Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hilfe! (Gelesen: 11.639 mal)
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hilfe!
29.06.2007 um 01:28:20
 
Hallo Zusammen,  

erstmal schöne Grüße aus München. Dann möchte ich sagen, dass ich gerade ganz erleichtert ausgeatmet habe, weil ich euer Forum ( und jetzt auch schon meins  ) gefunden habe. Und zu guter Letzt (richtig ausgedrückt  ?) hätte ich gerne eine Frage an euch, eine brennende Frage, und zwar: Was brauchen bzw. müssen ich (vietnamesicche Studentin) und mein Freund (Deutscher) tun bzw. drauf achten, wenn wir jetzt heiraten wollen, und zwar dringend schnell wie möglich??? ( Ich habe gerade im Forum rumgewuselt, allerdings noch nicht das gefunden, was meine Frage ausführlich antworten kann. Oder bin noch zu blind  .) Denn es ist saublöd (sorry) mit meinem Aufenthaltserlaubnis bzw. meinem Kreisverwaltungsreferat geworden    .  

Und zwar so:  

Ich bin seit 6 Jahren in Deutschland, hierher zum Studieren gekommen. Ganz gewöhnlich also. Inzwischen habe ich 2-mal mein Hauptstudienfach gewechselt, was eigentlich nicht genehmigt ist. Beim 2.Mal habe ich eine schriftliche "überzeugende" Begündung für den Wechsel bei der Uni vorlegen müssen. Das war im September/06. Das ganze wurde von der Uni überprüft und dann meinen Wechsel genehmigt. Am Ende Mai/07 ist mein Aufenthalterlaubnis fällig. War wegen der erneuten gewöhnlichen Verlängerung beim KVR. Dort wurde mir gesagt, dass ich seit 09/06 ILLEGAL in Deutschland studiere und lebe.  Grund: Ich hätte ZUERST dem KVR und nicht der Uni über meinen 2.Fachwechsel informieren müssen und erst von dem eine Genehmigung erhalten, bevor ich überhaupt noch einmal losstudieren wollte. Und der hätte i.d.R. das auch nicht genehmigt, denn ich darf nur einmal mein Fach wechseln. Außerdem bräuchte ich für das neue Studium laut Statistik min. noch 10,6 Semester, habe offiziell aber nur noch 8 Semester zur Verfügung, denn ich bin schon 6 Jahre hier und darf für mein meinen Aufenthalt zwecks Studium max. 10 Jahre haben. Sprich:Ich habe laut der Sacharbeiterin wohl nicht mehr die Chance, mein Studium fertig zu machen. Das alle ist richtig. Nur ich war zu dumm und dachte dabei: Die Uni hätte schon eine Genehmigung vom KVR erhalten müssen, bevor sie mich überhaupt zu dem neuen Fach eingeschrieben hatte. Also großer Fehler  . Und jetzt warte ich zitternd um meine Existenz auf den Entscheidungsbrief des KVR, in dem mit 99% eine Ablehnung der Genehmigung des Weiterstudierens zu lesen ist ( nachdem ich letzte Wochemit der [inv]Drache[/inv]
*
- also Sacharbeiterin meines Falls gesprochen habe). Wir haben gestern dann entschieden, uns früh genug (ob es noch rechzeitig wäre?  ) darüber zu informieren und uns zur aller letzter Not zu heiraten, damit ich noch hier bleiben und mein Studium auch erfolgreich absolvieren kann. (Ursprünglich wollten wir doch warten bis ich fertig studieren werde und erst dann eine wunderschöne Hochzeit "veranstalten".)  

Lange Geschichte, nicht wahr?  

Uhnd jetzt noch mal meine Frage:  
WAS MÜSSEN WIR JETZT HABEN UND MACHEN UND ZWAR WO, WIE etc...; UM UNS SCHNELL WIE MÖGLICH HEIRATEN ZU KÖNNEN; bevor ich meinen Koffer packen und abreisen müsste???  

Anmerkungen: Ich bin noch im Besitz meines Reisepasses und der Fiktionsbescheinigung mit dem Aufenthaltstitel als fortbestehend (§81 Asn.4 AufenthG.) bis schließlich 24.07.07 gültig

Für alle Infos und Tipps bedanke ich mich sehr sehr herzlich. Falls die Antwort schon irgendwo im Forum bereits zu lesen ist, entschuldige ich mich für das Nochmals-Fragen und danke für eine Link.  

Die sehr durcheinander gebrachte und sorgenvolle Biggy wünscht euch trotzdem eine gute Nacht!


Änderung:
*
Entweder ein Name oder eine Unfreundlichkeit - beides unerwünscht.

Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.06.2007 um 07:43:28 von Mick » 
Grund: Siehe Sternchen. 
 
IP gespeichert
 
canaritas
Full Member
***
Offline


si si


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #1 - 29.06.2007 um 02:15:44
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1174496954/8#8

ihr braucht eine Meldebestätigung, Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde und Pass, falls die Dokumente nicht auf deutsch oder englisch erstellt wurden noch eine Übersetzung.

AE kann erteilt werden, muß aber nicht.

Immerhin wäret ihr aber schon verheiratet und habt einen Anspruch auf ein Visum zur FZF.
Funktionieren wird das Ganze wohl nur noch bis Mitte Juli ... Die dänischen Standesämter sind aber recht fix in der Bearbeitung.

Angaben ohne Gewähr, bin kein Experte!

A.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #2 - 29.06.2007 um 07:22:03
 
@ canaritas -

Was hat der thread, auf den Du hier verweist, mit der Frage von Biggy zu tun  hä? ?

Und wieso verweist Du so explizit auf die "Dänemarkvariante" - spätestens mit In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes dürfte das nicht mehr die "automatisch bessere Variante" sein. Und, so wie die Dinge liegen, dürfte es mit einer Hochzeit vor dem In-Kraft-Treten wohl kaum noch etwas werden, zumal  Ledigkeitsbescheinigung (rsp. Ehefähigkeitszeugnis) u. Geburtsurkunde auch noch durch die deutsche Botschaft in Vietnam zu legalisieren wären.

Ich denke, viel wird zunächst davon abhängen, wie über den weiteren Aufenthalt von Biggy durch das KVR entscheiden wird. Die bislang erteilte Fiktionsbescheinigung sieht in dieser Richtung ja so schlecht nicht aus ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #3 - 29.06.2007 um 07:39:00
 
1biggy schrieb am 29.06.2007 um 01:28:20:
( nachdem ich letzte Wochemit der [inv]Drache[/inv]
*
- also Sacharbeiterin meines Falls gesprochen habe). Wir haben gestern dann entschieden, uns früh genug (ob es noch rechzeitig wäre?  ) darüber zu informieren und uns zur aller letzter Not zu heiraten, damit ich noch hier bleiben und mein Studium auch erfolgreich absolvieren kann.  


Nur weil Deine SB die bestehenden Gesetze anwendet, hast Du kein Recht sie
als [inv]Drache[/inv]
*
zu bezeichnen !  Ärgerlich  
Die Fehler lagen und liegen bei Dir !

Zu allem anderen sag ich hier nix. Diese Art Hilfestellung finde ich mehr als fragwürdig !


DC
Mick: Änderung:
*
sh. Post #1.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #4 - 29.06.2007 um 07:39:31
 
schweitzer schrieb am 29.06.2007 um 07:22:03:
Und wieso verweist Du so explizit auf die "Dänemarkvariante" - spätestens mit In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes dürfte das nicht mehr die "automatisch bessere Variante" sein. Und, so wie die Dinge liegen, dürfte es mit einer Hochzeit vor dem In-Kraft-Treten wohl kaum noch etwas werden, zumal  Ledigkeitsbescheinigung (rsp. Ehefähigkeitszeugnis) u. Geburtsurkunde auch noch durch die deutsche Botschaft in Vietnam zu legalisieren wären.


in diesem Fall wäre die Dänemark-Variante m.E. noch eine brauchbare Möglichkeit, weil auch nach der neuen Rechtslage § 39 Nr. 1 AufenthV gelten würde. Ich hab' da aber Zweifel aus anderen Gründen...

Zitat:
Die bislang erteilte Fiktionsbescheinigung sieht in dieser Richtung ja so schlecht nicht aus


Die Fiktionsbescheinigung zu kriegen ist kein großes Kunststück. Die Wirkung geht aber zum Zeitpunkt der Ablehnung flöten. Und ohne Fiktionswirkung geht die ganze Dänemark-Variante gar nicht. Es ist daher m.E. recht wahrscheinlich, dass es zeitlich für eine Eheschließung in Dänemark nicht mehr reicht und stattdessen, insbes. bei großzügig bemessener Ausreisefrist, eine Heirat in Deutschland ohne Ausreise im Rahmen des Möglichen liegt.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
canaritas
Full Member
***
Offline


si si


Beiträge: 37

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #5 - 29.06.2007 um 08:45:16
 
schweitzer schrieb am 29.06.2007 um 07:22:03:
@ canaritas -

Was hat der thread, auf den Du hier verweist, mit der Frage von Biggy zu tun  hä? ?


Weil in eben jenem Post auf die Fiktionsbescheinigung hingewiesen wird.
Solange die DK Möglichkeit legal ist darf man darauf hinweisen, denke ich.
Die zeitliche Problematik steht drin, ob das Ganze sinnvoll ist habe ich nicht zu bewerten....

A.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #6 - 29.06.2007 um 09:21:26
 
@biggy

Schade, dass es so gekommen ist. Gibt es an deiner Uni kein Akademisches Auslandsamt, das sich um ausländische Studierende kümmert und aufpasst, dass ihnen solche Fehler nicht passieren? Nun ja - jetzt ist "das Kind in den Brunnen gefallen". Was deine Frage betrifft, konkrete Auskünfte findest du:

erforderliche Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung (allgemein und grundsätzlich bei Eheschließung in D)

Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses

notwendige urkundliche Nachweise im oben genannten Verfahren speziell für Vietnam.

Weitere Informationen / Meinungen / Erfahrungsberichte könntest du bekommen von

Forum Vietnam

Forum für binationale Paare.

Was Dänemark betrifft, vertrauenswürdige Informationen findest du

hier.

Es ist nicht leicht und möglicherweise nicht in der verbleibenden Zeit zu schaffen, aber ein Versuch ist es Wert. Viel Glück!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #7 - 29.06.2007 um 09:33:40
 
Muleta schrieb am 29.06.2007 um 07:39:31:
..... insbes. bei großzügig bemessener Ausreisefrist, eine Heirat in Deutschland ohne Ausreise im Rahmen des Möglichen liegt. 


Das dürfte aber bei einem vietnamesischen Staatsbürger schwierig sein, weil die Deutsche Botschaft in Hanoi keine Urkunden mehr legalisiert sondern nur noch prüft. Das dürfte Monate dauern, bis die Urkunden entsprechend geprüft beim Standesamt vorliegen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #8 - 29.06.2007 um 09:51:18
 
1biggy schrieb am 29.06.2007 um 01:28:20:
erstmal schöne Grüße aus München

Sorry - zu spät aufgefallen. Ihr solltet auf alle Fälle das Standesamt München aufsuchen, um euch zuerst gleich vor Ort zu informieren wie und ob ihr es schaffen könntet, in der verbliebenen Zeit in D zu heiraten. Ein persönliche Erscheinen ist notwendig weil
Zitat:
… wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin … eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen … sollte zumindest einer der beiden Partner zur Auskunft persönlich bei uns vorsprechen. Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. … Wir bitten um Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.

sagt das Standesamt.

Leider hat das OLG München kein Leitfaden zum Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses - dürfte aber ähnlich wie oben sein.

* blaue Schrift anklicken = Links
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #9 - 29.06.2007 um 13:50:49
 
Zitat:


Nur weil Deine SB die bestehenden Gesetze anwendet, hast Du kein Recht sie
als
*
zu bezeichnen !  Ärgerlich  
Die Fehler lagen und liegen bei Dir !

Zu allem anderen sag ich hier nix. Diese Art Hilfestellung finde ich mehr als fragwürdig !


DC
Mick: Änderung:
*
sh. Post #1.


Hi Don Camillo, ich kann jedenfalls deine  Ärgerlich - Gegühl verstehen, denn ich weiß, dass du doch (noch) nicht alles über meiner Situation wissen  und von daher mich bzw. meine Gefühle zu der SA nicht verstehen kannst.

Würdest du dich als ein Mensch, auch wenn der gerade einen Fehler gemacht hast und deshalb versuchen muss, den wieder gut zu machen, nicht wünschen, wie ein Mensch mit Würden behandelt zu werden, egal bei und von wem? Ich wusste nichts in dem Moment, in dem ich von "normaler Bürgerin" bei einer "normalen" SA plötzlich ein  Sonderfall geworden bin und deshalb zu einer neuen SA gehen musste. Ales war nur" Es gibt bei Ihnen was zu erklären. Gehen Sie deshalb zu Frau X" Während 2 Gespräche an dem selben Tag mit Frau X hat sie mich nicht einmal  ins Gesicht geschaut, sondern tippte nur rum in ihrem Computer, obwohl meine Akte vollstädig vor ihr lag. Und auf meinen Erklärungsversuch "Ich weiß jetzt, dass es ein rießengroßen Fehler von mir ist. Aber ich habe nur dabei gedacht, dass ich als Student mit meiner Uni verbunden..." (konnte noch nicht mal den Satz beenden) kam die Antwort "Ihre Uni interessiert mich garnicht. Sie sind selber schuld." "Ich habe meine ganze Unterlage bei dem Direktor der Uni samt einer schriftlicher Begründung für den Fachwechsel abgeben und 3 Monate lang auf seine Überprüfung warten müssen bis die Genehmigung kam und daher dachte ich..." (war wieder unterbrochen)  "Ihr Direktor interessiert mich garnicht. Sie sind alleine schuld dass Sie Pbleme haben."  "Könnten Sie mir bitte einen Ausweg zeigen, damit ich doch meinen Fehler wieder gut machen könnte" ---> "Ich habe keine Schuld an Ihren Problemen." Es ging ganze Zeit so. Und auf die Frage "Könnten Sie mir bitte sagen, wie die Entscheidung aussiehen würde und wann ich die erfahren könnte?" war die Antwort "Keine Ahnung. ICH muss Ihre Sache durchgucken und ICH entscheide mich nächste Woche aber ICH sehe schwarz für Sie. Warten Sie auf meine Brief. Tschüss."

Ich habe mich als Mensch sehr verletzt gefühlt. Deshalb war auch diese unerwüschte Unfreundlichkeit bei der Äußerung. Es tut mir  leid. Sorry an allen

Und @ allen: Ich bedanke mich auch im Namen meines Freundes sehr bei euch für die Aufmerksamkeit und die Links. Es ist sehr lieb von euch. Werden die durchgehen und euch wieder fragen wenn wir allein nicht zurechtkommen können. Allein das Gefühl, dass man nicht allein stehen muss, ist Goldwert.

biggy
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.06.2007 um 14:05:18 von 1biggy »  
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #10 - 03.07.2007 um 10:04:31
 
Hallo liebe Leute,

hier haben wir wieder eine neue Frage, nämlich : Wäre est es richtig, dass die Anerkennung der Eheschließung in Dänermark von den Deutschen Behörden nur noch bis zum 15. Juli anerkannt werden könnte?
Die Sacharbeiterin des Standesamtes in Toender hat jedenfalls nichts davon gehört.

Wir danken euch für die weiteren Infos und Tipps!

Biggy & Co.


Am Rand zu erzählen: Wir haben, wie Sondra empfohlen hat, bei dem Standesamt in München nach einer Möglichkeit hier zu heiraten gefragt und wurden auch SOFORT von der Beamtin da gefragt, warum wir das nicht in Dänermark machen wollten. In alle Fälle dauert es in Deutschland mindestens 1 Jahr lang und kostet ca 1000Euro allein für die Urkunden. Das heißt für uns ganz klar: Auch wenn ich überhaupt kein Problem mit der Zeit hätte, würden wir uns auch in Dänermark heiraten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #11 - 03.07.2007 um 10:18:51
 
Die Änderung des AufenthG sagt u. a. aus, dass nach Inkrafttreten keine AE nach § 28 AufenthG mehr erteilt werden kann - sofern kein Visum auf FZF gestellt wurde -, wenn der Grund der Erteilung der AE vor der Einreise in das Bundesgebiet bestanden hat. Das wäre mit einer Heirat außerhalb Deutschlands erfüllt.

Zitat:
kostet ca 1000Euro allein für die Urkunden. Das heißt für uns ganz klar: Auch wenn ich überhaupt kein Problem mit der Zeit hätte, würden wir uns auch in Dänermark heiraten!


Die notwendigen Urkundenprüfungen, die in Vietnam mittels Vertrauensanwälte durchgeführt wird, müssen auch nach einer Heirat in Dänemark durchgeführt werden. Du sparst dir sicherlich etwas Geld, weil gewisse Urkunden nicht mehr benötigt werden, aber dafür hast du mit einer Heirat in Dänemark auch wieder Kosten. Ob das unterm Strich billiger ist, das ist eben die Frage. Und so lange du nicht weißt, ob deine AE bezüglich des Studiums nachträglich nicht für ungültig erklärt wird, hast du bei einer Heirat in Dänemark Kosten und die Ehe würde aber u. U. nicht anerkannt werden.

trixie

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #12 - 03.07.2007 um 10:44:20
 
Eine Heirat in DK wird IMMER anerkannt, wenn sie nach dänischem Recht gültig ist. Mit Änderung des AufenthG ändern sich nur die Konsequenzen für die Erteilung einer AE ohne vorherige Ausreise.

MIT einem gültigen Aufenthaltstitel wäre die Heirat in DK auf jeden Fall unproblematisch. Egal, ob die Eheschließung vor oder nach Änderung AufenthG erfolgt.

Zum jetzigen Zeitpunkt könnte es allerdings grundsätzlich Probleme geben. Siehe #4 von Muleta.
Vereinfacht ausgedrückt: Die FBesch ist gültig bis zum Datum X ODER bis der Antrag auf Verlängerung abgelehnt wird - je nachdem was früher eintritt!

Eine Heirat in DK setzt grundsätzlich einen LEGALEN Aufenthalt in DK voraus. Sollte der Antrag abgelehnt werden, bevor die Ehe geschlossen wird und "trotzdem" in DK geheiratet werden, tut sich evtl die Frage auf, ob diese Heirat nach dänischem Recht überhaupt gültig ist.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
1biggy
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: vietnamesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #13 - 03.07.2007 um 10:48:05
 
Hi Trixie,
danke erst mal für die scnhelle Antwort.
Was mir leider noch nicht ganz klar wäre:
Meine AE besteht fortan bis 24/07/07. Innerhalb dieser Zeit, wenn wir schon verheiratet sind, gilt die Anerkennung für die deutschen Behörden?

Und danach, falls ich unglücklicherweise doch mein AE für das Studium nicht verlängert bekommen würde, müsste ich unbedingt nach Vietnam zurück und von dort "nochmal  meinen Mann heiraten"??

Und wäre es richtig mit dem 15/07/07??

biggy & Co.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heiratstipps für Vietnamesische Studentin mit Deutschem Freund - Bitte um Hi
Antwort #14 - 03.07.2007 um 11:35:43
 
Die Wahrscheinlichkeit, dass die AE nach 16 verlängert wird, scheint beim vorhandenen SV doch eher unwahrscheinlich (allein schon wegen Überschreitung der Höchstdauer von 10 Jahren). Aber das wird sich ja demnächst wohl zeigen.

Zitat:
Meine AE besteht fortan bis 24/07/07.

Nein.
Es gilt das oben geschriebene. Siehe #4 und #12

Der 15.7. ist jedenfalls ein Datum, dass für dich keinesfalls interessant wird. Denn entweder hast du eine AE (dann gilt 39.1 AufenthV und der wird nicht geändert) oder du hast keine AE, dann kannst du in DK gar nicht heiraten (weil kein legaler Aufenthalt in DK).
Interessant ist der 15.7 (oder was auch immer) nur für die, die mit einem VISUM für kurzfristige Besuche (oder visumfrei nach Anlage II, aber nicht nach §41 AufenthV) in DK heiraten.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema