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Kindernachzug zum allein sorgeberechtigten Vater (TR) (Gelesen: 624 mal)
filu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kindernachzug zum allein sorgeberechtigten Vater (TR)
10.07.2007 um 01:37:17
 
Hey, ich bin neu hier und auch absolut neu auf dem Gebiet. Ich würd mir gern ein paar Infos zu diesem Thema einholen um einfach mal zu erfahren wie das Ganze an sich von statten geht. (muss ich einen neuen Thread öffnen???)
Ein Bekannter von mir befindet sich in einer ähnlichen Lage und ich würd ihm gern im Chaos der Behörden etwas helfen:
-Seine Geschichte sieht wie folgt aus: er ist TR und war in der TR verheiratet, entstanden ist ein kleiner Junge, die Eltern haben sich scheiden lassen, der Vater ist nach D, Mutter geblieben und das Kind+Sorgerecht an Vater abgegeben. Der Vater wollte das Kind aber erstmal nicht mit nach D nehmen, weil er sich erstmal ne Existenz aufbauen wollte und ließ ihn bei seinen Eltern. Jetzt vier Jahre später möchte er den Jungen gern holen. Er ist hier erneut verheiratet, berufstätig etc. Welche Dinge muss er erfüllen, welche Behörden, abgesehen von der ABH, muss er anlaufen oder ist so etwas schnell geregelt wenn er das Sorgerecht hat? Wie hoch wären übern Daumen die Kosten?
Wäre dankbar für ein paar Infos, damit ich weiteres einleiten kann...
LG
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kindernachzug zum allein sorgeberechtigten Vater (TR)
Antwort #1 - 10.07.2007 um 07:51:18
 
Guten Morgen,

wenn das Kind das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, der Vater (wie Du schreibst) das alleinige Sorgerecht hat und mindestens eine AE beim Vater vorhanden ist, hat das Kind nach geltendem Recht einen Anspruch auf Erteilung einer AE in Deutschland - siehe § 32 (3) AufenthG .

Bei der Botschaft müsste das Kind (für das Kind) ein FzF - Visum beantragt werden. Was im konkreten Fall vorzulegen wäre, erfährt man am besten bei der Deutschen Botschaft in der Türkei. Außer den üblichen Kosten für die Visaerteilung (ggf. Übersetzungskosten für vorzulegende Dokumente, Legalisation von Urkunden), dürften IMHO keine weiteren Kosten entstehen.


=schweitzer=
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