Hallo BKA,
ich bin nur Laie, aber ich denke es wäre wichtig wenn du uns die genauen Daten sagst, seit wann ihr in China lebt, hattet ihr eine Frsitverlängerung etc.
Zitat:§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...
(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.
...
Grundsätzlich lässt sich folgendes sagen:
- wenn deine Frau keine Fristverlängerun hatte und länger als 6 Monate weg war oder sie zum Ablauf der Frist nicht wieder eingereist ist, ist die
AE bereits erloschen.
- wenn sie in Australien lebt, braucht sie keine
AE für Deutschland
- wenn ihr wieder nach D zieht und die
AE ist bereits erloschen, ist ein
FZF Verfahren notwendig
- wenn ihre
AE erloschen ist und sie einen Besuch in D machen möchte, braucht sie ein Visum
Gruß,
maki