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Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia (Gelesen: 6.102 mal)
inge
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Antwort #15 - 04.07.2007 um 17:47:44
 
Zitat:
Du kannst daher ein Eheschließungsvisum nicht einfach mal eben so in eins zur FzF umdeuten

IMHO doch.
Ein Visum wird nicht dadurch ungültig, dass der ursprüngliche Einreisezweck sich geändert hat. Es wird nicht mal dann (afaik) automatisch ungültig, FALLS beim Antrag falsche Angaben gemacht wurden. Selbst dann müsste es mW erst noch widerrufen bzw kürzer befristet werden. Ändert sich der Einreisezweck NACH Erteilung des Visums, ergibt sich keine Wirkung auf das Visum (afaik wieder).
Außerdem ist ein Eheschließungsvisum grundsätzlich schwerer zu bekommen als ein FZF-Visum (Einmal Ermessen, das andere Mal Anspruch), weswegen grundsätzlich wohl kaum jemand Probleme machen wird.
Und grundsätzlich ist ja dieses Visum auch geeignet, NICHT in D, sondern irgendwo anders zu heiraten. Geht ja eigentlich mehr um die Erlaubnis zum geplanten Daueraufenthalt.

Nachtrag: Im Zweifel geheich auch immer von einem C+D Visum aus! Bei Antrag also im Zweifel drauf hinweisen, dass man diese möchte!
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trixie
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Antwort #16 - 04.07.2007 um 17:53:38
 
schweitzer schrieb am 04.07.2007 um 17:44:37:
wieso und wie sollte dann jemand mit einem entsprechenden Visum mehrfach einreisen wollen/können?


Um das wieso oder warum geht es mir nicht, sondern um die Frage, ob ein Visum zur Eheschließung eine mehrmalige Einreise gestattet. Sinn oder Unsinn, Logik oder Unlogik lassen wir mal außen vor.

trixie
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schweitzer
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Antwort #17 - 04.07.2007 um 17:55:33
 
@ inge:

So habe ich das noch nie betrachtet - hat aber viel für sich Deine " IMHO - Gedankenkette" - Ich denke aber auch (vielleicht weniger im hiesigen Fall, da das Eheschließungsvisum  ja wirklich schwieriger zu bekommen ist), dass das im Einzelfall nicht ganz risikolos ist. Für die Erteilung einer AE ist es allgemein doch sehr grundsätzlich Voraussetzung, dass man zuvor mit dem erforderlichen (zweckentsprechenden) Visum eingereist ist ...

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Antwort #18 - 04.07.2007 um 17:57:34
 
ronny schrieb am 04.07.2007 um 17:47:39:
Es ist jedenfalls ein nationales Visum und wenn es nur für eine Einreise gelten würde, passte die Durchstarteversion nicht.


Dann wäre es ja interessant, welches Visum dann in Frage käme, wenn bei der Beantragung die "Durchstarteversion" angegeben wird.

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Antwort #19 - 04.07.2007 um 18:00:36
 
Zitat:
ob ein Visum zur Eheschließung eine mehrmalige Einreise gestattet

Das hängt davon ab, WAS auf dem Visum angegeben ist.
Grundsätzlich erlaubt erstmal jedes Visum nur eine einmalige Einreise (Schengen oder national). Es sei denn, bei "Anzahl der Einreisen" steht nicht 1, sonder 2, 3 oder "mult"

Nachtrag:
Zitat:
welches Visum dann in Frage käme

Eheschließungsvisum Zwinkernd
WEIL: Es gibt keinen Anspruch, Daueraufenthalt ist beabsichtigt, bei Antrag auf AE wird/soll §28 die Rechtsgrundlage sein.
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ronny
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Antwort #20 - 04.07.2007 um 18:01:02
 
trixie schrieb am 04.07.2007 um 17:57:34:
Dann wäre es ja interessant, welches Visum dann in Frage käme, wenn bei der Beantragung die "Durchstarteversion" angegeben wird.
 


Dann müßte IMHO ein Visum zur Eheschließung in DK beantragt werden.

Nationale Visa berechtigen erst mal nach meinen Kenntnissen nur zum Transit in den Bezugsstaat, also käme mit einem deutschen Visum die DK-Variante schon mal nicht in Frage Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #21 - 04.07.2007 um 18:07:04
 
Zitat:
Und grundsätzlich ist ja dieses Visum auch geeignet, NICHT in D, sondern irgendwo anders zu heiraten. Geht ja eigentlich mehr um die Erlaubnis zum geplanten Daueraufenthalt.

Nachtrag: Im Zweifel geheich auch immer von einem C+D Visum aus! Bei Antrag also im Zweifel drauf hinweisen, dass man diese möchte!


Ein C Visum wäre ja wieder ein Schengenvisum. Was soll dann im Visum für Vermerk enthalten sein, aus dem hervorgeht, dass dieses Visum zum Heiraten geeignet ist und gleichzeitig eine AE erteilt werden kann?

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Antwort #22 - 04.07.2007 um 18:07:25
 
Zitat:
Nationale Visa berechtigen erst mal nach meinen Kenntnissen nur zum Transit in den Bezugsstaat

Allerdings kann ein Eheschließungsvisum mW recht problemlos als nicht unübliche Kombi-Packung C+D erteilt werden.
s. Art 18 SDÜ
Zitat:
Artikel 18
Visa für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer sind nationale Visa, die von einem der Mitgliedstaaten gemäß seinen Rechtsvorschriften erteilt werden. Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten, sofern es unter Einhaltung der gemeinsamen Voraussetzungen und Kriterien erteilt wurde, die gemäß den oder aufgrund der einschlägigen Bestimmungen des Kapitels 3 Abschnitt 1 angenommen wurden, und der Inhaber die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), c), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen erfüllt. Andernfalls berechtigt das Visum seinen Inhaber nur dazu, durch das Hoheitsgebiet der anderen Mitgliedstaaten zu reisen, um sich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben, der das Visum erteilt hat, es sei denn, er erfüllt die in Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a), d) und e) aufgeführten Einreisevoraussetzungen nicht oder er steht auf der nationalen Ausschreibungsliste des Mitgliedstaats, durch dessen Hoheitsgebiet die Durchreise begehrt wird


Nachtrag: @trixie et al. Löst euch bitte vom Begriff "Eheschließungsvisum"! Es gibt nur ein "nationales Visum Typ D" (kombiniert mit Schengen-gültigkeit = C+D). Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen. Ist aber IMHO unüblich.
Besuch, Touri, etc: Typ C (evtl 1-4) und KEIN Daueraufenthalt geplant
Eheschließung, Heirat, Arbeit: Typ D und Daueraufenthalt geplant
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Antwort #23 - 04.07.2007 um 18:10:22
 
inge schrieb am 04.07.2007 um 18:00:36:
welches Visum dann in Frage käme

Eheschließungsvisum  


Aber ein Eheschließungsvisum ist doch ein nationales Visum und wäre nur in D gültig????

Zitat:
Ein solches Visum kann ab dem ersten Tag seiner Gültigkeit für höchstens drei Monate gleichzeitig als einheitliches Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt gelten


Das würde also bedeuten, dass ein natinales Visum innerhalb der ersten drei Monate als Schengen Visum benutzt werden kann.

Zitat:
Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen. Ist aber IMHO unüblich.


Bei den Schengen Visas ist oft der Vermerk "Nicht für Heiratszwecke geeignet" eingestempelt.

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Antwort #24 - 04.07.2007 um 18:50:34
 
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Antwort #25 - 05.07.2007 um 09:57:58
 
inge schrieb am 04.07.2007 um 18:07:25:
Der "Zweck" eines Visums wird NIE auf dem Visum angegeben! Schaut mal die Muster. Da gibt's gar kein Feld für. Könnte man ggfs unter "Anmerkungen" setzen.



Nun, es steht aber drauf, das es nur zu Besucherzwecken verwendet werden darf und es keine Arbeiterlaubnis ist.
So ausgestellt in Nairobi im März 07....
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