Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hilfe! (Gelesen: 11.640 mal)
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hilfe!
29.06.2007 um 01:28:20
 
Hallo Zusammen,  

erstmal schöne Grüße aus München. Dann möchte ich sagen, dass ich gerade ganz erleichtert ausgeatmet habe, weil ich euer Forum ( und jetzt auch schon meins  ) gefunden habe. Und zu guter Letzt (richtig ausgedrückt  ?) hätte ich gerne eine Frage an euch, eine brennende Frage, und zwar: Was brauchen bzw. müssen ich (vietnamesicche Studentin) und mein Freund (Deutscher) tun bzw. drauf achten, wenn wir jetzt heiraten wollen, und zwar dringend schnell wie möglich??? ( Ich habe gerade im Forum rumgewuselt, allerdings noch nicht das gefunden, was meine Frage ausführlich antworten kann. Oder bin noch zu blind  .) Denn es ist saublöd (sorry) mit meinem Aufenthaltserlaubnis bzw. meinem Kreisverwaltungsreferat geworden    .  

Und zwar so:  

Ich bin seit 6 Jahren in Deutschland, hierher zum Studieren gekommen. Ganz gewöhnlich also. Inzwischen habe ich 2-mal mein Hauptstudienfach gewechselt, was eigentlich nicht genehmigt ist. Beim 2.Mal habe ich eine schriftliche "überzeugende" Begündung für den Wechsel bei der Uni vorlegen müssen. Das war im September/06. Das ganze wurde von der Uni überprüft und dann meinen Wechsel genehmigt. Am Ende Mai/07 ist mein Aufenthalterlaubnis fällig. War wegen der erneuten gewöhnlichen Verlängerung beim KVR. Dort wurde mir gesagt, dass ich seit 09/06 ILLEGAL in Deutschland studiere und lebe.  Grund: Ich hätte ZUERST dem KVR und nicht der Uni über meinen 2.Fachwechsel informieren müssen und erst von dem eine Genehmigung erhalten, bevor ich überhaupt noch einmal losstudieren wollte. Und der hätte i.d.R. das auch nicht genehmigt, denn ich darf nur einmal mein Fach wechseln. Außerdem bräuchte ich für das neue Studium laut Statistik min. noch 10,6 Semester, habe offiziell aber nur noch 8 Semester zur Verfügung, denn ich bin schon 6 Jahre hier und darf für mein meinen Aufenthalt zwecks Studium max. 10 Jahre haben. Sprich:Ich habe laut der Sacharbeiterin wohl nicht mehr die Chance, mein Studium fertig zu machen. Das alle ist richtig. Nur ich war zu dumm und dachte dabei: Die Uni hätte schon eine Genehmigung vom KVR erhalten müssen, bevor sie mich überhaupt zu dem neuen Fach eingeschrieben hatte. Also großer Fehler  . Und jetzt warte ich zitternd um meine Existenz auf den Entscheidungsbrief des KVR, in dem mit 99% eine Ablehnung der Genehmigung des Weiterstudierens zu lesen ist ( nachdem ich letzte Wochemit der [inv]Drache[/inv]
*
- also Sacharbeiterin meines Falls gesprochen habe). Wir haben gestern dann entschieden, uns früh genug (ob es noch rechzeitig wäre?  ) darüber zu informieren und uns zur aller letzter Not zu heiraten, damit ich noch hier bleiben und mein Studium auch erfolgreich absolvieren kann. (Ursprünglich wollten wir doch warten bis ich fertig studieren werde und erst dann eine wunderschöne Hochzeit "veranstalten".)  

Lange Geschichte, nicht wahr?  

Uhnd jetzt noch mal meine Frage:  
WAS MÜSSEN WIR JETZT HABEN UND MACHEN UND ZWAR WO, WIE etc...; UM UNS SCHNELL WIE MÖGLICH HEIRATEN ZU KÖNNEN; bevor ich meinen Koffer packen und abreisen müsste???  

Anmerkungen: Ich bin noch im Besitz meines Reisepasses und der Fiktionsbescheinigung mit dem Aufenthaltstitel als fortbestehend (§81 Asn.4 AufenthG.) bis schließlich 24.07.07 gültig

Für alle Infos und Tipps bedanke ich mich sehr sehr herzlich. Falls die Antwort schon irgendwo im Forum bereits zu lesen ist, entschuldige ich mich für das Nochmals-Fragen und danke für eine Link.  

Die sehr durcheinander gebrachte und sorgenvolle Biggy wünscht euch trotzdem eine gute Nacht!


Änderung:
*
Entweder ein Name oder eine Unfreundlichkeit - beides unerwünscht.

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.06.2007 um 07:43:28 von Mick » 
Grund: Siehe Sternchen. 
 
IP gespeichert
 
canaritas
Full Member
***
Offline


si si


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #1 - 29.06.2007 um 02:15:44
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174496954/8#8

ihr braucht eine Meldebestätigung, Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde und Pass, falls die Dokumente nicht auf deutsch oder englisch erstellt wurden noch eine Übersetzung.

AE kann erteilt werden, muß aber nicht.

Immerhin wäret ihr aber schon verheiratet und habt einen Anspruch auf ein Visum zur FZF.
Funktionieren wird das Ganze wohl nur noch bis Mitte Juli ... Die dänischen Standesämter sind aber recht fix in der Bearbeitung.

Angaben ohne Gewähr, bin kein Experte!

A.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #2 - 29.06.2007 um 07:22:03
 
@ canaritas -

Was hat der thread, auf den Du hier verweist, mit der Frage von Biggy zu tun  hä? ?

Und wieso verweist Du so explizit auf die "Dänemarkvariante" - spätestens mit In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes dürfte das nicht mehr die "automatisch bessere Variante" sein. Und, so wie die Dinge liegen, dürfte es mit einer Hochzeit vor dem In-Kraft-Treten wohl kaum noch etwas werden, zumal  Ledigkeitsbescheinigung (rsp. Ehefähigkeitszeugnis) u. Geburtsurkunde auch noch durch die deutsche Botschaft in Vietnam zu legalisieren wären.

Ich denke, viel wird zunächst davon abhängen, wie über den weiteren Aufenthalt von Biggy durch das KVR entscheiden wird. Die bislang erteilte Fiktionsbescheinigung sieht in dieser Richtung ja so schlecht nicht aus ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #3 - 29.06.2007 um 07:39:00
 
1biggy schrieb am 29.06.2007 um 01:28:20:
( nachdem ich letzte Wochemit der [inv]Drache[/inv]
*
- also Sacharbeiterin meines Falls gesprochen habe). Wir haben gestern dann entschieden, uns früh genug (ob es noch rechzeitig wäre?  ) darüber zu informieren und uns zur aller letzter Not zu heiraten, damit ich noch hier bleiben und mein Studium auch erfolgreich absolvieren kann.  


Nur weil Deine SB die bestehenden Gesetze anwendet, hast Du kein Recht sie
als [inv]Drache[/inv]
*
zu bezeichnen !  Ärgerlich  
Die Fehler lagen und liegen bei Dir !

Zu allem anderen sag ich hier nix. Diese Art Hilfestellung finde ich mehr als fragwürdig !


DC
Mick: Änderung:
*
sh. Post #1.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #4 - 29.06.2007 um 07:39:31
 
schweitzer schrieb am 29.06.2007 um 07:22:03:
Und wieso verweist Du so explizit auf die "Dänemarkvariante" - spätestens mit In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes dürfte das nicht mehr die "automatisch bessere Variante" sein. Und, so wie die Dinge liegen, dürfte es mit einer Hochzeit vor dem In-Kraft-Treten wohl kaum noch etwas werden, zumal  Ledigkeitsbescheinigung (rsp. Ehefähigkeitszeugnis) u. Geburtsurkunde auch noch durch die deutsche Botschaft in Vietnam zu legalisieren wären.


in diesem Fall wäre die Dänemark-Variante m.E. noch eine brauchbare Möglichkeit, weil auch nach der neuen Rechtslage § 39 Nr. 1 AufenthV gelten würde. Ich hab' da aber Zweifel aus anderen Gründen...

Zitat:
Die bislang erteilte Fiktionsbescheinigung sieht in dieser Richtung ja so schlecht nicht aus


Die Fiktionsbescheinigung zu kriegen ist kein großes Kunststück. Die Wirkung geht aber zum Zeitpunkt der Ablehnung flöten. Und ohne Fiktionswirkung geht die ganze Dänemark-Variante gar nicht. Es ist daher m.E. recht wahrscheinlich, dass es zeitlich für eine Eheschließung in Dänemark nicht mehr reicht und stattdessen, insbes. bei großzügig bemessener Ausreisefrist, eine Heirat in Deutschland ohne Ausreise im Rahmen des Möglichen liegt.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
canaritas
Full Member
***
Offline


si si


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #5 - 29.06.2007 um 08:45:16
 
schweitzer schrieb am 29.06.2007 um 07:22:03:
@ canaritas -

Was hat der thread, auf den Du hier verweist, mit der Frage von Biggy zu tun  hä? ?


Weil in eben jenem Post auf die Fiktionsbescheinigung hingewiesen wird.
Solange die DK Möglichkeit legal ist darf man darauf hinweisen, denke ich.
Die zeitliche Problematik steht drin, ob das Ganze sinnvoll ist habe ich nicht zu bewerten....

A.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #6 - 29.06.2007 um 09:21:26
 
@biggy

Schade, dass es so gekommen ist. Gibt es an deiner Uni kein Akademisches Auslandsamt, das sich um ausländische Studierende kümmert und aufpasst, dass ihnen solche Fehler nicht passieren? Nun ja - jetzt ist "das Kind in den Brunnen gefallen". Was deine Frage betrifft, konkrete Auskünfte findest du:

erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung (allgemein und grundsätzlich bei Eheschließung in D)

Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

notwendige urkundliche Nachweise im oben genannten Verfahren speziell für Vietnam.

Weitere Informationen / Meinungen / Erfahrungsberichte könntest du bekommen von

Forum Vietnam

Forum für binationale Paare.

Was Dänemark betrifft, vertrauenswürdige Informationen findest du

hier.

Es ist nicht leicht und möglicherweise nicht in der verbleibenden Zeit zu schaffen, aber ein Versuch ist es Wert. Viel Glück!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #7 - 29.06.2007 um 09:33:40
 
Muleta schrieb am 29.06.2007 um 07:39:31:
..... insbes. bei großzügig bemessener Ausreisefrist, eine Heirat in Deutschland ohne Ausreise im Rahmen des Möglichen liegt. 


Das dürfte aber bei einem vietnamesischen Staatsbürger schwierig sein, weil die Deutsche Botschaft in Hanoi keine Urkunden mehr legalisiert sondern nur noch prüft. Das dürfte Monate dauern, bis die Urkunden entsprechend geprüft beim Standesamt vorliegen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #8 - 29.06.2007 um 09:51:18
 
1biggy schrieb am 29.06.2007 um 01:28:20:
erstmal schöne Grüße aus München

Sorry - zu spät aufgefallen. Ihr solltet auf alle Fälle das Standesamt München aufsuchen, um euch zuerst gleich vor Ort zu informieren wie und ob ihr es schaffen könntet, in der verbliebenen Zeit in D zu heiraten. Ein persönliche Erscheinen ist notwendig weil
Zitat:
… wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin … eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen … sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. … Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.

sagt das Standesamt.

Leider hat das OLG München kein Leitfaden zum Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses - dürfte aber ähnlich wie oben sein.

* blaue Schrift anklicken = Links
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #9 - 29.06.2007 um 13:50:49
 
Zitat:


Nur weil Deine SB die bestehenden Gesetze anwendet, hast Du kein Recht sie
als
*
zu bezeichnen !  Ärgerlich  
Die Fehler lagen und liegen bei Dir !

Zu allem anderen sag ich hier nix. Diese Art Hilfestellung finde ich mehr als fragwürdig !


DC
Mick: Änderung:
*
sh. Post #1.


Hi Don Camillo, ich kann jedenfalls deine  Ärgerlich - Gegühl verstehen, denn ich weiß, dass du doch (noch) nicht alles über meiner Situation wissen  und von daher mich bzw. meine Gefühle zu der SA nicht verstehen kannst.

Würdest du dich als ein Mensch, auch wenn der gerade einen Fehler gemacht hast und deshalb versuchen muss, den wieder gut zu machen, nicht wünschen, wie ein Mensch mit Würden behandelt zu werden, egal bei und von wem? Ich wusste nichts in dem Moment, in dem ich von "normaler Bürgerin" bei einer "normalen" SA plötzlich ein  Sonderfall geworden bin und deshalb zu einer neuen SA gehen musste. Ales war nur" Es gibt bei Ihnen was zu erklären. Gehen Sie deshalb zu Frau X" Während 2 Gespräche an dem selben Tag mit Frau X hat sie mich nicht einmal  ins Gesicht geschaut, sondern tippte nur rum in ihrem Computer, obwohl meine Akte vollstädig vor ihr lag. Und auf meinen Erklärungsversuch "Ich weiß jetzt, dass es ein rießengroßen Fehler von mir ist. Aber ich habe nur dabei gedacht, dass ich als Student mit meiner Uni verbunden..." (konnte noch nicht mal den Satz beenden) kam die Antwort "Ihre Uni interessiert mich garnicht. Sie sind selber schuld." "Ich habe meine ganze Unterlage bei dem Direktor der Uni samt einer schriftlicher Begründung für den Fachwechsel abgeben und 3 Monate lang auf seine Überprüfung warten müssen bis die Genehmigung kam und daher dachte ich..." (war wieder unterbrochen)  "Ihr Direktor interessiert mich garnicht. Sie sind alleine schuld dass Sie Pbleme haben."  "Könnten Sie mir bitte einen Ausweg zeigen, damit ich doch meinen Fehler wieder gut machen könnte" ---> "Ich habe keine Schuld an Ihren Problemen." Es ging ganze Zeit so. Und auf die Frage "Könnten Sie mir bitte sagen, wie die Entscheidung aussiehen würde und wann ich die erfahren könnte?" war die Antwort "Keine Ahnung. ICH muss Ihre Sache durchgucken und ICH entscheide mich nächste Woche aber ICH sehe schwarz für Sie. Warten Sie auf meine Brief. Tschüss."

Ich habe mich als Mensch sehr verletzt gefühlt. Deshalb war auch diese unerwüschte Unfreundlichkeit bei der Äußerung. Es tut mir  leid. Sorry an allen

Und @ allen: Ich bedanke mich auch im Namen meines Freundes sehr bei euch für die Aufmerksamkeit und die Links. Es ist sehr lieb von euch. Werden die durchgehen und euch wieder fragen wenn wir allein nicht zurechtkommen können. Allein das Gefühl, dass man nicht allein stehen muss, ist Goldwert.

biggy
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.06.2007 um 14:05:18 von 1biggy »  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #10 - 03.07.2007 um 10:04:31
 
Hallo liebe Leute,

hier haben wir wieder eine neue Frage, nämlich : Wäre est es richtig, dass die Anerkennung der Eheschließung in Dänermark von den Deutschen Behörden nur noch bis zum 15. Juli anerkannt werden könnte?
Die Sacharbeiterin des Standesamtes in Toender hat jedenfalls nichts davon gehört.

Wir danken euch für die weiteren Infos und Tipps!

Biggy & Co.


Am Rand zu erzählen: Wir haben, wie Sondra empfohlen hat, bei dem Standesamt in München nach einer Möglichkeit hier zu heiraten gefragt und wurden auch SOFORT von der Beamtin da gefragt, warum wir das nicht in Dänermark machen wollten. In alle Fälle dauert es in Deutschland mindestens 1 Jahr lang und kostet ca 1000Euro allein für die Urkunden. Das heißt für uns ganz klar: Auch wenn ich überhaupt kein Problem mit der Zeit hätte, würden wir uns auch in Dänermark heiraten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #11 - 03.07.2007 um 10:18:51
 
Die Änderung des AufenthG sagt u. a. aus, dass nach Inkrafttreten keine AE nach § 28 AufenthG mehr erteilt werden kann - sofern kein Visum auf FZF gestellt wurde -, wenn der Grund der Erteilung der AE vor der Einreise in das Bundesgebiet bestanden hat. Das wäre mit einer Heirat außerhalb Deutschlands erfüllt.

Zitat:
kostet ca 1000Euro allein für die Urkunden. Das heißt für uns ganz klar: Auch wenn ich überhaupt kein Problem mit der Zeit hätte, würden wir uns auch in Dänermark heiraten!


Die notwendigen Urkundenprüfungen, die in Vietnam mittels Vertrauensanwälte durchgeführt wird, müssen auch nach einer Heirat in Dänemark durchgeführt werden. Du sparst dir sicherlich etwas Geld, weil gewisse Urkunden nicht mehr benötigt werden, aber dafür hast du mit einer Heirat in Dänemark auch wieder Kosten. Ob das unterm Strich billiger ist, das ist eben die Frage. Und so lange du nicht weißt, ob deine AE bezüglich des Studiums nachträglich nicht für ungültig erklärt wird, hast du bei einer Heirat in Dänemark Kosten und die Ehe würde aber u. U. nicht anerkannt werden.

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #12 - 03.07.2007 um 10:44:20
 
Eine Heirat in DK wird IMMER anerkannt, wenn sie nach dänischem Recht gültig ist. Mit Änderung des AufenthG ändern sich nur die Konsequenzen für die Erteilung einer AE ohne vorherige Ausreise.

MIT einem gültigen Aufenthaltstitel wäre die Heirat in DK auf jeden Fall unproblematisch. Egal, ob die Eheschließung vor oder nach Änderung AufenthG erfolgt.

Zum jetzigen Zeitpunkt könnte es allerdings grundsätzlich Probleme geben. Siehe #4 von Muleta.
Vereinfacht ausgedrückt: Die FBesch ist gültig bis zum Datum X ODER bis der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird - je nachdem was früher eintritt!

Eine Heirat in DK setzt grundsätzlich einen LEGALEN Aufenthalt in DK voraus. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bevor die Ehe geschlossen wird und "trotzdem" in DK geheiratet werden, tut sich evtl die Frage auf, ob diese Heirat nach dänischem Recht überhaupt gültig ist.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #13 - 03.07.2007 um 10:48:05
 
Hi Trixie,
danke erst mal für die scnhelle Antwort.
Was mir leider noch nicht ganz klar wäre:
Meine AE besteht fortan bis 24/07/07. Innerhalb dieser Zeit, wenn wir schon verheiratet sind, gilt die Anerkennung für die deutschen Behörden?

Und danach, falls ich unglücklicherweise doch mein AE für das Studium nicht verlängert bekommen würde, müsste ich unbedingt nach Vietnam zurück und von dort "nochmal  meinen Mann heiraten"??

Und wäre es richtig mit dem 15/07/07??

biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #14 - 03.07.2007 um 11:35:43
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass die AE nach 16 verlängert wird, scheint beim vorhandenen SV doch eher unwahrscheinlich (allein schon wegen Überschreitung der Höchstdauer von 10 Jahren). Aber das wird sich ja demnächst wohl zeigen.

Zitat:
Meine AE besteht fortan bis 24/07/07.

Nein.
Es gilt das oben geschriebene. Siehe #4 und #12

Der 15.7. ist jedenfalls ein Datum, dass für dich keinesfalls interessant wird. Denn entweder hast du eine AE (dann gilt 39.1 AufenthV und der wird nicht geändert) oder du hast keine AE, dann kannst du in DK gar nicht heiraten (weil kein legaler Aufenthalt in DK).
Interessant ist der 15.7 (oder was auch immer) nur für die, die mit einem VISUM für kurzfristige Besuche (oder visumfrei nach Anlage II, aber nicht nach §41 AufenthV) in DK heiraten.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #15 - 03.07.2007 um 12:44:16
 
@biggy - du hast eine Privatnachricht!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #16 - 03.07.2007 um 23:34:42
 
Hallo ihr allen,

wiedermal danken wir euch herzlich. Ohne euch hätten wir sicherlich noch viel mehr Schwierigkeiten. Wir müssenversuchen, mit euren Tipps das Beste aus unserer Situation zu machen.

@ Sondra (Ich darf keine Privatnachrichten senden?):Ich weiß nicht mehr, was ich zu dir sagen sollte. Wir beeilen uns und hoffen,  eine gute Nachricht bald wie möglich erzählen zu können. Ganz liebe Grüße

biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #17 - 08.07.2007 um 15:27:30
 
Hallo liebe Leute,

wir sind schon so weit die Unterlage für die Trauung nach Toender-Dänermark morgen zu schicken. Und deshalb haben wir wieder Fragen  Smiley. Das Standesamt in Toender verlangt von uns (laut Infoseite des Standesamtes www.toender.dk) folgende Dokumente:

1)Geburtsurkunden - erledigt
2)Familienstandsbescheinigung - erledigt
3)Kopie meines Reisepasses und Personalausweises meines Freundes - erledigt
4)Ausgefüllte  Ehe-Erklärungen - ausgefüllt ----> Wo müssen wir diese Eheerklärungen abgeben? Bei Standesamt in München wo wir unseren Wohnsitz haben?   SmileyDie Erklärungen würden dann in München bei den Behörden bleiben oder wir müssen sie wieder haben um in Toender vorzuzeigen?
Denn laut Infoseite müssen die Erklärungen bei der Gemeinde abgegeben werden wo mindestens ein Partner ansässig ist. Wir beiden sind in München wohnhaft.

Vielen Dank für schnelle Antworten, denn ich muss sonst meine Pläne bei Uni und Arbeit umstellen. Bin nämlich im Prüfungstress  Smiley.


Biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #18 - 08.07.2007 um 15:45:57
 
Hallo 1biggy!

Woher stammt deine Info, dass die Eheerklärung in München abgegeben werden? Folgende Info sagt etwas anderes aus, dass die Eheerklärung beim Standesamt in Tonder abgegeben werden muß:

http://www.toender.dk/pdf/tysk_info.pdf

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #19 - 08.07.2007 um 16:07:00
 
Hallo trixie,

habe nochmal genauer gelesen  Zwinkernd, danke für deine Hinweis.

Es steht in dem Ehe-Erklärung-Formula folgendes:
Einreichung:
Falls keiner der beiden Partner in Dänermark ansässig ist, muss die Eheerklärung bei der Gemeinde eingereicht werden, in der sich einer der Partner aufhält, und zwar mitsamt den nötigen Anlagen und Bescheiningung. Für die Prüfung der ehefähigkeit muss gleichzeitg eine Gebühr von 500,- DKK entrichtet werden
Hänge die Seite hierbei an.

Das hat mich durcheinander gebracht  Griesgrämig. Außerdem würde sowieso der Prozess der Ehefähigkeitsprüfung, wenn er in münchen durchgeführt werden müsste, ewig dauern.
Zum Seitenanfang
  

eheerklaerung_de1.pdf (157 KB | 320 )
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #20 - 08.07.2007 um 17:35:54
 
Du mußt dich ohnedies drei bis vier Tage in Tonder aufhalten (siehe Link meines letzten Beitrages) - somit auch anmelden - und dann hast dort wieder den notwendigen Wohnsitz, Aufenthalt.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #21 - 08.07.2007 um 18:26:58
 
Damit wird der Wohnsitz gemeint  Schockiert/Erstaunt  Zunge
Deine Antwort ist jedenfalls ganz einleuchtend, trixie.
Wir müssen morgen sowieso in Toender anrufen, aber mit deiner Antwort kann ich mich jetzt zumindest beruhigen und weiter pauken. Danke dir  Kuss.

Wisst ihr übrigens etwas von dem Service Blitz-Hochzeit? In der Seite des Toender-standesamts ist nichts davon zu lesen. Habe bloß von einer Link gelesen. Ist so was vertrauenswürdig?

Biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #22 - 08.07.2007 um 18:35:16
 
1biggy schrieb am 08.07.2007 um 18:26:58:
Wisst ihr übrigens etwas von dem Service Blitz-Hochzeit? In der Seite des Toender-standesamts ist nichts davon zu lesen. Habe bloß von einer Link gelesen. Ist so was vertrauenswürdig?  


Du hast doch jetzt schon - fast - alles organisiert, bzw. wirst morgen in Tonder den Rest abklären. Ich denke nicht, dass bei dir nun der Blitz bei der Hochzeit einschlagen muss, oder?

Du kannst sicher darauf vertrauen, dass sie Geld von dir wollen; ob sie dessen würdig sind, ist eine andere Frage.  Smiley

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #23 - 08.07.2007 um 18:51:32
 
Du bist sehr nett, trixie. Thanks once more  Smiley

Werden von dem Ablauf berichten, hoffen auf nur gute Berichte.


biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #24 - 09.07.2007 um 10:19:16
 
Hallo ihr allen,  
schon wieder Fragen... Mir ist nämlich gerade etwas ganz Wichtiges eingefallen. Und zwar:  
 
Meine Fiktionsbescheinigung gilt bis 24.07 wie gesagt.  
 
Es steht aber auf dieser Bescheinigung "Nur zum Studium, FR: Germanistische Linguistik.Der Aufenthaltstitel erlischt mit dem Fachrichtungswechsel."  
 
Der Haken daran: Ich habe mein Fach vor 2 Sem. gewechselt auf Pädagogik, dabei nur die Genehmigung des Auslandsamts der Uni geholt und vergaß ganz diese bei KVR.  
Auch deshalb sagte die jetzige SB, dass ich seit 09/06 illegal hier sein sollte.  
 
Unsere dringende Fragen: Wäre mein Aufenthaltstitel seit 09/06 eigentlich nicht mehr gültig? Obwohl ich die Fiktionsbescheinigung doch bekommen habe? Hätte ich mit der ersten SB eigentlich nur Glück gehabt, dass sie meinen Aufenthatlstitel mit der Fiktionsbescheinigung als fortbestehend bis 24.07 verlängert hat. Könnte das KVR mir diesen Titel jederzeit entziehen? Genau davor habe ich Angst zu ihnen zu kommen. Denn wenn mein Aufenthaltstitel mit dem Fachwechsel letztes Jahr schon automatisch  erloschen wäre, dann würde es keinen Sinn mehr machen, nach Dänermark zu fahren. Ich würde dann illegal in Dänermark eingereist sein.  
 
Alles ist plötzlich wieder so chaotisch geworden bei mir. Bitte um Erklärung!!!! Danke euch!  
 
 
biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #25 - 09.07.2007 um 11:08:48
 
Die von dir zitierte Nebenbestimmung:

1biggy schrieb am 09.07.2007 um 10:19:16:
Es steht aber auf dieser Bescheinigung "Nur zum Studium, FR: Germanistische Linguistik.Der Aufenthaltstitel erlischt mit dem Fachrichtungswechsel."    


hat eine auflösende Bedingung, so dass die AE seit 09/06 erlöschen ist. Die erteilte FB dient m. M. nach lediglich dazu, eine Verlängerung der AE zu prüfen, sonst müßtest du jetzt schon die Koffer für die Ausreise packen.

Kommt es aber zu einer Ablehnung, hätte die Friktion keine Wirkung und eine Heirat in DK wäre m. M. ungültig, da du dann die rechtliche Voraussetzung (Einreise mit gültigem Visum) nicht erfüllt hast.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #26 - 09.07.2007 um 11:24:47
 
Das habe ich befürchtet. Das heißt dann exakt: Der Heirat in Dänermark würde mir nichts gebracht haben, wenn die zutändige SB am 23.07 vom Urlaub zurück kommt und mein AE nicht verlängern würde? Welche Möglichkeiten einer Berufung nach Ablehnung des KVR gibt es? Kann ich jetzt nicht mehr tun, außer auf die Entscheidung der SB warten?! Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten? Wir haben gehört, ich bekomme nach dem Zeipunkt der Ablehnung 2 Wochen Zeit, in Berufung zu gehen. Stimmt das? 


biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #27 - 09.07.2007 um 11:34:49
 
1biggy schrieb am 09.07.2007 um 11:24:47:
Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten? Wir haben gehört, ich bekomme nach dem Zeipunkt der Ablehnung 2 Wochen Zeit, in Berufung zu gehen.


Was sollte ein Anwalt gerade jetzt in diesem Moment für dich tun können, wo noch keinerlei Entscheidung gefallen ist?

Sollte es zu einer Ablehnung kommen, wirst du darüber einen Bescheid erhalten, der u. a. auch eine Rechtsmittelbelehrung erhält, aus der hervorgeht, welche Rechtsmittel dir zur Verfügung stehen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #28 - 09.07.2007 um 11:54:00
 
Hallo trixie,

du hast Recht  Smiley. Wir können jetzt nur noch Tee trinken und abwarten. Es ist jedenfalls ganz gut, dass wir noch nicht in Dänermark sind. Wäre bis 50% umsonst gewesen.
Und falls die Entscheidung im schlimmstens Fall negativ ausfallen würde, habe ich auch schon alles versucht. Möchte ja immer eine anständige und gute Bürgerin sein. Aber der Mensch macht manchmal Fehler, auch wenn er es nicht wollte...

Wir danken euch ganz herzlich für all die Unterstützung und Bemühung. Und freuen uns natürlich auf jeden weiteren Rat!

Schöne Grüße


biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #29 - 09.07.2007 um 11:59:38
 
trixie schrieb am 09.07.2007 um 11:08:48:
Die von dir zitierte Nebenbestimmung:
...
hat eine auflösende Bedingung, so dass die AE seit 09/06 erlöschen ist.


nicht ganz: die Fiktionsbescheinigung bescheinigt nur ein ohnehin bestehendes Recht. Sofern also in der Fikitionsbescheinigung eine auflösende Bedingung steht, die sich nicht auch im ursprünglichen Aufenthaltstitel findet, könnte bedenkenlos nach Dänemark gereist und geheiratet werden. Entscheidend ist insofern also, was im letzten Aufenthaltstitel stand.

Zitat:
Kommt es aber zu einer Ablehnung, hätte die Friktion keine Wirkung und eine Heirat in DK wäre m. M. ungültig, da du dann die rechtliche Voraussetzung (Einreise mit gültigem Visum) nicht erfüllt hast.


das wage ich pauschal zu bezweifeln, betrifft aber letztlich nur dänisches Recht.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #30 - 09.07.2007 um 12:13:55
 
Muleta schrieb am 09.07.2007 um 11:59:38:
Entscheidend ist insofern also, was im letzten Aufenthaltstitel stand.  


biggy, was steht bei dir im letzten Aufenthaltstitel? Ist dort die gleiche Nebenbestimmung vermerkt, wie in der Friktionsbescheinigung?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #31 - 09.07.2007 um 12:22:58
 
Hallo trixie und Muleta,

ja, in meinem Visum steht auch "Aufenthaltstitel zum studim, FR : GEr. Ling."

Die Uni und das KVR arbeiten nicht Hand in Hand, wie ich mir ganz "naiv" dachte. Das KVR wusste bis vor kurzem nichts von meinem Fachwechsel vom Sep. 06. Das war und bleibt mein einziges, aber "lebensgefährliches" Problem.


biggy & co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #32 - 09.07.2007 um 12:37:01
 
Dies: "Der Aufenthaltstitel erlischt mit dem Fachrichtungswechsel" stand dann also nicht dabei in der AE? insofern wäre das eben gerade nicht die gleiche Nebenbestimmung (mit auflösender Bedingung) wie in der Fiktionsbescheinigung.

Dann sollte gelten: Muleta schrieb am 09.07.2007 um 11:59:38:
Sofern also in der Fikitionsbescheinigung eine auflösende Bedingung steht, die sich nicht auch im ursprünglichen Aufenthaltstitel findet, könnte bedenkenlos nach Dänemark gereist und geheiratet werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #33 - 09.07.2007 um 13:03:01
 
doch, thom, es steht leider auch dabei. Was auf der FB steht, steht exakt so im AE. Habe inz. nicht mehr Germanistin, sondern Pädagogin werden wollen. Das Leben kann manchmal so hart sein  Smiley.

biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #34 - 09.07.2007 um 13:11:57
 
Hi,

so ganz erschließt sich mir hier die Vorgehensweise des KVR nicht ??

Einerseits (was richtig und logisch wäre) wird der AT als erloschen angesehen, weil die auflösende Bedingung (erlischt bei Fachrichtungswechsel) eingetreten ist.

Dann erschließt sich mir allerdings nicht wieso eine Bescheinigung nach§ 81 Abs. 4 ausgestellt wird  unentschlossen

(Folge-)Richtig und logisch wäre in diesem Fall dann eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 gewesen, denn ein Titel der erloschen ist kann nicht fortbestehen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #35 - 09.07.2007 um 13:31:16
 
ronny schrieb am 09.07.2007 um 13:11:57:
(Folge-)Richtig und logisch wäre in diesem Fall dann eine Bescheinigung nach § 81 Abs. 3 gewesen, denn ein Titel der erloschen ist kann nicht fortbestehen. 

Hi,
keine Bescheinigung wäre die richtige Entscheidung,
wenn kein Titel vorhanden ist. § 81 Abs. 3 AufenthG
ist für Positiv-Staater, die nach der Einreise einen
Titel beantragen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #36 - 09.07.2007 um 13:56:00
 
Mick schrieb am 09.07.2007 um 13:31:16:
keine Bescheinigung wäre die richtige Entscheidung,
wenn kein Titel vorhanden ist. § 81 Abs. 3 AufenthG
ist für Positiv-Staater, die nach der Einreise einen
Titel beantragen.


das ist doch der Murks an diesen auflösenden Bedingungen - es herrscht Unklarheit auf allen Seiten. Ggf. wäre ja auch wirklich eine Duldungsfiktion (nach 81 Abs. 4) ausgelöst worden (dass das geht, ist unumstritten, nur wann es geht, ist im Einzelfall u.U. schwierig zu beurteilen. Aber wie soll der Sachbearbeiter das sofort entscheiden können?) Insofern muss sich die ABH aber die Probleme selbst zuschreiben, denn die auflösende Bedingung ist nicht die Erfindung der Antragsteller (und noch dazu in den meisten Fällen auch nicht angemessen).

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #37 - 09.07.2007 um 14:05:43
 
Muleta schrieb am 09.07.2007 um 13:56:00:
das ist doch der Murks an diesen auflösenden Bedingungen - es herrscht Unklarheit auf allen Seiten.

Ich bin auch kein Freund von auflösenden Bedingungen,
glaube aber nicht, dass auf Seiten der ABH Unklarheit
besteht, wenn dann allenfalls deswegen, weil sie über
den Wechsel nicht informiert wurde.

Zitat:
Insofern muss sich die ABH aber die Probleme selbst zuschreiben, denn die auflösende Bedingung ist nicht die Erfindung der Antragsteller (und noch dazu in den meisten Fällen auch nicht angemessen).

Auch hier kann man geteilter Meinung sein. Die Probleme
könnten auch durch den Themenstarter dadurch ausge-
löst worden sein, dass er einen Fachrichtungswechsel vor-
genommen hat, ohne in seine Papiere zu gucken und ohne
mit der ABH zu sprechen.

Aber eigentlich ging es in meiner Antwort nur darum, die
Angaben zu § 81 Abs. 3 richtig zu stellen.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #38 - 09.07.2007 um 14:38:39
 
Mick schrieb am 09.07.2007 um 14:05:43:
Aber eigentlich ging es in meiner Antwort nur darum, die Angaben zu § 81 Abs. 3 richtig zu stellen.

Nun, kann es sich in dem Fall nur um Abs. 4 handeln, richtig? Und wenn ich lese, dass
Zitat:
81.4.2.4 In den Fällen, in denen der Antrag zwar rechtzeitig gestellt wird, die Voraussetzungen für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels oder die den Aufenthaltstitel zugrunde liegende Erwerbstätigkeit aber offenkundig nicht vorliegen (z. B. zeitlicher Ablauf bei Au-pair- Aufenthalten, Spezialitätenköchen) ist der Antrag unverzüglich abzulehnen. Eine Fiktionsbescheinigung, etwa mit der Auflage „Erwerbstätigkeit nicht gestattet“, ist nicht zu erteilen.

hier aber eine erteilt wurde, dann ist anzunehmen, dass die SB entsprechend
Zitat:
81.4.1 In Fällen der Verlängerung eines Aufenthaltstitels oder der Beantragung eines anderen Aufenthaltstitels ... gilt der bisherige Aufenthaltstitel mit allen sich daran anschließenden Wirkungen bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend, wenn der Antrag rechtzeitig - d.h. vor Ablauf der Geltungsdauer des bestehenden
Aufenthaltstitels - gestellt wird.

ausgegangen ist von der Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels - für ein anderes Studium - und darüber noch entscheiden will. Oder?

Die für mich interessante Antwort wäre:

1. ist dennoch die "alte" AE als fortgeltend gültig bis zum 24.07. anzusehen und damit eine Eheschließung in DK legal möglich?
2. könnte die Betroffene das zuerst angefangene Studium forsetzen? Schließlich ist ihr nur ein Semester "verloren gegangen"?
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #39 - 09.07.2007 um 14:55:48
 
Sondra schrieb am 09.07.2007 um 14:38:39:
Und wenn ich lese, dass hier aber eine erteilt wurde, dann ist anzunehmen, dass die SB entsprechend ausgegangen ist von der Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels - für ein anderes Studium - und darüber noch entscheiden will. Oder?

Hi Sondra,

gerade im Umgang mit 81er Bescheinigungen (und den
alten 69ern), würde ich gar nix annehmen wollen. Die
wurden und werden vermutlich noch vielfach falsch aus-
gestellt (z.B. 81 III bei verspäteter Antragstellung). Es ist
aber festzuhalten, dass eine falsch ausgestellte Bescheinigung
nicht zur Folge hat, dass ein nicht rechtmäßiger Aufenthalt
zum rechtmäßigen Aufenthalt mutiert. Es wird kein recht-
mäßiger Aufenthalt durch eine falsch ausgestellte Fiktions-
bescheinigung begründet.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #40 - 09.07.2007 um 15:12:47
 
Mick schrieb am 09.07.2007 um 13:31:16:
keine Bescheinigung wäre die richtige Entscheidung,
wenn kein Titel vorhanden ist. 


Hi Mick,

das wars was mir nicht so recht über die Tippatur kommen wollte.

Dass eine Fiktionsbescheinigung Müll war war mir klar, aber nicht was stattdessen (nicht) ausgestellt werden könnte.

Damit dürfte die Einreise nach DK an dem Problem des fehlenden Titels scheitern, und selbst wenn die Dänen das nicht merken, käme eine unerlaubte (Wieder-) Einreise nach DE in Betracht.

Alles in allem keine guten (Ausgangs-)Karten für den weiteren Aufenthalt auch als Ehegatte eines Deutschen ...

Grüße
Ronny  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #41 - 09.07.2007 um 15:14:12
 
Mick schrieb am 09.07.2007 um 14:55:48:
Es ist
aber festzuhalten, dass eine falsch ausgestellte Bescheinigung
nicht zur Folge hat, dass ein nicht rechtmäßiger Aufenthalt
zum rechtmäßigen Aufenthalt mutiert


Besteht hier nicht ein Vertrauensschutz gegenüber dem Ausländer, da er davon ausgehen muß, dass die getroffenen behördlichen Entscheidungen richtig sind und falsche Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf seine persönlichen Belange haben können?

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #42 - 09.07.2007 um 15:22:54
 
Sondra schrieb am 09.07.2007 um 14:38:39:
Die für mich interessante Antwort wäre:

1. ist dennoch die "alte" AE als fortgeltend gültig bis zum 24.07. anzusehen und damit eine Eheschließung in DK legal möglich?


wenn eine Erlaubnisfiktion eingetreten ist (insbes. also bei rechtzeitiger Antragstellung), dann ist der Aufenthalt weiterhin rechtmäßig und mit einer entsprechend ausgestellten Fiktionsbescheinigung (die nur deklaratorische Funktion hat) möglich. Fraglich ist aber, ob eine Erlaubnisfiktion eingetreten ist, da hier die Antragstellung (erheblich) verspätet gewesen sein könnte. Denn die AE ist wohl schon geraume Zeit vor dem Verlängerungsantrag erloschen. Ggf. wäre in diesem Fall nur eine Duldungsfiktion eingetreten (oder gar keine Fiktionswirkung), dann wäre die Eheschließung in DK nicht legal möglich - auch nicht mit Fiktionsbescheinigung.

Zitat:
2. könnte die Betroffene das zuerst angefangene Studium forsetzen? Schließlich ist ihr nur ein Semester "verloren gegangen"?


ein gnädiger Sachbearbeiter könnte das sicherlich tun. Für einklagbar halte ich das spontan nicht.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.928

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #43 - 09.07.2007 um 15:27:04
 
trixie schrieb am 09.07.2007 um 15:14:12:
Besteht hier nicht ein Vertrauensschutz gegenüber dem Ausländer, da er davon ausgehen muß, dass die getroffenen behördlichen Entscheidungen richtig sind und falsche Entscheidungen erhebliche Auswirkungen auf seine persönlichen Belange haben können?  

Ist es eine Entscheidung der Behörde? Oder wird
nur eine Bescheinigung ausgestellt, die etwas be-
stätigt, was aufgrund einer gesetzlichen Regelung
so ist (oder eben nicht so ist)?
Zum § 69 AuslG gibt es da reichlich Rechtsprechung
die besagt, dass eine falsch ausgestellte Bescheini-
gung über die Erlaubnisfiktion keinerlei Einfluss auf
den Status des Betroffenen hat.
Heute könnte sich ein Problem dann ergeben, wenn
ein Verlängerungsantrag kurz nach Ablauf des Titels
gestellt wird. Aber ich glaube, das war nicht das
Thema hier.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #44 - 09.07.2007 um 17:13:03
 
Was könnte man jetzt noch raten?
Mit der wohl sehr fiktiven Fiktionsbscheinigung zum Standesamt München gehen und die Heiratsabsicht dokumentieren (allein ihre Ledigkeitsbescheinigung würde dann wohl fehlen, die Prüfung der Dokumente durch Vertrauensanwalt könnte hier evtl entfallen? )?
Bei der ABH versuchen, mit dem Künftigen einen Termin beim Abteilungsleiter für die Erörterung der verfahrenen Lage zu vereinbaren und hoffen, dass er eine Duldung bis zur Eheschließung gewährt?
Andernfalls bei der ABH um eine Vorabzustimmung für ein Heiratsvisum bitten, Urlaubssemester beantragen und ausreisen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #45 - 09.07.2007 um 17:51:21
 
thom schrieb am 09.07.2007 um 17:13:03:
allein ihre Ledigkeitsbescheinigung würde dann wohl fehlen, die Prüfung der Dokumente durch Vertrauensanwalt könnte hier evtl entfallen?  


Wieso könnte die Prüfung der Dokumente durch den Vertrauensanwalt entfallen, nachdem es sich hier im ein Land mit unsicheren Urkundenwesen handelt?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #46 - 09.07.2007 um 20:30:48
 
Darauf wird immer wieder mal (daher das "?") verzichtet, wenn die Zusammenhänge geklärt erscheinen.
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #47 - 17.07.2007 um 13:50:21
 
Hallo liebe Leute,

ich bin so glücklich, euch erzählen zu dürfen, dass ich heute die AE (endlich mit Fachrichtung Pädagogik  Smiley ) bis 24.10.07 verlängert bekommen habe, dank meiner super lieben Dozentin, die für mich gebürgt hat, dass ich auf jeden Fall und unter ihrer Aufsicht mein Studium erfolgreich abschließen kann, was ich auch tue.
Die weitere Verlängerung erfolgt, wenn ich am 24.10.07 alle für dieses Semester vorgeplanten Scheine erworben habe und bei KVR vorzeige. ( Ein festgelegter Studienplan, wann ich was bis zu meinem Abschluss schlielßich Ende 2010, habe ich bei KVR abgeben müssen.) Das heißt für mich jetzt, noch länger an dem Schreibtisch sitzen und auf Hochtour lernen, um die besten Scheinnoten erzielen zu können. Als Danksagung an meiner Dozentin und als Sicherung an KVR, damit sie sicher feststellen können, dass ich hier studieren will und kann, und nicht "rum versuchen würde, um irgendwie hier bleiben zu können".

Also die "Blitzhochzeit" kann sich noch ein Weilchen warten lasen, bis ich keinen Prüfungstress mehr habe. Dann können wir weiter schauen. Aber ehrlich gesagt, nachdem wir uns an den letzten unschönen Tagen so toll zusammen gehalten haben, möchten wir plötzlich die schöne Zeit noch intensiver genießen können. Vielleicht nicht mehr in vier Jahren, sondern bald mit der Traumhochzeit  Smiley.

In allen Fällen bedanke ich mich, auch im Namen meines Liebsters, herzlichst bei euch, für eure Ratschläge, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft. Ihr seid liebe Menschen in einem tollen Forum. Vielen Dank!

In diesem Sinne euch alles Gute und viele sonnigen Grüßen aus dem heißen München. 


biggy & Co.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.07.2007 um 14:01:29 von 1biggy »  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #48 - 17.07.2007 um 13:59:37
 
Glückwunsch!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
shibumi
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 141

im schwarzen Wald, Germany
im schwarzen Wald
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #49 - 17.07.2007 um 14:00:00
 
Dann lerne mal schön !  Zwinkernd
Nochmal Glück gehabt...
Alles Gute, shibumi
Zum Seitenanfang
  

Wer kämpft, kann verlieren.&&Wer nicht kämpft, hat schon verloren.&&B. Brecht
dth62f95@yahoo.com  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #50 - 17.07.2007 um 14:00:40
 
1biggy schrieb am 17.07.2007 um 13:50:21:
In allen Fällen bedanke ich mich, auch im Namen meines Liebsters, herzlichst bei euch, für eure Ratschläge, Aufmerksamkeit und Hilfsbereitschaft. Ihr seid liebe Menschen in einem netten Forum. Vielen Dank!  


Sicherlich hat jeder gerne versucht, dir zu helfen. Dafür ist das Forum auch da. Da tut es nichts zur Sache, dass es deiner Dozentin in erster Linie zu verdanken ist, dass die AE verlängert wurde.

Du kannst ja deinen Hochzeitstermin rechtzeitig bekannt geben. Vielleicht kommt das eine andere Forenmitglied zu diesem Fest.  Laut lachend

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #51 - 17.07.2007 um 14:10:13
 
Herzlichster Glückwunsch!
Viel Erfolg beim büffeln und eine unendliche (Liebes)Geschichte! Lass nur noch   :gnews von dir hören.
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema