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Bafög (Gelesen: 1.306 mal)
benam5534
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01.07.2007 um 21:18:59
 
hallo
kann mir einer sagen welche auswirkungen BAFÖG auf das Aufenthaltrecht hat?

ist bafög genauso wie sozialhilfe ein AUSWEISUNGSGRUND für einen mit deutschem verheirateten ausländer?


vilen dank im voraus
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Mick
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Antwort #1 - 01.07.2007 um 23:48:21
 
benam5534 schrieb am 01.07.2007 um 21:18:59:
ist bafög genauso wie sozialhilfe ein AUSWEISUNGSGRUND für einen mit deutschem verheirateten ausländer? 

Hi,
nein, der Bezug von BAFöG stellt keinen Ausweisungsgrund
dar. Vielleicht schilderst Du mal konkreter, worum es geht.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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benam5534
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Antwort #2 - 02.07.2007 um 12:23:22
 
hallo
(seit 2002 in der BRD aufhälitg, eingereist mit Studiumvisum zum Schulbesuch)
wie in alten beiträgen erörtert

meine Verlobte und ich heiraten am 26.07.2007 (endlich haben wir alle Papierkram erledigt.)

ich werde bis heute durch meinen Vater aus dem Ausland finanziert.(habe nie Sozialhilfe oder Asylbeweberleistung in Anspruch genommen.)

Anfangs der 12. Klasse(Oktobar 2006) dürfte ich die schule aus ausländerrechtlichen gründen nicht mehr besuchen...

nun möchte ich gerne mein allgemeins Abi nachholen und Jura studieren jedoch ist es auch blöd nach der Hochzeit noch von den Eltern abhängig sein zusein, die schicken mir das Geld aus dem Iran und jeder EURO ist da 10000 RIAL, vondaher ist es auch glaub ich für meine Eltern eine Zumutung, obwohl die noch nichts gesagt haben.

Ich hatte mir überlegt das abi über Abendgymnasium in Köln nachzuholen aber da habe ich eine Absage bekommen weil ich letztes Jahr schon als Schüler eingetragen war und keine 3 Jahre Jerufserfahrung habe.

Sozialhilfe kommt für mich nicht in Frage 1- weil es eben SOZIALE HILFE ist
2- weil es ein Ausweisungsgrund ist 3- konnte bei der Einbürgerung probleme bereiten

meine Frau ist in ausbildung und bekommt 600€ im monat netto
wir werden nach der eheschließung bei ihren eltern wohnen deshalb haben wir keine mietkosten

nun bleiben mir 2 möglichkeiten 1- 3 jahre lang als i-was arbeiten und gled verdienen und danach die schule weiterzumachen
2- Bafög beantragen und in die Schule gehen

eine Fernstudium kommt nicht in Frage weil es zuteuer ist und Bafög würde man nur die letzte 12 Monaten der Ausbildung bekommen(es dauert auch länger).

weitere Fragen sind:
1- wie hoch wäre Bafög?
2- Wie lange bekommt man es?
3- Wieviel davon muss man zurückzahlen?
4- geht es bei mir BAFÖG UNABÄNGIG VON DEN ELTERN(die sind im Ausland Wohnhaft)?
5- Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Bafög?

gruß
und vielen Dank im Voraus

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trixie
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Antwort #3 - 02.07.2007 um 13:03:44
 
Was das BAFÖG anbelangt, kannst du hier eine ganze Menge nachlesen:

http://www.bafoeg.bmbf.de/

Ausländerrechtlich hat weder ein BAFÖG Bezug, noch der Bezug anderer Sozialleistungen eine Relevanz in Sachen Ausweisung oder Beendigung der AE, da deine künftige Frau eine Deutsche ist.

trixie
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benam5534
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Antwort #4 - 04.07.2007 um 21:39:37
 
was ist eigentlich  mit wohngeld?

wer bekommt wohngeld und ist wohngeld mit bafög zu kombienieren?

gruß
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trixie
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Antwort #5 - 04.07.2007 um 21:53:00
 
Wenn du als Student grundsätzlich Anspruch auf BAFÖG hat, ist Wohngeld ausgeschlossen:

http://www.wohngeldantrag.de/geld/bafog.htm

trixie
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benam5534
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 21:54:52
 
wie wärs mit schüler-bafög?
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