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ALG2 und Single-Mama (Gelesen: 4.161 mal)
Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 07.07.2007 um 16:03:06
 
Bei der Vaterschaftsanerkennung (ist das überhaupt legal?) könnte er das irgendwann anfechten und die Nicht-Vaterschaft durch einen entsprechenden Test beweisen. Die Adoption wäre dauerhaft.

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trixie
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Antwort #16 - 07.07.2007 um 18:25:16
 
Lisette schrieb am 07.07.2007 um 16:03:06:
Bei der Vaterschaftsanerkennung (ist das überhaupt legal?) könnte er das irgendwann anfechten und die Nicht-Vaterschaft durch einen entsprechenden Test beweisen.


Bei einer Vaterschaftsanerkennung gibt es Fristen, in denen die Vaterschaft angefochten werden kann.

Aber in diesem Fall dürfte eine spätere Anfechtung schwierig sein, weil er im Bewußtsein, dass er nicht der biologische Vater ist, eine Vaterschaftsanerkennung vornimmt.

trixie
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Lisette
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 07.07.2007 um 18:46:40
 
Ab dem Moment, in dem bei ihm der Verdacht entsteht, dass das Kind doch nicht seines ist, hat er zwei Jahre Zeit......

Wenn er bereit ist, bei der Anerkennung der Vaterschaft falsche Angaben zu machen, dann doch sicher auch später. Insofern meine Frage, ob so etwas überhaupt legal ist.

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Antwort #18 - 07.07.2007 um 19:22:15
 
Ich muß meinen Beitrag # 16 dahingegen korrigieren, dass eine Anfechtung auch bei Anerkennung einer Vaterschaft, obwohl man weiß, dass man nicht der biologische Vater ist, innerhalb von zwei Jahren möglich ist.

http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=2016179212&ID=5880

Allerdings stellt die Anerkennung der Vaterschaft eines "biologisch fremden Kindes" keine Probleme dar.

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Stromer65
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Antwort #19 - 17.07.2007 um 22:48:54
 
Danke nochmal für die Antworten. Würde solch Anerkennung denn beim ausländischen oder hiesigen Standesamt zuerst erfolgen müssen, oder wo sonst, hab da keine Ahnung wie/wo man das angehen müßte.
Lisettes Befürchtung teilte ich eigendlich bisher auch, weshalb das Thema für mich gar nicht zur Diskussion stand, denn da gabs ja mal Berichte in der Presse über jemand der das zigfach durchgeführt haben soll, worauf die Gesetze zur Anerkennung geändert werden sollten, hab ich aber dann auch nicht weiter verfolgt...
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trixie
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Antwort #20 - 17.07.2007 um 23:01:47
 
Stromer65 schrieb am 17.07.2007 um 22:48:54:
da gabs ja mal Berichte in der Presse über jemand der das zigfach durchgeführt haben soll, worauf die Gesetze zur Anerkennung geändert werden sollten


Dieser Fall, wo ein im Ausland lebender Deutscher nur proforma für viele Kinder die Vaterschaft anerkannt hat, lag weder eine Heirat vor, noch war ein Bezug zu den anerkannten Kindern vorhanden. So denke ich, ist dieser Fall nicht mit deinem Fall vergleichbar.

Für die Anerkennung der Vaterschaft dürfte das Standesamt am Wohnort der Mutter vorrangig zuständig sein.

trixie
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Muleta
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Antwort #21 - 18.07.2007 um 08:02:42
 
Stromer65 schrieb am 17.07.2007 um 22:48:54:
Würde solch Anerkennung denn beim ausländischen oder hiesigen Standesamt zuerst erfolgen müssen,


das ist ein heikles Thema: VA in Deutschland nach deutschem Recht bei einem beliebigen Notar oder halt StA/JA. Dann Zustimmungserklärung der Mutter bei der deutschen Botschaft. Und/oder Vaterschaftsanerkennung im Heimatland der Mutter, sofern es dort sowas überhaupt gibt (setzt vermutlich die persönliche Anwesenheit des Anerkennenden voraus). Geänderte Geburtsurkunde dürfte dann weitere Probleme machen.

Muleta
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