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Familienzusammenführung UK NIGERIA DE (Gelesen: 11.579 mal)
Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 06.07.2007 um 12:37:42
 
schweitzer schrieb am 06.07.2007 um 12:25:32:
Was würdest Du aber mit Blick auf Erfolgsaussicht im Sinne des Anliegens der Themenstarterin empfehlen? Variante A "Deutsche Botschaft in UK" oder Variante B "Deutsche Botschaft in Lagos" - Wenn für Variante A "sehenden Auges" mit zusätzlichen Komplikationen zu rechnen sein würde, würde es m.E. keinen Sinn machen dazu zu raten. - Und welches wäre letztlich die sauberere Variante?


Empfehlungen im konkreten Einzelfall sind natürlich nicht möglich...

- "sauber" sind m.E. alle Lösungen
- möglich sind wohl auch alle

ich würde nicht ohne Not zur Rückreise und einer zumindest zeitlich ungewissen Wiederkehr raten, obwohl ich über die Arbeitsweise der Deutschen Botschaft in Abuja, Außenstelle Lagos, nicht klagen kann. Obwohl mir sein rechtlicher Status nach UK-Recht nicht ganz klar ist (er scheint einen Pass zu haben, aber nicht abgeschoben zu werden), würde ich erstmal einen begründeten Bescheid der dt. Botschaft London in den Händen halten wollen.

Muleta
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kikkiy
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Antwort #16 - 06.07.2007 um 12:52:12
 
Ich sollte noch erwähnen, mein Mann hatte vorher eine Duldung in Deutschland aber unter einem anderen Namen. Dann sind wir nach England gereist und haben dort geheiratet. Und er ist gleich dageblieben, weil er Angst vor einer Abschiebung hatte, wenn er wieder mit zurückkommt.
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Muleta
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Antwort #17 - 06.07.2007 um 13:06:17
 
kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 12:52:12:
Ich sollte noch erwähnen, mein Mann hatte vorher eine Duldung in Deutschland aber unter einem anderen Namen. Dann sind wir nach England gereist und haben dort geheiratet. Und er ist gleich dageblieben, weil er Angst vor einer Abschiebung hatte, wenn er wieder mit zurückkommt.


ach so, und ich dachte schon, ich hätte ausnahmsweise schon im ersten Versuch mal die ganze Geschichte gehört...

da kann man keinen seriösen Rat mehr geben. Rückreise ins Heimatland oder ggf. Rückkehr nach D über Dublin II (mit vielen ?????) - aber das ist jetzt alles spekulativ. Dürfte jedenfalls alles etwas länger dauern und etwas teurer werden. Hat er eigentlich einen gültigen Pass?

Muleta
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Antwort #18 - 06.07.2007 um 13:15:10
 


Sorry, war keine Absicht.

Einen gültigen nig. Pass hat er. Was ist denn Dublin II???
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Antwort #19 - 06.07.2007 um 13:31:14
 
Zitat:
Was ist denn Dublin II

EU-Übereinkommen zur Vermeidung von "Asyl-Tourismus".
Ob das aber hier noch passt, da er in D ja schon vollziehbar ausreisepflichtig war? Und sich schon längere Zeit in UK aufgehalten hat? Und bereits mehrfach eine FZF nach D versucht hat?

Im Zweifel meint Muleta wohl, dass er evtl sich den englischen Behörden stellt und seine dt. Vorgeschichte beichtet. Die Engländer sind daraufhin happy, weil sie ihn nach D zurückschieben können. Dann wäre er in D. Allerdings auch ohne Titel etc. Und ich bezweifle, dass irgendein Gericht (nach 4 Jahren Trennung) eine besondere Härte sehen würde, wenn die Ehepartner wieder getrennt werden würden. Allerdings käme jetzt ja noch Sperre und ggfs Abschiebekosten dazu - vielleicht meint Muleta ja, dass das dann eine so lange Trennung bedeuten könnte, das er halt doch nicht ausreisen müsste.

Bei DER Vorgeschichte glaube ich da allerdings nicht dran und sehr wackelig ist das ganze auf jeden Fall. Wenn's nicht klappt, wird's dann extrem langwierig und teuer ... IMHO.
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Muleta
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Antwort #20 - 06.07.2007 um 13:45:50
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 13:31:14:
Im Zweifel meint Muleta wohl, dass er evtl sich den englischen Behörden stellt und seine dt. Vorgeschichte beichtet. Die Engländer sind daraufhin happy, weil sie ihn nach D zurückschieben können. Dann wäre er in D. Allerdings auch ohne Titel etc. Und ich bezweifle, dass irgendein Gericht (nach 4 Jahren Trennung) eine besondere Härte sehen würde, wenn die Ehepartner wieder getrennt werden würden. Allerdings käme jetzt ja noch Sperre und ggfs Abschiebekosten dazu - vielleicht meint Muleta ja, dass das dann eine so lange Trennung bedeuten könnte, das er halt doch nicht ausreisen müsste.


ja, zurück nach D über diesen Weg. Und dann halt seine Historie gegen ein behindertes Stiefkind. Aber da wird Abuja wohl doch billiger und schneller gehen.

Muleta
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Antwort #21 - 06.07.2007 um 14:05:39
 
Könnte ich denn versuchen, einen Antrag auf FZH zu stellen bei der Dt. Botschaft in England? Weil ich habe ja noch nie einen Antrag gestellt! Aber ich weiß nicht, ob es noch Sinn macht.
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Antwort #22 - 06.07.2007 um 14:13:58
 
Zitat:
Weil ich habe ja noch nie einen Antrag gestellt

Du bist ja auch Deutsche und brauchst kein Visum um nach D zu kommen ...

Einen Visumsantrag kann immer nur ein Ausländer stellen. Ggfs wird man dich dann irgendwann "beteiligen", aber Antrag stellen, kann nur dein Mann und nicht du.
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Antwort #23 - 06.07.2007 um 14:30:20
 
Wieso kann ich keinen Antrag auf Familienzusammenführung stellen, ist mir jetzt nicht klar?? Daß ich kein Visum brauche, ist mir schon klar!
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Antwort #24 - 06.07.2007 um 14:36:16
 
Hallo kikkiy,

dein Mann muss den Antrag stellen, denn er braucht das Visum.

Gruß,

maki
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Antwort #25 - 06.07.2007 um 15:40:16
 
Vielen Dank an Euch alle Smiley Ihr habt mir sehr schnell und effektiv geholfen.
Liebe Grüße
Kikkiy
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coralia
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Antwort #26 - 06.07.2007 um 19:41:35
 
Hallo Kikki,
ich bin gerade mitten im FZF Verfahren mit meinem Mann, ich kann dir nur den Rat geben, so schnell wie möglich die Behörden zu kontaktieren und alle Karten auf den Tisch zu legen (illegaler Aufenthalt in UK, falsche Identität in Deutschland usw.), meiner Meinung nach habt ihr nur dann noch eine Chance, wenn ihr jetzt ehrlich seid (ich bin kein Experte, ich weiß nur das, was die deutsche Botschaft in Nigeria uns mitgeteilt hat).
Selbst dann wird es schwierig, weil bei so einem Hin und Her und mehreren illegalen Versuchen der Verdacht der Scheinehe aufkommen kann/wird.
Wie auch immer, wenn ihr euch zu einer Beantragung des FZF Visums von Nigeria aus entscheidet, macht euch auf hohe Kosten und lange, lange, lange Wartezeiten gefasst, bei uns dauert es bereits 5 Monate.
Eine Frage fällt mir noch ein: ist eure ehe überhaupt rechtsgültig geschlossen, wenn ihr in UK geheiratet habt, ohne dass er eine AE hatte? Wie ging das überhaupt?
Grüße
Coralia
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kikkiyk
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Antwort #27 - 06.07.2007 um 23:26:59
 
Hallo Coralia,
damals war das noch einfach, wir brauchten nur eine proof of adress. Im November 2003 wurden dann zum 1. Mail die Ausländergesetze geändert. Ich habe mir überlegt einen Anwalt zu nehmen, es gibt bei mir in der Nähe einen guten Anwalt. Sind zwar noch mehr Kosten, die auf uns zukommen. Aber naja, wird schon....

Was denkst du denn wie lange es noch bei Dir dauert, kannst du das überhaupt schon absehen? Weil die 5 Monate, die du wartest ist im Gegensatz zu 4 Jahren ein kleiner Tropfen auf dem heißen Stein. Wenn ich wenigstens so einen kleinen Anhaltspunkt hätte, wann ich ihn hier erwarten könnte, da wäre ich schon beruhigt. Aber so ist bei alles offen, und das schon soooo lange.

Ich glaube hier liegt ein Mißverständnis vor. Er hat die AE für England 2x beantragt und die ist abgelehnt worden, weil ich nicht mit ihm zusammen in England wohne.
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trixie
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Antwort #28 - 07.07.2007 um 07:24:52
 
kikkiyk schrieb am 06.07.2007 um 23:26:59:
damals war das noch einfach, wir brauchten nur eine proof of adress.


Das klingt trotzdem etwas abenteuerlich, das man ohne Visum oder AE so einfach in UK heiraten kann. Bei so vielen Ungereimtheiten wird sicherlich eine genaue Überprüfung vorgenommen, wenn er in sein Heimatland reist, ob überhaupt eine rechtsgültige Ehe vorliegt. Und erst dann kann dein Mann eine FZF beantragen. Das wird sicherlich etwas länger dauern.

OT: Warum startest du mit einem neuen nick (kikkiyk) und nicht mit deinem alten?


trixie
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Antwort #29 - 07.07.2007 um 08:40:45
 
Ich habe keine Ahnung, wie lange das bei uns noch dauert, zur Zeit gibt man mir keine Auskunft, es scheint niemanden zu interessieren, dass ich mir Sorgen um meinen Mann mache und dass ich seit mittlerweile 8 Wochen auf eine Reaktion der Behörden warte, die eine einfache Auskunft geben sollen. Ich warte ja erst seit fünf Monaten darauf, mein Recht ausüben zu dürfen, mit meinem Mann zusammen zu leben. Macht ja nix. Unser Fall ist längst nicht so kompliziert wie Eurer, daher denke ich mal, dass die Überprüfung sehr lange dauern wird. Den deutschen Behörden kann man nach meiner Erfahrung bei dem ganzen Vorgang nur bescheinigen, dass sie sehr korrekt und auch schnell vorgehen, meine ABH war in dem Zusammenhang echt topp. In Nigeria sieht das natürlich völlig anders aus, und von Spanien will ich mal gar nicht reden. Stell dir vor, du würdest ein Schriftstück 8 Wochen lang auf deinem Schreibtisch liegen lassen und es nicht bearbeiten und noch nicht mal auf Sachstandsanfragen reagieren. Ich wüsste gern, in welchem Beruf man sich so etwas sonst noch leisten kann.
Aber in deinem Fall wäre ich mir nicht sicher, ob die Ehe als rechtsgültig geschlossen gilt, es könnte sein, dass ihr nochmal heiraten müsst. Das ist wahrscheinlich am Besten in Nigeria, weil ich nicht glaube, dass ihm unter diesen Voraussetzungen ein Visum zur Eheschließung in Deutschland erteilt wird. Aber ich will gar nicht weiter spekulieren, ich wünsch euch viel Glück und Durchhaltevermögen.
Grüße
Coralia
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