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Familienzusammenführung UK NIGERIA DE (Gelesen: 11.679 mal)
kikkiy
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06.07.2007 um 10:40:30
 
Hallo, ich bin neu hier. Habe ein kompliziertes Anliegen und hoffentlich könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen.

Ich bin mit einem Nigerianer verheiratet, seit Sept. 2003, wir haben in London geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich dort illegal und hat keine AE dort. Die AE hat er zweimal beantragt und ist immer abgelehnt worden, da ich mit ihm dort nicht zusammenwohne. Die deutsche Botschaft sagt: Er brauch die AE - resident permit - damit er ein Visum für Deutschland bekommt!!

Wie soll das gehen?

Ich wohne in D und kann nicht rüberziehen, da ich ein autistisches Kind (13J) habe, er ist nicht sein leibliches Kind. Mein Sohn ist hier in Deutschland so gut sozial eingebunden, daß es unmöglich ist ihn da rauszureißen und mit ihm nach London zu gehen.  Also fliege ich ständig nach London, um wenigstens ein bißchen Zeit mit meinem Mann verbringen zu können. Dies geht mir derzeit so an die Substanz. Es muß doch möglich sein, einen anderen Weg zu finden um ihn endlich nach Deutschland holen zu können???!!! Was kann ich tun, bin zur Zeit ziemlich am Boden. Am Dienstag fliege ich für eine Woche zu ihm, was mich wieder ein wenig aufbaut.

Liebe Grüße
Kikkiy
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Zkai
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Antwort #1 - 06.07.2007 um 10:48:05
 
Hm, illegal in Uk.

Wie wärs denn mit Heimreise und dann reguläres Visum auf Familienzusammenführung aus dem Heimatland herauß?
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inge
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Antwort #2 - 06.07.2007 um 10:53:01
 
Zitat:
Es muß doch möglich sein, einen anderen Weg zu finden um ihn endlich nach Deutschland holen zu können

Die deutsche Botschaft in London ist schlichtweg nicht "zuständig" (afaik). Ihm wird deswegen vermutlich nicht "kein Visum erteilt", sondern sein Antrag wird nicht angenommen. Da London nicht sein "offizieller" Aufenthaltsort ist, muss er sich an die "zuständige" Botschaft wenden - das dürfte dann die seines Heimatlandes sein.
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Antwort #3 - 06.07.2007 um 11:03:31
 
Er WILL nicht zurück nach NIG. Er will es weiter von UK versuchen. Wobei er dabei nicht mehr so standhaft ist, wie vorher, wo er stur NEIN sagte. Mittlerweile, nach fast 4 Jahren.... überlegt er endlich, ob es nicht das sinnvollste ist.

Ja viell ist das eine gute Möglichkeit bei der nig. Botschaft vorzusprechen, zumal ich ja am Dienstag hin reise, dann kann ich gleich mitgehen.
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inge
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Antwort #4 - 06.07.2007 um 11:06:50
 
Zitat:
Er WILL nicht zurück nach NIG.

Wobei das irgendwie komplett uninteressant ist, was er WILL. Ich will ja auch keine Steuern zahlen, aber der Finanzbeamte besteht irgendwie immer wieder drauf ...
Kannst ihn ja mal fragen, ob er denn auch eine Ehe führen WILL?

Zitat:
Ja viell ist das eine gute Möglichkeit bei der nig. Botschaft vorzusprechen

Die ist zuständig für ihn in London. Zuständig für das Vsium nach D ist die deutsche Botschaft IN seinem Heimatland (war oben missverständlich ausgedrückt)
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Antwort #5 - 06.07.2007 um 11:09:23
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 10:53:01:
Die deutsche Botschaft in London ist schlichtweg nicht "zuständig" (afaik). Ihm wird deswegen vermutlich nicht "kein Visum erteilt", sondern sein Antrag wird nicht angenommen.


diese Argumentation kannte ich bislang nur von den Behörden... Wie auch immer, eine Botschaft (und auch jede andere Behörde) hat natürlich kein Recht, die Antragsannahme zu verweigern.

also drei Optionen:

1. Antrag bei dt. Botschaft in UK, ggf. Ablehnung, Remo und evtl. Klage
2. FZF in UK (mit Anwalt in UK), dann Übersiedlung nach D
3. Rückreise und FZF vom Heimatland

Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht, sucht Euch die schönste aus.

Muleta
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Antwort #6 - 06.07.2007 um 11:30:25
 
Hallo Inge, du hast selbstverständlich recht aber du mußt verstehen er hat auch Angst zurück zu gehen, in sein Heimatland. Diese Zwiespältigkeiten sind nicht einfach zu bewältigen und man ist ständig mit seinen Gefühlen hin und hergerissen. Selbstverständlich will er eine Ehe führen, wir haben nicht zum Schein geheiratet, sondern aus Liebe - und das von BEIDEN Seiten. Und er hat eben an seinem Plan solange festgehalten, weil er geglaubt hat es funktioniert. Tja ist auch nicht einfach mit so einem ”Sturkopf”....

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Antwort #7 - 06.07.2007 um 11:36:11
 
Zitat:
diese Argumentation kannte ich bislang nur von den Behörden

Das liegt vermutlich daran, dass auf vielen Botschaftseiten (und das heißt explizit nicht nur deutsche!) zu lesen ist, dass die Botschaft für diejenigen zuständig ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben.
Und einem illegalen fällt da der Nachweis halt schwer. Woher soll die Botschaft denn wissen, dass der eigentlich zB im Nachbarland wohnt und nur mal kurz zur Visumsbeantragung rübergejettet ist?

Aber sowas müsste doch sicherlich irgendwo (völkerrechtlich?) geregelt sein? Vielleicht kann ja einer unser Botschafts-User das mal klarstellen?
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Antwort #8 - 06.07.2007 um 11:39:28
 
Wir haben mittlerweile schon den 3. Anwalt in UK, die alle nichts ausrichten konnten. Den nächsten Termin bei dem Anwalt haben wir nächste Woche. Aber ich glaube, es hilft wirklich alles nichts. Mein Mann muß in sein Heimatland... sonst haben wir keine Chance, jemals zusammen zu leben.

Aber den Antrag für die dt. Botschaft werde ich schon mal fertig machen. Viell haben wir ja Glück. Hat da evtl. jemand einen guten Tip, wie ich das formulieren kann??
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Antwort #9 - 06.07.2007 um 11:42:33
 
In UK gibt es kein Einwohnermeldeamt wo man sich anmelden, oder ummelden kann. Der Wohnsitz wird durch eine Telefonrechnung, Gasrechnung, Bankkonto bestätigt. Dies liegt meinem Mann alles vor. Aber auch das hilft uns eben nicht weiter.
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Antwort #10 - 06.07.2007 um 12:04:54
 
kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 10:40:30:
Ich bin mit einem Nigerianer verheiratet, seit Sept. 2003, wir haben in London geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich dort illegal und hat keine AE dort.


Da wird ihm eine Gas- oder Telefonrechnung auch nichts nützen. Eine AE wird nun mal von den Ausländerbehörden und nicht von irgendwelchen Energieversorgern oder Telefongesellschaften erteilt.
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Antwort #11 - 06.07.2007 um 12:08:28
 
Hallo,kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 11:42:33:
In UK gibt es kein Einwohnermeldeamt wo man sich anmelden, oder ummelden kann. Der Wohnsitz wird durch eine Telefonrechnung, Gasrechnung, Bankkonto bestätigt. Dies liegt meinem Mann alles vor. Aber auch das hilft uns eben nicht weiter.


Vermutlich wird die TE jetzt wegen des Wohnsitzbegriffes irritiert Zwinkernd

inge schrieb am 06.07.2007 um 11:36:11:
Das liegt vermutlich daran, dass auf vielen Botschaftseiten (und das heißt explizit nicht nur deutsche!) zu lesen ist, dass die Botschaft für diejenigen zuständig ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben.  


Es geht hier um die legale (=erlaubte) Wohnsitznahme in UK, oder zumindest den legalen (=erlaubten) gewöhnlichen Aufenthalt.

Illegaler Aufenthalt (insbesondere gegen den Willen des Aufenthaltstaates) kann nie gewöhnlich sondern immer nur vorübergehend sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #12 - 06.07.2007 um 12:20:05
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 11:36:11:
Das liegt vermutlich daran, dass auf vielen Botschaftseiten (und das heißt explizit nicht nur deutsche!) zu lesen ist, dass die Botschaft für diejenigen zuständig ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben. ...
Aber sowas müsste doch sicherlich irgendwo (völkerrechtlich?) geregelt sein? Vielleicht kann ja einer unser Botschafts-User das mal klarstellen?


wobei ich mir da nicht den Kopf anderer Leute zerbrechen mag. Wenn die Botschaft meint, sie sei nicht zuständig, dann hat sie den Antrag trotzdem entgegen zu nehmen (es gibt kein Annahmeverweigerungsrecht). Sie kann ihn dann, spätestens bei der Remonstration, mit Begründung ablehnen und hierbei Fragen der Zuständigkeit thematisieren.

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Antwort #13 - 06.07.2007 um 12:22:09
 
Das ist selbstverständlich logisch, daß man die AE  nicht bei einer Telefongesellschaft beantragen kann. HaHa habe selten so gut gelacht, aber schätzt mich mal bitte nicht für so naiv ein.

Mann/Frau erhält die proof of adress (Meldebestätigung in UK) nur durch einen Bank-Account, gas bill and telephone bill. Es gibt keinen Personalausweis, wo man die Adresse eingetragen bekommt.
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Antwort #14 - 06.07.2007 um 12:25:32
 
Muleta schrieb am 06.07.2007 um 12:20:05:
Wenn die Botschaft meint, sie sei nicht zuständig, dann hat sie den Antrag trotzdem entgegen zu nehmen (es gibt kein Annahmeverweigerungsrecht). Sie kann ihn dann, spätestens bei der Remonstration, mit Begründung ablehnen und hierbei Fragen der Zuständigkeit thematisieren.



Soweit so gut, Muleta.

Was würdest Du aber mit Blick auf Erfolgsaussicht im Sinne des Anliegens der Themenstarterin empfehlen? Variante A "Deutsche Botschaft in UK" oder Variante B "Deutsche Botschaft in Lagos" - Wenn für Variante A "sehenden Auges" mit zusätzlichen Komplikationen zu rechnen sein würde, würde es m.E. keinen Sinn machen dazu zu raten. - Und welches wäre letztlich die sauberere Variante?


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Antwort #15 - 06.07.2007 um 12:37:42
 
schweitzer schrieb am 06.07.2007 um 12:25:32:
Was würdest Du aber mit Blick auf Erfolgsaussicht im Sinne des Anliegens der Themenstarterin empfehlen? Variante A "Deutsche Botschaft in UK" oder Variante B "Deutsche Botschaft in Lagos" - Wenn für Variante A "sehenden Auges" mit zusätzlichen Komplikationen zu rechnen sein würde, würde es m.E. keinen Sinn machen dazu zu raten. - Und welches wäre letztlich die sauberere Variante?


Empfehlungen im konkreten Einzelfall sind natürlich nicht möglich...

- "sauber" sind m.E. alle Lösungen
- möglich sind wohl auch alle

ich würde nicht ohne Not zur Rückreise und einer zumindest zeitlich ungewissen Wiederkehr raten, obwohl ich über die Arbeitsweise der Deutschen Botschaft in Abuja, Außenstelle Lagos, nicht klagen kann. Obwohl mir sein rechtlicher Status nach UK-Recht nicht ganz klar ist (er scheint einen Pass zu haben, aber nicht abgeschoben zu werden), würde ich erstmal einen begründeten Bescheid der dt. Botschaft London in den Händen halten wollen.

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Antwort #16 - 06.07.2007 um 12:52:12
 
Ich sollte noch erwähnen, mein Mann hatte vorher eine Duldung in Deutschland aber unter einem anderen Namen. Dann sind wir nach England gereist und haben dort geheiratet. Und er ist gleich dageblieben, weil er Angst vor einer Abschiebung hatte, wenn er wieder mit zurückkommt.
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Antwort #17 - 06.07.2007 um 13:06:17
 
kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 12:52:12:
Ich sollte noch erwähnen, mein Mann hatte vorher eine Duldung in Deutschland aber unter einem anderen Namen. Dann sind wir nach England gereist und haben dort geheiratet. Und er ist gleich dageblieben, weil er Angst vor einer Abschiebung hatte, wenn er wieder mit zurückkommt.


ach so, und ich dachte schon, ich hätte ausnahmsweise schon im ersten Versuch mal die ganze Geschichte gehört...

da kann man keinen seriösen Rat mehr geben. Rückreise ins Heimatland oder ggf. Rückkehr nach D über Dublin II (mit vielen ?????) - aber das ist jetzt alles spekulativ. Dürfte jedenfalls alles etwas länger dauern und etwas teurer werden. Hat er eigentlich einen gültigen Pass?

Muleta
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Antwort #18 - 06.07.2007 um 13:15:10
 


Sorry, war keine Absicht.

Einen gültigen nig. Pass hat er. Was ist denn Dublin II???
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Antwort #19 - 06.07.2007 um 13:31:14
 
Zitat:
Was ist denn Dublin II

EU-Übereinkommen zur Vermeidung von "Asyl-Tourismus".
Ob das aber hier noch passt, da er in D ja schon vollziehbar ausreisepflichtig war? Und sich schon längere Zeit in UK aufgehalten hat? Und bereits mehrfach eine FZF nach D versucht hat?

Im Zweifel meint Muleta wohl, dass er evtl sich den englischen Behörden stellt und seine dt. Vorgeschichte beichtet. Die Engländer sind daraufhin happy, weil sie ihn nach D zurückschieben können. Dann wäre er in D. Allerdings auch ohne Titel etc. Und ich bezweifle, dass irgendein Gericht (nach 4 Jahren Trennung) eine besondere Härte sehen würde, wenn die Ehepartner wieder getrennt werden würden. Allerdings käme jetzt ja noch Sperre und ggfs Abschiebekosten dazu - vielleicht meint Muleta ja, dass das dann eine so lange Trennung bedeuten könnte, das er halt doch nicht ausreisen müsste.

Bei DER Vorgeschichte glaube ich da allerdings nicht dran und sehr wackelig ist das ganze auf jeden Fall. Wenn's nicht klappt, wird's dann extrem langwierig und teuer ... IMHO.
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Antwort #20 - 06.07.2007 um 13:45:50
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 13:31:14:
Im Zweifel meint Muleta wohl, dass er evtl sich den englischen Behörden stellt und seine dt. Vorgeschichte beichtet. Die Engländer sind daraufhin happy, weil sie ihn nach D zurückschieben können. Dann wäre er in D. Allerdings auch ohne Titel etc. Und ich bezweifle, dass irgendein Gericht (nach 4 Jahren Trennung) eine besondere Härte sehen würde, wenn die Ehepartner wieder getrennt werden würden. Allerdings käme jetzt ja noch Sperre und ggfs Abschiebekosten dazu - vielleicht meint Muleta ja, dass das dann eine so lange Trennung bedeuten könnte, das er halt doch nicht ausreisen müsste.


ja, zurück nach D über diesen Weg. Und dann halt seine Historie gegen ein behindertes Stiefkind. Aber da wird Abuja wohl doch billiger und schneller gehen.

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Antwort #21 - 06.07.2007 um 14:05:39
 
Könnte ich denn versuchen, einen Antrag auf FZH zu stellen bei der Dt. Botschaft in England? Weil ich habe ja noch nie einen Antrag gestellt! Aber ich weiß nicht, ob es noch Sinn macht.
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Antwort #22 - 06.07.2007 um 14:13:58
 
Zitat:
Weil ich habe ja noch nie einen Antrag gestellt

Du bist ja auch Deutsche und brauchst kein Visum um nach D zu kommen ...

Einen Visumsantrag kann immer nur ein Ausländer stellen. Ggfs wird man dich dann irgendwann "beteiligen", aber Antrag stellen, kann nur dein Mann und nicht du.
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Antwort #23 - 06.07.2007 um 14:30:20
 
Wieso kann ich keinen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, ist mir jetzt nicht klar?? Daß ich kein Visum brauche, ist mir schon klar!
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Antwort #24 - 06.07.2007 um 14:36:16
 
Hallo kikkiy,

dein Mann muss den Antrag stellen, denn er braucht das Visum.

Gruß,

maki
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Antwort #25 - 06.07.2007 um 15:40:16
 
Vielen Dank an Euch alle Smiley Ihr habt mir sehr schnell und effektiv geholfen.
Liebe Grüße
Kikkiy
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Antwort #26 - 06.07.2007 um 19:41:35
 
Hallo Kikki,
ich bin gerade mitten im FZF Verfahren mit meinem Mann, ich kann dir nur den Rat geben, so schnell wie möglich die Behörden zu kontaktieren und alle Karten auf den Tisch zu legen (illegaler Aufenthalt in UK, falsche Identität in Deutschland usw.), meiner Meinung nach habt ihr nur dann noch eine Chance, wenn ihr jetzt ehrlich seid (ich bin kein Experte, ich weiß nur das, was die deutsche Botschaft in Nigeria uns mitgeteilt hat).
Selbst dann wird es schwierig, weil bei so einem Hin und Her und mehreren illegalen Versuchen der Verdacht der Scheinehe aufkommen kann/wird.
Wie auch immer, wenn ihr euch zu einer Beantragung des FZF Visums von Nigeria aus entscheidet, macht euch auf hohe Kosten und lange, lange, lange Wartezeiten gefasst, bei uns dauert es bereits 5 Monate.
Eine Frage fällt mir noch ein: ist eure ehe überhaupt rechtsgültig geschlossen, wenn ihr in UK geheiratet habt, ohne dass er eine AE hatte? Wie ging das überhaupt?
Grüße
Coralia
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Antwort #27 - 06.07.2007 um 23:26:59
 
Hallo Coralia,
damals war das noch einfach, wir brauchten nur eine proof of adress. Im November 2003 wurden dann zum 1. Mail die Ausländergesetze geändert. Ich habe mir überlegt einen Anwalt zu nehmen, es gibt bei mir in der Nähe einen guten Anwalt. Sind zwar noch mehr Kosten, die auf uns zukommen. Aber naja, wird schon....

Was denkst du denn wie lange es noch bei Dir dauert, kannst du das überhaupt schon absehen? Weil die 5 Monate, die du wartest ist im Gegensatz zu 4 Jahren ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Wenn ich wenigstens so einen kleinen Anhaltspunkt hätte, wann ich ihn hier erwarten könnte, da wäre ich schon beruhigt. Aber so ist bei alles offen, und das schon soooo lange.

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Antwort #28 - 07.07.2007 um 07:24:52
 
kikkiyk schrieb am 06.07.2007 um 23:26:59:
damals war das noch einfach, wir brauchten nur eine proof of adress.


Das klingt trotzdem etwas abenteuerlich, das man ohne Visum oder AE so einfach in UK heiraten kann. Bei so vielen Ungereimtheiten wird sicherlich eine genaue Überprüfung vorgenommen, wenn er in sein Heimatland reist, ob überhaupt eine rechtsgültige Ehe vorliegt. Und erst dann kann dein Mann eine FZF beantragen. Das wird sicherlich etwas länger dauern.

OT: Warum startest du mit einem neuen nick (kikkiyk) und nicht mit deinem alten?


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #29 - 07.07.2007 um 08:40:45
 
Ich habe keine Ahnung, wie lange das bei uns noch dauert, zur Zeit gibt man mir keine Auskunft, es scheint niemanden zu interessieren, dass ich mir Sorgen um meinen Mann mache und dass ich seit mittlerweile 8 Wochen auf eine Reaktion der Behörden warte, die eine einfache Auskunft geben sollen. Ich warte ja erst seit fünf Monaten darauf, mein Recht ausüben zu dürfen, mit meinem Mann zusammen zu leben. Macht ja nix. Unser Fall ist längst nicht so kompliziert wie Eurer, daher denke ich mal, dass die Überprüfung sehr lange dauern wird. Den deutschen Behörden kann man nach meiner Erfahrung bei dem ganzen Vorgang nur bescheinigen, dass sie sehr korrekt und auch schnell vorgehen, meine ABH war in dem Zusammenhang echt topp. In Nigeria sieht das natürlich völlig anders aus, und von Spanien will ich mal gar nicht reden. Stell dir vor, du würdest ein Schriftstück 8 Wochen lang auf deinem Schreibtisch liegen lassen und es nicht bearbeiten und noch nicht mal auf Sachstandsanfragen reagieren. Ich wüsste gern, in welchem Beruf man sich so etwas sonst noch leisten kann.
Aber in deinem Fall wäre ich mir nicht sicher, ob die Ehe als rechtsgültig geschlossen gilt, es könnte sein, dass ihr nochmal heiraten müsst. Das ist wahrscheinlich am Besten in Nigeria, weil ich nicht glaube, dass ihm unter diesen Voraussetzungen ein Visum zur Eheschließung in Deutschland erteilt wird. Aber ich will gar nicht weiter spekulieren, ich wünsch euch viel Glück und Durchhaltevermögen.
Grüße
Coralia
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trixie
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Antwort #30 - 07.07.2007 um 08:54:54
 
coralia schrieb am 07.07.2007 um 08:40:45:
Stell dir vor, du würdest ein Schriftstück 8 Wochen lang auf deinem Schreibtisch liegen lassen und es nicht bearbeiten und noch nicht mal auf Sachstandsanfragen reagieren


Dieser Vergleich ist sicherlich nicht richtig. Eine Überprüfung von Urkunden ist ja ein aktiver Prozeß. Wenn dem gestellten Antrag stattgegeben werden soll, dann kann dies erst dann geschehen, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind. Und das liegt sicherlich nicht am Sachbearbeiter alleine, sondern an den damit vertrauten Personen. Somit kann der Botschaftmitarbeiter dir schlecht eine Antwort geben, weil er vielleicht selber nicht weiß, wann alle, für seine Entscheidung notwendigen Unterlagen, vorhanden sind.

Und mit einer lapidaren Antwort ist dir auch nicht geholfen. Sondern das Zwischenfragen mit entsprechenden Antworten kostet Zeit, die wiederum die Bearbeitung anderer Vorgänge verzögert. Sicherlich bist du nicht die einzige, die eine Auskunft möchte.

trixie

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coralia
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Antwort #31 - 07.07.2007 um 09:16:51
 
Hallo Trixie
ich spreche ja nicht von der Botschaft, sondern von den spanischen Behörden, die im Konsultationsverfahren mit einbezogen wurden. Die Überprüfung unserer Dokumente in Nigeria ist längst abgeschlossen und positiv ausgefallen, es gab keine Probleme bei der Befragung meinerseits durch die ABH. Mein Mann wurde vor 2,5 Jahren aus Spanien ausgewiesen, daher hat die ABH über das BKA anfragen lassen, was der Grund der Ausweisung war. Das ist alles. Die spanischen Behörden müssen da doch keine Dokumente mehr überprüfen, das ist ja alles schon geschehen, es geht doch nur darum, zu sagen, warum mein Mann ausgewiesen wurde, oder umfasst das Konsultationsverfahren noch andere Schritte, die mir jetzt gerade nicht klar sind?
Ich stelle mir das so vor: das BKA sendet eine Anfrage (wahrscheinlich per Fax) nach Spanien wo drin steht: es geht um Herrn XYZ, der vor 2,5 Jahren aus Ihrem Land ausgewiesen wurde, bitte teilen Sie uns den Grund der Ausweisung mit.
Daraufhin schaut der spanische Sachbearbeiter den Namen in seinen PC ein und antwortet dem BKA: der Grund der Ausweisung war der Aufenthalt in Spanien ohne AE.
Oder wie auch immer das formuliert wird.
Und dass das 8 wochen dauert, ist mir unverständlich. Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich meinen Job schon los. Daher mein Vergleich.
Es tut mir leid, wenn ich heute etwas ungehalten wirke, aber so langsam geht mir echt das Verständnis aus. Die Lage in Nigeria ist seit den Wahlen einfach katastrophal, es gibt ständig Ausschreitungen und Streits mit den Gewerkschaften, die nicht gewaltfrei ablaufen. Mein Mann geht kaum noch auf die Straße. Seit dem Generalstreik von vor zwei Wochen lebt er ohne Wasser und Strom! Vor ein paar Tagen ist einer seiner Freunde mitten auf der Straße am hellichten Tag im Verlauf eines Raubüberfalls als unbeteiligter Zeuge zufällig erschossen worden. Das macht mir alles Sorgen, und da beruhigt mich auch nicht die Tatsache, dass das AA die Situation nicht als Krise wertet. Ich will einfach nur wissen, warum das so lange dauert und wie lange ich noch warten muss, damit ich mich auf etwas konkretes einstellen kann. Wenn man mir sagen würde: "es dauert aus dem und dem Grund noch eine Weile" wäre ich schon zufrieden. Aber es kommt keinerlei Reaktion! Weder mir gegenüber noch der ABH gegenüber.
Coralia
Gruß
Coralia
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Antwort #32 - 07.07.2007 um 11:33:49
 
Keiner hat uns damals bei der Hochzeit nach einer AE gefragt. In dem Interview haben wir damals nur gesagt, daß wir schon seit 3 Jahren in England wohnen. Damals konnte man ohne Visum oder sonst irgendein Papier einreisen, das war alles kein Problem. Es gibt so viele Illegale in England, deswegen wurden im Nov. 2003 und dann 2005 die Ausländergesetze verschärft, so daß es heute praktisch nicht mehr möglich ist illegal einzureisen. Ob nun die Ehe rechtsgültig geschlossen wurde, weiß ich nun auch nicht mehr. Auf jeden Fall ist sie legalisiert, mit der Apostille von England: und dies bedeutet dass sie für DE auch rechtsgültig ist. Aber wenn dem nicht so ist, müssen wir eben noch mal heiraten - in Nigeria. Habe nun ja Kontakt aufgenommen zu einem Anwalt, und am Montag habe ich einen Termin, wo er mir viell am Besten raten kann, wie wir vorgehen können. Ich weiß es ist viel schief gelaufen, aber wir geben die Hoffnung nicht auf. Und am Ende wird schon alles gut......

Zu meinem neuen Nick muß ich sagen: Konnte mich nicht mehr einloggen, wenn ich nun das Paßwort neu anfordere kommt es zu meiner Email Adresse ins Büro. Und da bin ja jetzt nicht.
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Ulf
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Antwort #33 - 07.07.2007 um 12:45:52
 
kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 10:40:30:
Ich bin mit einem Nigerianer verheiratet, seit Sept. 2003, wir haben in London geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich dort illegal und hat keine AE dort. Die AE hat er zweimal beantragt und ist immer abgelehnt worden, da ich mit ihm dort nicht zusammenwohne. Die deutsche Botschaft sagt: Er brauch die AE - resident permit - damit er ein Visum für Deutschland bekommt!!

Wie soll das gehen?

Ich wohne in D und kann nicht rüberziehen, da ich ein autistisches Kind (13J) habe, er ist nicht sein leibliches Kind. Mein Sohn ist hier in Deutschland so gut sozial eingebunden, daß es unmöglich ist ihn da rauszureißen und mit ihm nach London zu gehen.  Also fliege ich ständig nach London, um wenigstens ein bißchen Zeit mit meinem Mann verbringen zu können. Dies geht mir derzeit so an die Substanz.



Zeitweise zwei Wohnsitze in D und GB?

Die Identität sollte Dein Mann aber offenlegen, wenn er nach D will. Wie sieht es denn mit Einreisesperre etc. aus?

Gruß, ULF
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Antwort #34 - 07.07.2007 um 13:12:08
 
Ob eine Einreisesperre vorliegt, wissen wir nicht. Ich denke zu 100% ja! Eine Selbstauskunft werden wir beantragen, das Formular habe ich schon ausgedruckt.

Der Wohnsitz in England für 3 Jahre war eine Lüge.

Wie auch immer - daß mein Mann alles offenlegen muß, da wird er nicht drum herumkommen, und es ist ihm auch bewußt, daß noch mehr Lügen alles kaputt machen wird.

Es ist alles nicht einfach weinend
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Antwort #35 - 07.07.2007 um 13:23:01
 
kikkiyk schrieb am 07.07.2007 um 11:33:49:
Ob nun die Ehe rechtsgültig geschlossen wurde, weiß ich nun auch nicht mehr.


Also wenn man seinerzeit ohne Visum einreisen und heiraten konnte, dürfte sicherlich an der Rechtmäßigkeit der Ehe nicht zu rütteln sein. Wenn es kein Meldewesen - so wie in Deutschland - gibt, dürfte es unerheblich sein, wo und wie lange der Aufenthalt in England war. Aber eine Rückkehr in sein Heimatland und dann eine FZF beantragen scheint sicherlich der beste Weg für eine gemeinsame - sorgenfreiere - Zukunft zu sein. Die entstehenden Kosten dürften sich aufgrund steuerlicher Vorteile - sofern du Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlst - bald bezahlt gemacht haben.

trixie
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