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Beantragung am Zweitwohnsitz (Gelesen: 2.661 mal)
Conan_80
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12.07.2007 um 10:28:23
 
Hallo,

ich habe mich soeben bei der ABH Berlin (Hauptwohnsitz) bezüglich der Bearbeitungszeit eines Heiratsvisums sachkundig gemacht und dabei ist mir tatsächlich die Luft im Hals stecken geblieben - zurzeit werden Anträge von Februar/März bearbeitet, bei neuen Anträgen muss man ab Einreichung bei der Botschaft mit 4-7 Monaten Wartezeit rechnen!
Letztendlich habe ich aber doch meine Sprache wiedergefunden und noch gefragt, ob ich die ganze Prozedur denn auch an meinem Zweitwohnsitz (auf dem Land) abwickeln könnte. Da meinte die gute Frau, wohl eher nicht, aber ich könnte es ja mal probieren.

Hat jemand diesbezüglich von euch Erfahrungen gemacht oder was gehört?

Gruß,
Andre
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inge
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Antwort #1 - 12.07.2007 um 10:40:51
 
Zitat:
Da meinte die gute Frau, wohl eher nicht

Weil die zuständige ABH immer die am Ort der Hauptwohnung ist.
Klappen kann das eigentlich nur, wenn die andere ABH nicht so genau hinschaut, denn korrekt wäre es halt nicht.

Unweigerlich wird die Frage nach "Ummeldung" kommen. Dazu wäre dann zu sagen, dass a) da evtl schon die Meldebehörde misstrauisch wird, dass b) ggfs eine OWi wäre und c) die "neue" ABH das ggfs spitzkriegen würde und der gesamte Vorgang dann im schlimmsten Fall bereits 2-3 Monate lief und dann nach Bärlin zurückverwiesen wird, wo das ganze dann von vorne beginnt. Mithin ein nicht unerhebliches Risiko einer deutlichen Verzögerung.
Das gleiche Verzögerungsrisiko entsteht, wenn die "andere" ABH (ohne "Ummeldung") den Vorgang tatsächlich startet und dann irgendwann feststellt, dass man ja eigentlich gar nicht zuständig ist.

Alles in allem, wäre ein "krummer" Beschleunigungsversuch also mit einem nicht unerheblichen (zeitlichen) Risiko verbunden und vermutlich wäre eher abzuraten.
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maki
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Antwort #2 - 12.07.2007 um 10:41:08
 
Eigentlich ist die ABH am Hauptwohnsitz zuständig, aber wenn du mal bei der ABH an deinem Zweitwohnsitz vorsprichst und ihnen die Situation erklärst, hast du Gewissheit.
Fragen kostet nichts (ausser Zeit).

Gruß,

maki
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ronny
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Antwort #3 - 12.07.2007 um 10:50:44
 
Hier dürfte es zusätzliche Probleme alleine dadurch geben, dass eine ABH auf dem Lande vermutlich in einem anderen Bundesland liegen dürfte.

Desweiteren sei der Hinweis gestattet, dass afaik den Meldebehörden per Erlass zusätzlich Ermittlungen zur Vermeidung von Scheinanmeldungen angeordnet wurden.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Conan_80
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Antwort #4 - 12.07.2007 um 11:07:07
 
Danke für eure Hinweise unentschlossen Das heißt, es gibt keine Möglichkeit als nochmal 4-7 Monate zu warten, wenn ich das richtig sehe...Bei Heirat im Ausland gehts wahrscheinlich auch nicht schneller, oder?
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inge
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Antwort #5 - 12.07.2007 um 11:14:55
 
Zitat:
Das heißt, es gibt keine Möglichkeit als nochmal 4-7 Monate zu warten

Doch. ECHT umziehen ...
(zB in eine Stadt, die nicht total überschuldet ist und deswegen auch personaltechnisch nur noch Mindeststandards bieten kann)
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trixie
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Antwort #6 - 12.07.2007 um 11:25:52
 
inge schrieb am 12.07.2007 um 11:14:55:
Doch. ECHT umziehen ...  


Ob das wirklich eine sinnvolle Alternative ist, um evtl. die Wartezeit zu verkürzen, wofür es aber keine Garantie gibt!!!

trixie
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Antwort #7 - 12.07.2007 um 11:33:09
 
inge schrieb am 12.07.2007 um 11:14:55:
zB in eine Stadt, die nicht total überschuldet ist und deswegen auch personaltechnisch nur noch Mindeststandards bieten kann


Utopia ??
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Zeppelin
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Antwort #8 - 12.07.2007 um 14:15:22
 
Vom Namensvetter in Berlin:

Alle vorigen Antworten sind natürlich richtig. Ein Wechsel von Haupt- und Nebenwohnsitz hat natürlich weitreichende Konsequenzen.

Wie es bei der ABH an Deinem Zweitwohnsitz aussieht, kannst Du nur vor Ort klären. aber sollte dieser Zweitwohnsitz z.B. in Brbg. liegen, kannst Du davon ausgehen, dass die ABH dort bei weitem nicht so überlastet sind, wie hier in Berlin.

Eigentlich finde ich, dass unser Innensenator seine Job ganz gut macht, aber dass ausgerechnet unsere ABH das klare Stiefkind der Innenverwaltung ist, geht langsam zu weit.
Deshalb wäre es gar nicht so verkehrt, hierzu mal einen Brief an den Innenausschuss, des Abgeordnetenhauses zu schreiben, und diesen in Kopie auch der Chefin der ABH zur Kenntnis zu geben. (Die Anschrift und den Namen findet man im Organigramm der ABH unter http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/allgemein/organigramm.pdf

Dass Berlin ein (wenn nicht DER) Immigrationsbrennpunkt in D ist, steht wohl außer Frage. Aber Bund und Länder sehen hier wohl wenig Anlass, die Hauptstadt dabei etwas zu entlasten. Nimm als Bsp. nur die zahlreichen Fachkräfte aus dem Ausland, die hier ausgebildet werden - incl. Verwaltungsverfahrensabwicklung bzgl. Immigration - und dann in anderen BL Jobs finden und dort halt auch Steuern zahlen.

Vielleicht ist die ABH an Deinem Zweitwohnsitz ja bereit und in der Lage, in Eurem Falle "Amtshilfe" zu leisten.

Gruß,
Zeppelin
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Conan_80
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Antwort #9 - 12.07.2007 um 19:55:27
 
Hmm, darauf mag ich mich nicht verlassen, aber ich werde mal fragen..Umziehen kann ich jedenfalls nicht so einfach.

Während der Wartezeit zur Überbrückung (also nicht vollkommen, aber für ein paar Wochen/Monate) ein Touristenvisum zu bekommen, ist wohl nicht möglich, oder?

Gruss,
Andre
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Antwort #10 - 12.07.2007 um 20:01:20
 
Conan_80 schrieb am 12.07.2007 um 19:55:27:
Während der Wartezeit zur Überbrückung (also nicht vollkommen, aber für ein paar Wochen/Monate) ein Touristenvisum zu bekommen, ist wohl nicht möglich, oder?


Das würde ich verneinen, weil du nicht zwei verschiedene Visas parallel beantragen kannst. Außerdem wäre bei einem "Besuchervisum" (Touristenvisum wäre in deinem Fall ohnedies das falsche) die Rückkehr in das Heimatland notwendig. Und bei fehlender Rückkehrbereitschaft wäre die Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung relativ hoch.

trixie
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Conan_80
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Antwort #11 - 18.07.2007 um 22:30:43
 
Und wenn der Zweitwohnsitz nun doch plötzlich Erstwohnsitz werden würde? In meinem Fall würde sich das sogar sehr plausibel begründen lassen Zwinkernd
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Zeppelin
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Antwort #12 - 18.07.2007 um 22:37:48
 
Conan_80 schrieb am 18.07.2007 um 22:30:43:
Und wenn der Zweitwohnsitz nun doch plötzlich Erstwohnsitz werden würde? In meinem Fall würde sich das sogar sehr plausibel begründen lassen Zwinkernd

Das ist dann aber schon merkwürdig: Conan_80 schrieb am 12.07.2007 um 19:55:27:
...Umziehen kann ich jedenfalls nicht so einfach. ...

Umziehen kannst Du jederzeit, aber das hat eben weitreichende Konsequenzen.
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Conan_80
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Antwort #13 - 18.07.2007 um 22:41:27
 
Zeppelin schrieb am 18.07.2007 um 22:37:48:
Das ist dann aber schon merkwürdig


Ja, ok klingt etwas widersprüchlich. Was ich damit meinte: Meinen ersten Wohnsitz komplett auflösen kann ich nicht.
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