Zitat:Nationale Visa berechtigen erst mal nach meinen Kenntnissen nur zum Transit in den Bezugsstaat
Allerdings kann ein Eheschließungsvisum mW recht problemlos als nicht unübliche Kombi-Packung C+D erteilt werden.
s. Art 18 SDÜ
Zitat:Artikel 18
Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer sind nationale Visa, die von einem der Mitgliedstaaten gemäß seinen Rechtsvorschriften erteilt werden. Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird
Nachtrag: @trixie et al. Löst euch bitte vom Begriff "Eheschließungsvisum"! Es gibt nur ein "nationales Visum Typ D" (kombiniert mit Schengen-gültigkeit = C+D). Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen. Ist aber
IMHO unüblich.
Besuch, Touri, etc: Typ C (evtl 1-4) und KEIN Daueraufenthalt geplant
Eheschließung, Heirat, Arbeit: Typ D und Daueraufenthalt geplant
Transit-Probleme vermeiden: C+D Kombi.