichern muß sich der künftige Kindsvater erst ab 2009; freiwillig kann er sich natürlich auch jetzt schon versichern:

http://www.pkv-krankenkassen-vergleich.de/Gesundheitsreform_Versicherungspflicht...

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dayovovi
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Antwort #14 - 17.07.2007 um 14:50:58
 
ayamhuhn schrieb am 17.07.2007 um 10:27:26:
Seit 1.4.07 gilt bei uns eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass jede Krankenkasse jeden versichern muß.


Aber nur, wenn der Kindsvater tatsächlich unter die gesetzliche Versicherungspflicht fällt, soweit ich verstanden habe, denn die hat trotzdem noch kleine Maschen, durch die ein Mensch hindurchrutschen kann.
Der Kindsvater wäre z.B. nach SGB V, §5 Absatz 1 Nr. 13 und Absatz 11 krankenversicherungspflichtig, wenn er eine AE mit mehr als 12 Monaten Dauer bekommt.
Weiteres und Genaueres: http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm

Achtung, bei einer privaten Vorversicherung (und so eine 3-Monats-Touri-Versicherung ist eine solche) greift die gesetzliche Versicherungspflicht nicht mehr.
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