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Familienzusammenführung UK NIGERIA DE (Gelesen: 11.670 mal)
kikkiy
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06.07.2007 um 10:40:30
 
Hallo, ich bin neu hier. Habe ein kompliziertes Anliegen und hoffentlich könnt ihr mir irgendwie weiterhelfen.

Ich bin mit einem Nigerianer verheiratet, seit Sept. 2003, wir haben in London geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich dort illegal und hat keine AE dort. Die AE hat er zweimal beantragt und ist immer abgelehnt worden, da ich mit ihm dort nicht zusammenwohne. Die deutsche Botschaft sagt: Er brauch die AE - resident permit - damit er ein Visum für Deutschland bekommt!!

Wie soll das gehen?

Ich wohne in D und kann nicht rüberziehen, da ich ein autistisches Kind (13J) habe, er ist nicht sein leibliches Kind. Mein Sohn ist hier in Deutschland so gut sozial eingebunden, daß es unmöglich ist ihn da rauszureißen und mit ihm nach London zu gehen.  Also fliege ich ständig nach London, um wenigstens ein bißchen Zeit mit meinem Mann verbringen zu können. Dies geht mir derzeit so an die Substanz. Es muß doch möglich sein, einen anderen Weg zu finden um ihn endlich nach Deutschland holen zu können???!!! Was kann ich tun, bin zur Zeit ziemlich am Boden. Am Dienstag fliege ich für eine Woche zu ihm, was mich wieder ein wenig aufbaut.

Liebe Grüße
Kikkiy
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Zkai
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Antwort #1 - 06.07.2007 um 10:48:05
 
Hm, illegal in Uk.

Wie wärs denn mit Heimreise und dann reguläres Visum auf Familienzusammenführung aus dem Heimatland herauß?
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inge
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Antwort #2 - 06.07.2007 um 10:53:01
 
Zitat:
Es muß doch möglich sein, einen anderen Weg zu finden um ihn endlich nach Deutschland holen zu können

Die deutsche Botschaft in London ist schlichtweg nicht "zuständig" (afaik). Ihm wird deswegen vermutlich nicht "kein Visum erteilt", sondern sein Antrag wird nicht angenommen. Da London nicht sein "offizieller" Aufenthaltsort ist, muss er sich an die "zuständige" Botschaft wenden - das dürfte dann die seines Heimatlandes sein.
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kikkiy
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Antwort #3 - 06.07.2007 um 11:03:31
 
Er WILL nicht zurück nach NIG. Er will es weiter von UK versuchen. Wobei er dabei nicht mehr so standhaft ist, wie vorher, wo er stur NEIN sagte. Mittlerweile, nach fast 4 Jahren.... überlegt er endlich, ob es nicht das sinnvollste ist.

Ja viell ist das eine gute Möglichkeit bei der nig. Botschaft vorzusprechen, zumal ich ja am Dienstag hin reise, dann kann ich gleich mitgehen.
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inge
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Antwort #4 - 06.07.2007 um 11:06:50
 
Zitat:
Er WILL nicht zurück nach NIG.

Wobei das irgendwie komplett uninteressant ist, was er WILL. Ich will ja auch keine Steuern zahlen, aber der Finanzbeamte besteht irgendwie immer wieder drauf ...
Kannst ihn ja mal fragen, ob er denn auch eine Ehe führen WILL?

Zitat:
Ja viell ist das eine gute Möglichkeit bei der nig. Botschaft vorzusprechen

Die ist zuständig für ihn in London. Zuständig für das Vsium nach D ist die deutsche Botschaft IN seinem Heimatland (war oben missverständlich ausgedrückt)
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Muleta
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Antwort #5 - 06.07.2007 um 11:09:23
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 10:53:01:
Die deutsche Botschaft in London ist schlichtweg nicht "zuständig" (afaik). Ihm wird deswegen vermutlich nicht "kein Visum erteilt", sondern sein Antrag wird nicht angenommen.


diese Argumentation kannte ich bislang nur von den Behörden... Wie auch immer, eine Botschaft (und auch jede andere Behörde) hat natürlich kein Recht, die Antragsannahme zu verweigern.

also drei Optionen:

1. Antrag bei dt. Botschaft in UK, ggf. Ablehnung, Remo und evtl. Klage
2. FZF in UK (mit Anwalt in UK), dann Übersiedlung nach D
3. Rückreise und FZF vom Heimatland

Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht, sucht Euch die schönste aus.

Muleta
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kikkiy
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Antwort #6 - 06.07.2007 um 11:30:25
 
Hallo Inge, du hast selbstverständlich recht aber du mußt verstehen er hat auch Angst zurück zu gehen, in sein Heimatland. Diese Zwiespältigkeiten sind nicht einfach zu bewältigen und man ist ständig mit seinen Gefühlen hin und hergerissen. Selbstverständlich will er eine Ehe führen, wir haben nicht zum Schein geheiratet, sondern aus Liebe - und das von BEIDEN Seiten. Und er hat eben an seinem Plan solange festgehalten, weil er geglaubt hat es funktioniert. Tja ist auch nicht einfach mit so einem ”Sturkopf”....

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inge
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Antwort #7 - 06.07.2007 um 11:36:11
 
Zitat:
diese Argumentation kannte ich bislang nur von den Behörden

Das liegt vermutlich daran, dass auf vielen Botschaftseiten (und das heißt explizit nicht nur deutsche!) zu lesen ist, dass die Botschaft für diejenigen zuständig ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben.
Und einem illegalen fällt da der Nachweis halt schwer. Woher soll die Botschaft denn wissen, dass der eigentlich zB im Nachbarland wohnt und nur mal kurz zur Visumsbeantragung rübergejettet ist?

Aber sowas müsste doch sicherlich irgendwo (völkerrechtlich?) geregelt sein? Vielleicht kann ja einer unser Botschafts-User das mal klarstellen?
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Antwort #8 - 06.07.2007 um 11:39:28
 
Wir haben mittlerweile schon den 3. Anwalt in UK, die alle nichts ausrichten konnten. Den nächsten Termin bei dem Anwalt haben wir nächste Woche. Aber ich glaube, es hilft wirklich alles nichts. Mein Mann muß in sein Heimatland... sonst haben wir keine Chance, jemals zusammen zu leben.

Aber den Antrag für die dt. Botschaft werde ich schon mal fertig machen. Viell haben wir ja Glück. Hat da evtl. jemand einen guten Tip, wie ich das formulieren kann??
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Antwort #9 - 06.07.2007 um 11:42:33
 
In UK gibt es kein Einwohnermeldeamt wo man sich anmelden, oder ummelden kann. Der Wohnsitz wird durch eine Telefonrechnung, Gasrechnung, Bankkonto bestätigt. Dies liegt meinem Mann alles vor. Aber auch das hilft uns eben nicht weiter.
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Antwort #10 - 06.07.2007 um 12:04:54
 
kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 10:40:30:
Ich bin mit einem Nigerianer verheiratet, seit Sept. 2003, wir haben in London geheiratet. Seit diesem Zeitpunkt befindet er sich dort illegal und hat keine AE dort.


Da wird ihm eine Gas- oder Telefonrechnung auch nichts nützen. Eine AE wird nun mal von den Ausländerbehörden und nicht von irgendwelchen Energieversorgern oder Telefongesellschaften erteilt.
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Antwort #11 - 06.07.2007 um 12:08:28
 
Hallo,kikkiy schrieb am 06.07.2007 um 11:42:33:
In UK gibt es kein Einwohnermeldeamt wo man sich anmelden, oder ummelden kann. Der Wohnsitz wird durch eine Telefonrechnung, Gasrechnung, Bankkonto bestätigt. Dies liegt meinem Mann alles vor. Aber auch das hilft uns eben nicht weiter.


Vermutlich wird die TE jetzt wegen des Wohnsitzbegriffes irritiert Zwinkernd

inge schrieb am 06.07.2007 um 11:36:11:
Das liegt vermutlich daran, dass auf vielen Botschaftseiten (und das heißt explizit nicht nur deutsche!) zu lesen ist, dass die Botschaft für diejenigen zuständig ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben.  


Es geht hier um die legale (=erlaubte) Wohnsitznahme in UK, oder zumindest den legalen (=erlaubten) gewöhnlichen Aufenthalt.

Illegaler Aufenthalt (insbesondere gegen den Willen des Aufenthaltstaates) kann nie gewöhnlich sondern immer nur vorübergehend sein.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Muleta
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Antwort #12 - 06.07.2007 um 12:20:05
 
inge schrieb am 06.07.2007 um 11:36:11:
Das liegt vermutlich daran, dass auf vielen Botschaftseiten (und das heißt explizit nicht nur deutsche!) zu lesen ist, dass die Botschaft für diejenigen zuständig ist, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt und/oder ihren Wohnsitz im Amtsbezirk der Botschaft haben. ...
Aber sowas müsste doch sicherlich irgendwo (völkerrechtlich?) geregelt sein? Vielleicht kann ja einer unser Botschafts-User das mal klarstellen?


wobei ich mir da nicht den Kopf anderer Leute zerbrechen mag. Wenn die Botschaft meint, sie sei nicht zuständig, dann hat sie den Antrag trotzdem entgegen zu nehmen (es gibt kein Annahmeverweigerungsrecht). Sie kann ihn dann, spätestens bei der Remonstration, mit Begründung ablehnen und hierbei Fragen der Zuständigkeit thematisieren.

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Antwort #13 - 06.07.2007 um 12:22:09
 
Das ist selbstverständlich logisch, daß man die AE  nicht bei einer Telefongesellschaft beantragen kann. HaHa habe selten so gut gelacht, aber schätzt mich mal bitte nicht für so naiv ein.

Mann/Frau erhält die proof of adress (Meldebestätigung in UK) nur durch einen Bank-Account, gas bill and telephone bill. Es gibt keinen Personalausweis, wo man die Adresse eingetragen bekommt.
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Antwort #14 - 06.07.2007 um 12:25:32
 
Muleta schrieb am 06.07.2007 um 12:20:05:
Wenn die Botschaft meint, sie sei nicht zuständig, dann hat sie den Antrag trotzdem entgegen zu nehmen (es gibt kein Annahmeverweigerungsrecht). Sie kann ihn dann, spätestens bei der Remonstration, mit Begründung ablehnen und hierbei Fragen der Zuständigkeit thematisieren.



Soweit so gut, Muleta.

Was würdest Du aber mit Blick auf Erfolgsaussicht im Sinne des Anliegens der Themenstarterin empfehlen? Variante A "Deutsche Botschaft in UK" oder Variante B "Deutsche Botschaft in Lagos" - Wenn für Variante A "sehenden Auges" mit zusätzlichen Komplikationen zu rechnen sein würde, würde es m.E. keinen Sinn machen dazu zu raten. - Und welches wäre letztlich die sauberere Variante?


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