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Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hilfe! (Gelesen: 11.535 mal)
Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Antwort #15 - 03.07.2007 um 12:44:16
 
@biggy - du hast eine Privatnachricht!
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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1biggy
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Antwort #16 - 03.07.2007 um 23:34:42
 
Hallo ihr allen,

wiedermal danken wir euch herzlich. Ohne euch hätten wir sicherlich noch viel mehr Schwierigkeiten. Wir müssenversuchen, mit euren Tipps das Beste aus unserer Situation zu machen.

@ Sondra (Ich darf keine Privatnachrichten senden?):Ich weiß nicht mehr, was ich zu dir sagen sollte. Wir beeilen uns und hoffen,  eine gute Nachricht bald wie möglich erzählen zu können. Ganz liebe Grüße

biggy & Co.
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1biggy
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Antwort #17 - 08.07.2007 um 15:27:30
 
Hallo liebe Leute,

wir sind schon so weit die Unterlage für die Trauung nach Toender-Dänermark morgen zu schicken. Und deshalb haben wir wieder Fragen  Smiley. Das Standesamt in Toender verlangt von uns (laut Infoseite des Standesamtes www.toender.dk) folgende Dokumente:

1)Geburtsurkunden - erledigt
2)Familienstandsbescheinigung - erledigt
3)Kopie meines Reisepasses und Personalausweises meines Freundes - erledigt
4)Ausgefüllte  Ehe-Erklärungen - ausgefüllt ----> Wo müssen wir diese Eheerklärungen abgeben? Bei Standesamt in München wo wir unseren Wohnsitz haben?   SmileyDie Erklärungen würden dann in München bei den Behörden bleiben oder wir müssen sie wieder haben um in Toender vorzuzeigen?
Denn laut Infoseite müssen die Erklärungen bei der Gemeinde abgegeben werden wo mindestens ein Partner ansässig ist. Wir beiden sind in München wohnhaft.

Vielen Dank für schnelle Antworten, denn ich muss sonst meine Pläne bei Uni und Arbeit umstellen. Bin nämlich im Prüfungstress  Smiley.


Biggy & Co.
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trixie
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Antwort #18 - 08.07.2007 um 15:45:57
 
Hallo 1biggy!

Woher stammt deine Info, dass die Eheerklärung in München abgegeben werden? Folgende Info sagt etwas anderes aus, dass die Eheerklärung beim Standesamt in Tonder abgegeben werden muß:

http://www.toender.dk/pdf/tysk_info.pdf

trixie
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Antwort #19 - 08.07.2007 um 16:07:00
 
Hallo trixie,

habe nochmal genauer gelesen  Zwinkernd, danke für deine Hinweis.

Es steht in dem Ehe-Erklärung-Formula folgendes:
Einreichung:
Falls keiner der beiden Partner in Dänermark ansässig ist, muss die Eheerklärung bei der Gemeinde eingereicht werden, in der sich einer der Partner aufhält, und zwar mitsamt den nötigen Anlagen und Bescheiningung. Für die Prüfung der ehefähigkeit muss gleichzeitg eine Gebühr von 500,- DKK entrichtet werden
Hänge die Seite hierbei an.

Das hat mich durcheinander gebracht  Griesgrämig. Außerdem würde sowieso der Prozess der Ehefähigkeitsprüfung, wenn er in münchen durchgeführt werden müsste, ewig dauern.
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eheerklaerung_de1.pdf (157 KB | 318 )
 
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trixie
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Antwort #20 - 08.07.2007 um 17:35:54
 
Du mußt dich ohnedies drei bis vier Tage in Tonder aufhalten (siehe Link meines letzten Beitrages) - somit auch anmelden - und dann hast dort wieder den notwendigen Wohnsitz, Aufenthalt.  Zwinkernd

trixie
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Antwort #21 - 08.07.2007 um 18:26:58
 
Damit wird der Wohnsitz gemeint  Schockiert/Erstaunt  Zunge
Deine Antwort ist jedenfalls ganz einleuchtend, trixie.
Wir müssen morgen sowieso in Toender anrufen, aber mit deiner Antwort kann ich mich jetzt zumindest beruhigen und weiter pauken. Danke dir  Kuss.

Wisst ihr übrigens etwas von dem Service Blitz-Hochzeit? In der Seite des Toender-standesamts ist nichts davon zu lesen. Habe bloß von einer Link gelesen. Ist so was vertrauenswürdig?

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trixie
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Antwort #22 - 08.07.2007 um 18:35:16
 
1biggy schrieb am 08.07.2007 um 18:26:58:
Wisst ihr übrigens etwas von dem Service Blitz-Hochzeit? In der Seite des Toender-standesamts ist nichts davon zu lesen. Habe bloß von einer Link gelesen. Ist so was vertrauenswürdig?  


Du hast doch jetzt schon - fast - alles organisiert, bzw. wirst morgen in Tonder den Rest abklären. Ich denke nicht, dass bei dir nun der Blitz bei der Hochzeit einschlagen muss, oder?

Du kannst sicher darauf vertrauen, dass sie Geld von dir wollen; ob sie dessen würdig sind, ist eine andere Frage.  Smiley

trixie
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Antwort #23 - 08.07.2007 um 18:51:32
 
Du bist sehr nett, trixie. Thanks once more  Smiley

Werden von dem Ablauf berichten, hoffen auf nur gute Berichte.


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Antwort #24 - 09.07.2007 um 10:19:16
 
Hallo ihr allen,  
schon wieder Fragen... Mir ist nämlich gerade etwas ganz Wichtiges eingefallen. Und zwar:  
 
Meine Fiktionsbescheinigung gilt bis 24.07 wie gesagt.  
 
Es steht aber auf dieser Bescheinigung "Nur zum Studium, FR: Germanistische Linguistik.Der Aufenthaltstitel erlischt mit dem Fachrichtungswechsel."  
 
Der Haken daran: Ich habe mein Fach vor 2 Sem. gewechselt auf Pädagogik, dabei nur die Genehmigung des Auslandsamts der Uni geholt und vergaß ganz diese bei KVR.  
Auch deshalb sagte die jetzige SB, dass ich seit 09/06 illegal hier sein sollte.  
 
Unsere dringende Fragen: Wäre mein Aufenthaltstitel seit 09/06 eigentlich nicht mehr gültig? Obwohl ich die Fiktionsbescheinigung doch bekommen habe? Hätte ich mit der ersten SB eigentlich nur Glück gehabt, dass sie meinen Aufenthatlstitel mit der Fiktionsbescheinigung als fortbestehend bis 24.07 verlängert hat. Könnte das KVR mir diesen Titel jederzeit entziehen? Genau davor habe ich Angst zu ihnen zu kommen. Denn wenn mein Aufenthaltstitel mit dem Fachwechsel letztes Jahr schon automatisch  erloschen wäre, dann würde es keinen Sinn mehr machen, nach Dänermark zu fahren. Ich würde dann illegal in Dänermark eingereist sein.  
 
Alles ist plötzlich wieder so chaotisch geworden bei mir. Bitte um Erklärung!!!! Danke euch!  
 
 
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trixie
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Antwort #25 - 09.07.2007 um 11:08:48
 
Die von dir zitierte Nebenbestimmung:

1biggy schrieb am 09.07.2007 um 10:19:16:
Es steht aber auf dieser Bescheinigung "Nur zum Studium, FR: Germanistische Linguistik.Der Aufenthaltstitel erlischt mit dem Fachrichtungswechsel."    


hat eine auflösende Bedingung, so dass die AE seit 09/06 erlöschen ist. Die erteilte FB dient m. M. nach lediglich dazu, eine Verlängerung der AE zu prüfen, sonst müßtest du jetzt schon die Koffer für die Ausreise packen.

Kommt es aber zu einer Ablehnung, hätte die Friktion keine Wirkung und eine Heirat in DK wäre m. M. ungültig, da du dann die rechtliche Voraussetzung (Einreise mit gültigem Visum) nicht erfüllt hast.

trixie
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1biggy
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Antwort #26 - 09.07.2007 um 11:24:47
 
Das habe ich befürchtet. Das heißt dann exakt: Der Heirat in Dänermark würde mir nichts gebracht haben, wenn die zutändige SB am 23.07 vom Urlaub zurück kommt und mein AE nicht verlängern würde? Welche Möglichkeiten einer Berufung nach Ablehnung des KVR gibt es? Kann ich jetzt nicht mehr tun, außer auf die Entscheidung der SB warten?! Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten? Wir haben gehört, ich bekomme nach dem Zeipunkt der Ablehnung 2 Wochen Zeit, in Berufung zu gehen. Stimmt das? 


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Antwort #27 - 09.07.2007 um 11:34:49
 
1biggy schrieb am 09.07.2007 um 11:24:47:
Sollte ich jetzt einen Anwalt einschalten? Wir haben gehört, ich bekomme nach dem Zeipunkt der Ablehnung 2 Wochen Zeit, in Berufung zu gehen.


Was sollte ein Anwalt gerade jetzt in diesem Moment für dich tun können, wo noch keinerlei Entscheidung gefallen ist?

Sollte es zu einer Ablehnung kommen, wirst du darüber einen Bescheid erhalten, der u. a. auch eine Rechtsmittelbelehrung erhält, aus der hervorgeht, welche Rechtsmittel dir zur Verfügung stehen.

trixie
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Antwort #28 - 09.07.2007 um 11:54:00
 
Hallo trixie,

du hast Recht  Smiley. Wir können jetzt nur noch Tee trinken und abwarten. Es ist jedenfalls ganz gut, dass wir noch nicht in Dänermark sind. Wäre bis 50% umsonst gewesen.
Und falls die Entscheidung im schlimmstens Fall negativ ausfallen würde, habe ich auch schon alles versucht. Möchte ja immer eine anständige und gute Bürgerin sein. Aber der Mensch macht manchmal Fehler, auch wenn er es nicht wollte...

Wir danken euch ganz herzlich für all die Unterstützung und Bemühung. Und freuen uns natürlich auf jeden weiteren Rat!

Schöne Grüße


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Muleta
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Antwort #29 - 09.07.2007 um 11:59:38
 
trixie schrieb am 09.07.2007 um 11:08:48:
Die von dir zitierte Nebenbestimmung:
...
hat eine auflösende Bedingung, so dass die AE seit 09/06 erlöschen ist.


nicht ganz: die Fiktionsbescheinigung bescheinigt nur ein ohnehin bestehendes Recht. Sofern also in der Fikitionsbescheinigung eine auflösende Bedingung steht, die sich nicht auch im ursprünglichen Aufenthaltstitel findet, könnte bedenkenlos nach Dänemark gereist und geheiratet werden. Entscheidend ist insofern also, was im letzten Aufenthaltstitel stand.

Zitat:
Kommt es aber zu einer Ablehnung, hätte die Friktion keine Wirkung und eine Heirat in DK wäre m. M. ungültig, da du dann die rechtliche Voraussetzung (Einreise mit gültigem Visum) nicht erfüllt hast.


das wage ich pauschal zu bezweifeln, betrifft aber letztlich nur dänisches Recht.

Muleta
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