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Trennung, scheidung - Ehe annulieren lassen?? (Gelesen: 3.295 mal)
engel_micha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.07.2007 um 15:56:52
 
Hallo,

brauche Hilfe!!

nach sehr langen Überlegungen habe ich mich entschlossen, mich von meiner Frau zu trennen - wegen diverser Probleme, die ich auch sehr oft mit ihr besprochen habe – aber es hat sich nichts geändert.

Sie  ist seit 2 Jahren hier, mit ihrem 13 jährigen Sohn. Also ihr Visum ist abgelaufen, so dass wir uns dementsprechend bei der Ausländerbehörde getroffen - und ich habe nicht schlecht gestaunt, als sich ihr Anwalt vorgestellt hat (was Sie mir natürlich nicht erzählt hat!)
.
Also kurz gefasst, die Sachbearbeiterin hat mir klar zu verstehen gegeben, dass sie die Aufenthaltserlaubnis bekommt (Der Anwalt meiner Frau hat ihr erzählt, sie solle Tagebuch über alle Ereignisse führen – was sie auch tat).
Meine noch Ehefrau hat später zuhause darüber gelächelt über die nette "Gesetzgebung" in Deutschland.

Also so etwas Hinterhältiges habe ich nicht von ihr gedacht!! Sie hat alles geplant und nun verstehe ich auch ihre Verhaltensweisen - Nun meine Fragen:

Wir haben damals in Dänemark geheiratet, die Eheschließung wurde in Deutscher Sprache von der Behörde abgehalten. Zur damaligen Zeit konnte Sie aber kein Deutsch - kann ich eventuell diese ehe noch rückgängig machen?? oder welche Möglichkeiten habe ich sonst noch oder alternativ??

Wir habe zwar einen Ehevertrag, es war aber eine Russischsprachige Frau anwesend (keine vereidigte Dolmetscherin), diese hat ihr alles auf Russisch übersetzt - und meine Frau hat auch unterschrieben dass es übersetzt wurde und sie alles verstanden hat. In diesem Vertrag ist aufgeführt, dass jeder seine Sachen behält, die er vor der Eheschließung mit in die Ehe mit eingebracht hat.
Kann ich nun meine Sachen, einfach so aus der Wohnung holen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen??

Ich habe mich schon abgemeldet beim Einwohnermeldeamt und nun auch dort eine Trennungserklärung unterschrieben.

Ich bin sehr verletzt über so ein abgebrühtes Verhalten! Ich im Gegensatz bin eher ruhig und habe keine Lust mich zu streiten – dementsprechend habe ich mich auch so verhalten – ich habe ihr im ruhigen Ton gesagt, dass ich mich von ihr trennen möchte – habe ihr gesagt wenn wir etwas zusammen unternehmen, dann ist bei mir nicht mehr Gefühl dabei als wenn ich etwas mit einer Freundin unternehmen würde – und Sie nutzt das aus für Ihr Tagebuch für den Anwalt!! Jetzt weiß ich auch warm sie so oft darauf gedrängt hat etwas zu unternehmen.
[glow=yellow,4]
Bin für jeden Tipp oder Erfahrung dankbar [/glow] Lippen versiegelt

Michael
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maki
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laie!


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Antwort #1 - 07.07.2007 um 16:16:33
 
handymoeller,

was ist denn deine Frage?

Eine Annulierung würde weder etwas nutzen noch gäbe es dafür imho Hoffnung.

Eine Ehe welche in die Brüche geht und die dann geschieden wird, ist etwas ganz normales, einschliesslich Unterhalt etc. pp.

Gruß,

maki
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otternase
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Antwort #2 - 07.07.2007 um 16:29:57
 
engel_micha schrieb am 07.07.2007 um 15:56:52:
(Der Anwalt meiner Frau hat ihr erzählt, sie solle Tagebuch über alle Ereignisse führen – was sie auch tat).


Mal ein doofe Frage, bitte steinigt mich nicht, wenn die Frage zu doof ist. Warum soll sie Tagebuch schreiben, bzw. was schreibt sie in dieses Tagebuch?
Dass Ihr etwas zusammen unternehmt und daher die Ehe noch geführt wird? Dann brich doch einfach den Kontakt zu ihr ab und melde das der ABH.
Oder steht da der Vorwurf einer Misshandlung in der Ehe im Hintergrund?
Sofern Deine Frau vor Eurer Ehe nicht in D gelebt hat (die Heirat in DK deutet darauf hin), dann hat sie nach zwei Jahren noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht, oder?
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trixie
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Antwort #3 - 07.07.2007 um 19:01:55
 
engel_micha schrieb am 07.07.2007 um 15:56:52:
 Wir haben damals in Dänemark geheiratet, die Eheschließung wurde in Deutscher Sprache von der Behörde abgehalten. Zur damaligen Zeit konnte Sie aber kein Deutsch - kann ich eventuell diese ehe noch rückgängig machen?? oder welche Möglichkeiten habe ich sonst noch oder alternativ??


Hier könnte eher deine Frau die Ehe anfechten, wenn sie der Meinung ist, nicht alles verstanden zu haben. Du eher weniger, da du der deutschen Sprache mächtig bist.

engel_micha schrieb am 07.07.2007 um 15:56:52:
In diesem Vertrag ist aufgeführt, dass jeder seine Sachen behält, die er vor der Eheschließung mit in die Ehe mit eingebracht hat.
Kann ich nun meine Sachen, einfach so aus der Wohnung holen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen??  


Das ist eigentlich normal, dass man seine eigenen Sachen wieder mitnimmt. Aber einfach aus der Wohnung holen geht nicht. Du mußt schon einen Termin mit ihr vereinbaren. Notfalls einen Zeugen mitnehmen. Den muß sie allerdings nicht in die Wohnung lassen. Ich würde die Sachen bald abholen, sonst sind sie auf einmal "spurlos verschwunden oder nicht mehr auffindbar".

Wie lange habt ihr die Ehe in Deutschland gelebt, bis du dich von ihr getrennt hast?
Unterhalt mußt die in der Trennungsphase immer bezahlen, evtl. mußt du für den Sohn deiner Frau im Zuge der VE aufkommen, wenn sie auf öffentliche Mittel zurückgreifen muß.

trixie
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engel_micha
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Antwort #4 - 07.07.2007 um 20:04:10
 
Zwinkernd

das Tagebuch sollte sie führen um zu beweisen dass noch ein eheleben stattgefunden hat - und ich blöder trottel bin drauf reingefallen und habe mich zu Unternehmungen überreden lassen ...
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Antwort #5 - 07.07.2007 um 20:19:19
 
engel_micha schrieb am 07.07.2007 um 20:04:10:
Zwinkernd

das Tagebuch sollte sie führen um zu beweisen dass noch ein eheleben stattgefunden hat - und ich blöder trottel bin drauf reingefallen und habe mich zu Unternehmungen überreden lassen ...


Dazu möge sich mal ein ABHler äussern, aber ich kann mir kaum denken, dass das Tagebuch irgendeinen Wert hat.
Bei anderen Paaren wird von der ABH hinterherspioniert, die Position der Hausschuhe am Bett geprüft, der Kleiderschrank inspiziert etc., nur um eine Scheinehe nachzuweisen, und hier sollen Wochenendtreffen plötzlich gegen die Aussage eines Partners als Beweis einer ehelichen Lebensgemeinschaft herhalten?
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schweitzer
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Antwort #6 - 07.07.2007 um 21:15:26
 
Ich habe irgendwie dass ziemlich sichere Gefühl, dass, was die Frage, ob die Ehe tatsächlich in Deutschland 2 Jahre lang in familiärer Gemeinschaft gelebt worden ist oder nicht, nicht so zu klären sein wird, dass eine der Parteien "gewinnt" - Riecht eher nach Hornberger Schießen.

Mag für Dich bitter sein, handymoeller, aber selbst ein handfester Streit in diesem Sinne hat m.E. wenig Aussicht auf wirkliche Klärung. Und da Du obendrein nicht streitsüchtig bist ...  - Deine Frau wird sich in das eigenständige Aufenthaltsrecht "retten" können. Wert des Tagebuchs hin und her - wenn vor Ablauf der zwei Jahre der ABH keine Hinweise bekannt gewesen sind, die auf eine Trennung hindeuteten, wird man das kaum "nachträglich" hinreichend belegen können. Im besten Fall steht dann Aussage gegen Aussage.

Was die ehe-/scheidungsrechtlichen Fragen angeht (den ominösen "Ehevertrag" usw.) wirst Du so oder so einen Anwalt brauchen.

=schweitzer=
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otternase
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Antwort #7 - 07.07.2007 um 21:30:54
 
hat denn die Ehe zwei Jahre "im Bundesgebiet" bestanden? aus einem früheren Post von Dir, handymoeller erkenne ich, dass nach der Heirat Deine Frau nochmal nach RUS gefahren ist?
für den Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht muss die Ehe schliesslich in D und nicht im Ausland gelebt worden sein.
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trixie
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Antwort #8 - 07.07.2007 um 22:19:13
 
Hier im Thread schreibst du, dass jetzt getrennt hast.

Hier  http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172954507/3#3

aber schreibst du, dass du seit zwei Wochen getrennt lebst. Die Frage nach der AE steigt und fällt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Trennung der Ehe. Diese Frage kannst nur du beantworten.

trixie
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