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Niederlassungserlaubnis - was nun? (Gelesen: 1.352 mal)
zayebis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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09.07.2007 um 13:40:44
 
Hallo allerseits, ihr Lieben!

Ich habe vor, eine NE nach §28-2 zu beantragen. Ich habe Euer Forum ordentlich durchgestöbert und auch mir alle in Frage kommenden Vorschriften angeschaut. Es wird schon klappen.

Nicht ganz klar ist, welche "exklusiven" Rechte einem Besitzer von NE  gegenüber einer AE nach §28 zustehen? Sowie ich verstanden habe, knüpfen viele "Goodies" eben am Bestehen der familären Gemeinschaft, nicht direkt oder zumindest nicht primär an der Art des Aufenthaltstitels (etwa besonderer Ausweisungsschutz oder das Nicht-Erlöschen der NE nach 6 Monate Abwesenheit in Deutschland). So wie ich sehe, ändert sich eigentlich wenig für mich, wenn ich die NE erhalte.

Es wäre schon interessant, wenn jemand so eine Gegenüberstellung (mit mir?) zusammenfasst oder sich dazu äußert.


"Interessanter" wird es,
1) wenn die familäre Gemeinschaft nicht mehr existent wird (Scheidung, Tod) oder
2) die Familie mittellos wird ("Harz IV-Gemeinschaft").

Was passiert dann?

zu 1) Wird die NE nach §28 zurückgezogen? Und wenn ja, was gibt's stattdessen?
zu 2) Ich habe das zwar als einen Grund für das Zurücknehmen nicht gefunden. Was kann aber so einem "Harzer" wirklich passieren?

Bin gespannt auf Euere Meinungen!

Liebe Grüße

P. S. Ich habe nicht ganz verstanden, warum mein Post hierher verschoben wurde. Es ist kein "sonstiges" Thema. Mein Beitrag hat ein eideutig erkennbares Profil und der Einordnung nach entspricht sogar der Struktur des AufentG. Ich hoffe nur, meine Frage findet hier jemand.
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« Zuletzt geändert: 09.07.2007 um 13:52:47 von zayebis »  
 
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 09.07.2007 um 13:47:46
 
Eine NE ist ein eigenständiges und unbefristetes Aufenthaltsrecht das nicht zweckgebunden ist.

D.h., eine NE kann nicht mehr zurückgezogen werden, weil sich die Lebensumstände ändern (zB. auflösen der eheähnlichen LG oder Sozialhilfebezug).

Ich kann dir eine NE nur empfehlen Zwinkernd

Gruß,

maki
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zayebis
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Antwort #2 - 09.07.2007 um 13:55:34
 
Danke, maki.

Hat jemand noch Meinungen?
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maki
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Antwort #3 - 09.07.2007 um 14:02:34
 
zayebis schrieb am 09.07.2007 um 13:40:44:
P. S. Ich habe nicht ganz verstanden, warum mein Post hierher verschoben wurde. Es ist kein "sonstiges" Thema. Mein Beitrag hat ein eideutig erkennbares Profil und der Einordnung nach entspricht sogar der Struktur des AufentG. Ich hoffe nur, meine Frage findet hier jemand.

Da eine NE ein AT ohne Zweck ist, hat deine Frage nichts mit Ehe und Familie zu tun Zwinkernd
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jetflyer
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Antwort #4 - 10.07.2007 um 15:58:21
 
Hi Zayebis

ein nicht zu "unterschätzender" Unterschied der AE und NE ist die "Außenwirkung" auf potentielle Arbeitgeber. Es gibt diverse große Firmen, die ausländische Bewerber ohne NE schlicht aussortieren..

Theoretisch müßte der Arbeitgeber ja "mitplotten" , wann eine AE erlischt um ggf. jemanden nicht illegal zu beschäftigen.


Grüße

Jetflyer
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