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Familienzusammenführung UK NIGERIA DE (Gelesen: 11.578 mal)
trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 07.07.2007 um 08:54:54
 
coralia schrieb am 07.07.2007 um 08:40:45:
Stell dir vor, du würdest ein Schriftstück 8 Wochen lang auf deinem Schreibtisch liegen lassen und es nicht bearbeiten und noch nicht mal auf Sachstandsanfragen reagieren


Dieser Vergleich ist sicherlich nicht richtig. Eine Überprüfung von Urkunden ist ja ein aktiver Prozeß. Wenn dem gestellten Antrag stattgegeben werden soll, dann kann dies erst dann geschehen, wenn alle Prüfungen abgeschlossen sind. Und das liegt sicherlich nicht am Sachbearbeiter alleine, sondern an den damit vertrauten Personen. Somit kann der Botschaftmitarbeiter dir schlecht eine Antwort geben, weil er vielleicht selber nicht weiß, wann alle, für seine Entscheidung notwendigen Unterlagen, vorhanden sind.

Und mit einer lapidaren Antwort ist dir auch nicht geholfen. Sondern das Zwischenfragen mit entsprechenden Antworten kostet Zeit, die wiederum die Bearbeitung anderer Vorgänge verzögert. Sicherlich bist du nicht die einzige, die eine Auskunft möchte.

trixie

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coralia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #31 - 07.07.2007 um 09:16:51
 
Hallo Trixie
ich spreche ja nicht von der Botschaft, sondern von den spanischen Behörden, die im Konsultationsverfahren mit einbezogen wurden. Die Überprüfung unserer Dokumente in Nigeria ist längst abgeschlossen und positiv ausgefallen, es gab keine Probleme bei der Befragung meinerseits durch die ABH. Mein Mann wurde vor 2,5 Jahren aus Spanien ausgewiesen, daher hat die ABH über das BKA anfragen lassen, was der Grund der Ausweisung war. Das ist alles. Die spanischen Behörden müssen da doch keine Dokumente mehr überprüfen, das ist ja alles schon geschehen, es geht doch nur darum, zu sagen, warum mein Mann ausgewiesen wurde, oder umfasst das Konsultationsverfahren noch andere Schritte, die mir jetzt gerade nicht klar sind?
Ich stelle mir das so vor: das BKA sendet eine Anfrage (wahrscheinlich per Fax) nach Spanien wo drin steht: es geht um Herrn XYZ, der vor 2,5 Jahren aus Ihrem Land ausgewiesen wurde, bitte teilen Sie uns den Grund der Ausweisung mit.
Daraufhin schaut der spanische Sachbearbeiter den Namen in seinen PC ein und antwortet dem BKA: der Grund der Ausweisung war der Aufenthalt in Spanien ohne AE.
Oder wie auch immer das formuliert wird.
Und dass das 8 wochen dauert, ist mir unverständlich. Wenn ich so arbeiten würde, wäre ich meinen Job schon los. Daher mein Vergleich.
Es tut mir leid, wenn ich heute etwas ungehalten wirke, aber so langsam geht mir echt das Verständnis aus. Die Lage in Nigeria ist seit den Wahlen einfach katastrophal, es gibt ständig Ausschreitungen und Streits mit den Gewerkschaften, die nicht gewaltfrei ablaufen. Mein Mann geht kaum noch auf die Straße. Seit dem Generalstreik von vor zwei Wochen lebt er ohne Wasser und Strom! Vor ein paar Tagen ist einer seiner Freunde mitten auf der Straße am hellichten Tag im Verlauf eines Raubüberfalls als unbeteiligter Zeuge zufällig erschossen worden. Das macht mir alles Sorgen, und da beruhigt mich auch nicht die Tatsache, dass das AA die Situation nicht als Krise wertet. Ich will einfach nur wissen, warum das so lange dauert und wie lange ich noch warten muss, damit ich mich auf etwas konkretes einstellen kann. Wenn man mir sagen würde: "es dauert aus dem und dem Grund noch eine Weile" wäre ich schon zufrieden. Aber es kommt keinerlei Reaktion! Weder mir gegenüber noch der ABH gegenüber.
Coralia
Gruß
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kikkiyk
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Antwort #32 - 07.07.2007 um 11:33:49
 
Keiner hat uns damals bei der Hochzeit nach einer AE gefragt. In dem Interview haben wir damals nur gesagt, daß wir schon seit 3 Jahren in England wohnen. Damals konnte man ohne Visum oder sonst irgendein Papier einreisen, das war alles kein Problem. Es gibt so viele Illegale in England, deswegen wurden im Nov. 2003 und dann 2005 die Ausländergesetze verschärft, so daß es heute praktisch nicht mehr möglich ist illegal einzureisen. Ob nun die Ehe rechtsgültig geschlossen wurde, weiß ich nun auch nicht mehr. Auf jeden Fall ist sie legalisiert, mit der Apostille von England: und dies bedeutet dass sie für DE auch rechtsgültig ist. Aber wenn dem nicht so ist, müssen wir eben noch mal heiraten - in Nigeria. Habe nun ja Kontakt aufgenommen zu einem Anwalt, und am Montag habe ich einen Termin, wo er mir viell am Besten raten kann, wie wir vorgehen können. Ich weiß es ist viel schief gelaufen, aber wir geben die Hoffnung nicht auf. Und am Ende wird schon alles gut......

Zu meinem neuen Nick muß ich sagen: Konnte mich nicht mehr einloggen, wenn ich nun das Paßwort neu anfordere kommt es zu meiner Email Adresse ins Büro. Und da bin ja jetzt nicht.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 07.07.2007 um 12:45:52
 
kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 10:40:30:
Ich bin mit einem Nigerianer verheiratet, seit Sept. 2003, wir haben in London geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich dort illegal und hat keine AE dort. Die AE hat er zweimal beantragt und ist immer abgelehnt worden, da ich mit ihm dort nicht zusammenwohne. Die deutsche Botschaft sagt: Er brauch die AE - resident permit - damit er ein Visum für Deutschland bekommt!!

Wie soll das gehen?

Ich wohne in D und kann nicht rüberziehen, da ich ein autistisches Kind (13J) habe, er ist nicht sein leibliches Kind. Mein Sohn ist hier in Deutschland so gut sozial eingebunden, daß es unmöglich ist ihn da rauszureißen und mit ihm nach London zu gehen.  Also fliege ich ständig nach London, um wenigstens ein bißchen Zeit mit meinem Mann verbringen zu können. Dies geht mir derzeit so an die Substanz.



Zeitweise zwei Wohnsitze in D und GB?

Die Identität sollte Dein Mann aber offenlegen, wenn er nach D will. Wie sieht es denn mit Einreisesperre etc. aus?

Gruß, ULF
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kikkiyk
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Antwort #34 - 07.07.2007 um 13:12:08
 
Ob eine Einreisesperre vorliegt, wissen wir nicht. Ich denke zu 100% ja! Eine Selbstauskunft werden wir beantragen, das Formular habe ich schon ausgedruckt.

Der Wohnsitz in England für 3 Jahre war eine Lüge.

Wie auch immer - daß mein Mann alles offenlegen muß, da wird er nicht drum herumkommen, und es ist ihm auch bewußt, daß noch mehr Lügen alles kaputt machen wird.

Es ist alles nicht einfach weinend
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trixie
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Antwort #35 - 07.07.2007 um 13:23:01
 
kikkiyk schrieb am 07.07.2007 um 11:33:49:
Ob nun die Ehe rechtsgültig geschlossen wurde, weiß ich nun auch nicht mehr.


Also wenn man seinerzeit ohne Visum einreisen und heiraten konnte, dürfte sicherlich an der Rechtmäßigkeit der Ehe nicht zu rütteln sein. Wenn es kein Meldewesen - so wie in Deutschland - gibt, dürfte es unerheblich sein, wo und wie lange der Aufenthalt in England war. Aber eine Rückkehr in sein Heimatland und dann eine FZF beantragen scheint sicherlich der beste Weg für eine gemeinsame - sorgenfreiere - Zukunft zu sein. Die entstehenden Kosten dürften sich aufgrund steuerlicher Vorteile - sofern du Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlst - bald bezahlt gemacht haben.

trixie
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