Hallo und vielen dank fuer die schnellen Antworten !
Noch einige Fragen haette ich:
1. Meine Frau muss natuerlich einen Integrationskurs in der BRD absolvieren. Muss ich der
ABH in der BRD nicht Rechenschaft ablegen wo wir uns befinden und wie der Intergrationskurs von Statten geht. Kann man den Aufenthaltstitel wirklich so einfach 'verfallen' lassen ? Prueft die
ABH nicht nach ? Und falls man sich dann nach Verlauf der
AE nach einem Jahr nicht meldet was geschieht dann ?
2. Kann man also in Spanien dann mit der deutschen
AE abenfalls eine Spanische beantragen. Wird meiner Frau dann ein zweiter Sichtvermerk verpasst ? Oder muessen wir warten, bis die deutsche
AE erloschen ist ?
3. Kann man in der BRD trotzdem noch mit erstem Wohnsitz gemeldet bleiben obwohl ich die Residencia in Spanien besitze und mich fast ausschliesslich auf der iberischen Halbinsel aufhalte.
Vielen Dank fuer eure Hilfe. Ich moechte eben sicher gehen, dass ich keine rechtlichen Schwierigkeiten bekomme und alles gut verlaeuft.
Freue mich auf Eure Antworten.
Alvis