...selbst wenn die Botschaft den Termin vorverschiebt würde es bis zum 15 Juli nicht mehr reichen.
Denn nach dem Interview deiner Frau kommen die Akten dann zur zuständigen
ABH nach
Deutschland (Dauer ca. 2-3 Wochen), dann nimmt man Kontakt mit dir auf und vereinbart
ziemlich sicher mit dir auch einen Interviewtermin.
Das kann natürlich auch wiederum dauern und nach dem Interview gibt es eine Stellungnahme dazu.
Bis dann die Botschaft darauf reagiert und deine Verlobte benachrichtigt, dauert es auch noch
ein bißerl.
Auf jeden Fall zum heutigen Datum zu spät für dich.
Was dich eher interessieren sollte ist, ob Antragsteller vor dem 15 Juli 2007 noch unter dieser
neuen Regelung fallen?
Da ist man
IMHO in diesem Forum geteilter Meinung.
Wenn man es wortwörtlich nimmt und das Gesetz tritt eine Tag nach Veröffentlichung
im Bundesgesetzblatt in Kraft, dann fallen alle ab diesem Zeitpunkt darunter unabhängig
vom Tag der Antragstellung.
Also auch du!
Was mich wundert ist ist die Reihenfolge der Vorgehensweiße der dt. Botschaft in Accra.
Normalerweiße zuerst Interview und dann Vertrauensanwalt, oder täusche ich mich?
Eine sofortige nachträglicher Teilnahme des Deutschsprachkurses in Accra würde
ich zu 99,9 Prozent empfehlen, sonst wirds noch länger für euch.
Da das E-Mailwesen in Ghana unzuverlässig ist (liest manchmal keiner
oder gibt keine Antwort, häufig kein Strom, Computer kaputt etc.)
würde ich auf jeden Fall anrufen oder noch besser gleich deine Verlobte
dort vorbeischicken.