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Wer hat Erfahrungen mit Deutscher Botschaft in Kenia (Gelesen: 6.154 mal)
Miky
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03.07.2007 um 14:19:49
 
Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe direkt eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.

Hat jemand hier schon Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Nairobi gemacht??
Ich möchte meine kenianische Partnerin Ende des Jahres hier in Deutschland heiraten.
Was will die Botschaft an Papieren von meiner kenianischen Verlobten haben. Okay... das kann ich auch im Internet nachlesen was die offiziell haben wollen.....was wollen die wirklich...
Wer hat Erfahrung ob das alles ist. Wie lange sowas dauert....ich weiß sie sagen offiziell 3 Monate........ aber wie sieht die Praxis dort aus... wirklich 3 Monate oder länger......

Sorry aber ich (meine Partnerin) hat dort sehr schlechte Erfahrungen Anfang des Jahres für ein Schengen VISA gemacht, welches erst nach mehreren Anträgen und vielen Telefonaten gewährt wurde. Von daher traue ich den offiziellen Angaben nicht so ganz, denn die wurden immer exact eingehalten....

Danke euch
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trixie
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Antwort #1 - 03.07.2007 um 14:25:27
 
Miky schrieb am 03.07.2007 um 14:19:49:
Hat jemand hier schon Erfahrungen mit der deutschen Botschaft in Nairobi gemacht??  


Leider nicht in dem von dir gewünschten Ablauf. Wenn du in Kenia heiraten würdest, dann könnte ich dir einige Infos weitergeben.

Hierzu nur zwei Zahlen: Heiratstermin innerhalb von 2 Wochen; Visum zur FZF innerhalb von 2 1/2 Monaten.

trixie
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Antwort #2 - 03.07.2007 um 14:30:41
 
Zitat:
ich bin neu hier und habe direkt eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage.

Diese Frage ("wie lange dauert Vorang XY bei Botschaft ABC?") ist hier "normal".
Allerdings kaum sinnvoll beantwortbar (auch normal).
Grundsätzlich kommt in diesem Fall ja noch "erschwerend" hinzu, dass auch die lokale ABH zu beteiligen ist. D.h. die haben auch einen Einfluss auf die Geschwindigkeit. Vorteilhaft ist sicher schon mal, dass Kenia zu den Ländern gehört, die ein EFZ austellen.
Probleme treten sicherlich im Einzelfall auf, wenn es (warumauchimmer) zu einem Scheineheverdacht kommt.

Zitat:
welches erst nach mehreren Anträgen und vielen Telefonaten gewährt wurde

Bei einem Eheschließungsvisum ist die Rückkehrbereitschaft aber ja im Allgemeinen nicht nachzuweisen Zwinkernd

Da es hier um GAAAANZ viele Länder + Deutschland geht, kann man dir bzgl der ken. Botschaft evtl auch besser hier helfen:
http://www.multikulti-in.de/phorum/list.php?f=5 (Kenia-Forum)
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shibumi
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Antwort #3 - 03.07.2007 um 19:16:06
 
Hallo Miky,
Dein Standesamt weiß auf jeden Fall, welche Dokumente notwendig sind.
Die notwendigen Übersetzungen sind ( normalerweise ) von einem gerichtlich beeidigtem Übersetzer hier in Deutschland anzufertigen.
Desweiteren sollte sich Dein Mädel für einen Deutschkurs in Kenia , Dauer acht Wochen, 3 x 45 Minuten / Woche,anmelden, da hier in Kürze Gesetzesänderungen " anstehen "...Es ist davon auszugehen, daß Deutschkenntnisse seitens des Antragstellers nachzuweisen sind.
Infos zu Sprachkursen erhältst Du unter www.goethe.de , Kurslevel A1.1
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Antwort #4 - 03.07.2007 um 19:47:57
 
Bei Urkunden aus Kenia steht normalerweise ( IMHO ) deren Uberprüfung durch einen Vertrauensanwalt der dt. Botschaft an.
Das kann dauern und kosten...
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Miky
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Antwort #5 - 04.07.2007 um 15:05:37
 
trixie schrieb am 03.07.2007 um 14:25:27:


Leider nicht in dem von dir gewünschten Ablauf. Wenn du in Kenia heiraten würdest, dann könnte ich dir einige Infos weitergeben.

Hierzu nur zwei Zahlen: Heiratstermin innerhalb von 2 Wochen; Visum zur FZF innerhalb von 2 1/2 Monaten.

trixie


Hallo trixie,

daran habe wir auch schon gedacht ... in Kenia zu heiraten......aber wir wollten dann auch nach der hochzeit ZUSAMMEN nach Deutschland zurück..... und wen das Visum zur Familienzusammenführung nach der Hochzeit 3 monate dauert........solange bekomme ich keinen Urlaub... Smiley
Hast Du vielleicht einen TIP um nach einer Hochzeit in Kenia schnellstmöglich eine Einreisemöglichkeit zu erhalten..???

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trixie
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 15:25:29
 
Miky schrieb am 04.07.2007 um 15:05:37:
und wen das Visum zur Familienzusammenführung nach der Hochzeit 3 monate dauert.....  
Hast Du vielleicht einen TIP um nach einer Hochzeit in Kenia schnellstmöglich eine Einreisemöglichkeit zu erhalten..???
 


Also, für ein Land mit unsicheren Urkundenwesen sind 2 1/2 Monate eigentlich nicht sehr lange. Die Liebe muß sich einfach etwas gedulden.

trixie
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Antwort #7 - 04.07.2007 um 15:42:26
 
shibumi schrieb am 03.07.2007 um 19:16:06:
Hallo Miky,
Dein Standesamt weiß auf jeden Fall, welche Dokumente notwendig sind.
Die notwendigen Übersetzungen sind ( normalerweise ) von einem gerichtlich beeidigtem Übersetzer hier in Deutschland anzufertigen.
Desweiteren sollte sich Dein Mädel für einen Deutschkurs in Kenia , Dauer acht Wochen, 3 x 45 Minuten / Woche,anmelden, da hier in Kürze Gesetzesänderungen " anstehen "...Es ist davon auszugehen, daß Deutschkenntnisse seitens des Antragstellers nachzuweisen sind.
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Danke ich werde mal unter goethe.de ein bischen suchen.

Wäre es denn legal, die Entscheidung ob in Deutschland oder in Kenia geheiratet wird, erst sehr kurzfristig getroffen wird???
Ich meine damit als Beispiel......
Wenn wir planen in Deutschland zu heiraten,.... alle nötigen papiere bekommen und ein Visum zur Eheschließung beantragen......dann aber, wenn das Visum da ist... doch in Kenia heiraten...... ist das Visum dann ungültig???

Danke.....Miky
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Antwort #8 - 04.07.2007 um 16:17:04
 
Miky schrieb am 04.07.2007 um 15:42:26:
Wenn wir planen in Deutschland zu heiraten,.... alle nötigen papiere bekommen und ein Visum zur Eheschließung beantragen......dann aber, wenn das Visum da ist... doch in Kenia heiraten...... ist das Visum dann ungültig???  


Probleme bekommst du keine, wenn deine zukünftige Frau das Visum nicht in Anspruch nimmt. Aber wenn ihr euren Plan umwerft, fangt ihr mit der Dokumentenbesorung teilweise wieder von vorne an und dann muß ein Visum zur FZF beantragt werden, was auch wieder die entsprechende Zeit in Anspruch nimmt.

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Antwort #9 - 04.07.2007 um 17:26:15
 
trixie schrieb am 04.07.2007 um 16:17:04:


Probleme bekommst du keine, wenn deine zukünftige Frau das Visum nicht in Anspruch nimmt. Aber wenn ihr euren Plan umwerft, fangt ihr mit der Dokumentenbesorung teilweise wieder von vorne an und dann muß ein Visum zur FZF beantragt werden, was auch wieder die entsprechende Zeit in Anspruch nimmt.

trixie


Aber wenn das VISUM dann doch in Anspruch genommen wird??...damit wir nach der Hochzeit in Kenia zusammen nach Deutschland können?
Wenn das Visum zur Eheschließung erteilt ist, ist es dann unbedingt notwendig, daß in Deutschland geheiratet wird???? Steht das so in dem VISUM drin??

Was nicht ob sowas geht, aber suche halt nach Lösungen.
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Antwort #10 - 04.07.2007 um 17:35:43
 
Interessant beim Eheschließungsvisum ist erstmal nur "darf dauerhaft in D bleiben"

zB kann man das Visum auch beantragen, dann in DK heiraten und in D die AE beantragen.
Bedenken sollte man nur, dass "darf bleiben" natürlich nur funzt, wenn die Heiratsurkunde auch in D verwendet werden kann. Eine deutsche HUrk kann in D immer verwendet werden. Eine dän. auch. Eine aus Kenia evtl erst nach aufwändiger Prüfung (in Kenia). Dann könnte "darf hierbleiben" schnell am Ende sein, weil die Ehe nicht urkundlich nachweisbar ist!
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Antwort #11 - 04.07.2007 um 17:37:03
 
Hi,

das Problem ist, dass ein Visum zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland und ein Visum zum Zwecke der Familienzusammenführung (FzF) - aus Kenia - nicht ein und dasselbe sind.

Du kannst daher ein Eheschließungsvisum nicht einfach mal eben so in eins zur FzF umdeuten.

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Antwort #12 - 04.07.2007 um 17:41:07
 
schweitzer schrieb am 04.07.2007 um 17:37:03:
Du kannst daher ein Eheschließungsvisum nicht einfach mal eben so in eins zur FzF umdeuten.


Erlaubt eigentlich ein Visum zur Eheschließung eine Mehrfacheinreise nach Deutschland oder darf man nur einmal einreisen?

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Antwort #13 - 04.07.2007 um 17:44:37
 
trixie schrieb am 04.07.2007 um 17:41:07:


Erlaubt eigentlich ein Visum zur Eheschließung eine Mehrfacheinreise nach Deutschland oder darf man nur einmal einreisen?

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Die Frage verstehe ich nicht. Wenn eine in aller Regel unmittelbar bevorstehende Eheschließung Zweck der Einreise ist, wieso und wie sollte dann jemand mit einem entsprechenden Visum mehrfach einreisen wollen/können?


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Antwort #14 - 04.07.2007 um 17:47:39
 
schweitzer schrieb am 04.07.2007 um 17:44:37:
Die Frage verstehe ich nicht.


Hi schweitzer,

sie bezog sich auf die Durchstarteversion:

Zitat:
zB kann man das Visum auch beantragen, dann in DK heiraten und in D die AE beantragen.


Und ich finde sie nicht ganz unberechtigt, muß aber passen weil ichs nicht weiß.

Es ist jedenfalls ein nationales Visum und wenn es nur für eine Einreise gelten würde, passte die Durchstarteversion nicht.

Grüße
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