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Aufenthaltserlaubnis-EU fur die lebenspartner? (Gelesen: 11.106 mal)
007
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I love i4a


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Antwort #30 - 11.07.2007 um 18:54:48
 
Es ist nicht so einfach; des staatlichen Rechts einflüsse , wie 38/2004 'arbeiten' sollte.

Den Unterschied zwischen EU-Gesetzrechten und lokalen deutschen fremden Rechten zu erklären ist eine lange Geschichte, und den Unterschied hat grossen Konsequenzen für die betroffene.

...aber jetzt I willl beachten weiter mein Problem

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inge
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Antwort #31 - 11.07.2007 um 18:57:50
 
fasel, fasel, ...

Du sollst ja auch nicht über EU Recht diskutieren, sondern schildern, was denn nun aktuell dein KONKRETES Problem ist!

Dein LP darf herkommen, darf arbeiten, etc
Welches Recht kann er nicht nutzen (und bräuchte es aber dringend), weil er keinen EU-Status bekommt?
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 11.07.2007 um 19:19:14
 
Ich weiß nicht was Ihr Problem ist "Inge", aber nehme es irgendwo sonst...

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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 11.07.2007 um 19:20:39
 
so, es reicht...
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Mick
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Antwort #34 - 12.07.2007 um 11:56:40
 
@007: Keine öff. Diskussion über Moderatorenentscheidungen,
auch nicht per Rep-System

[warnyel]Verwarnung![/warnyel]
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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