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Aufenthaltstitel erhalten - aber wieder im Ausland (Gelesen: 2.092 mal)
BKA
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23.06.2007 um 13:44:47
 
Hallo Team,

ich bin seit Mitte 2005 mit einer Chinesin verheiratet; sie hat im Sommer 2006 einen befristeten Aufenthaltstitel fuer 1.5 Jahre erhalten.
Beruflich bedingt musste ich jedoch laenger in China arbeiten als geplant. Bei der Antragsstellung gaben wir an, dass wir spaetestens im Herbst 2006 nach Deutschland zurueckkommen.
Mittlerweile hat sich aufgrund meiner beruflichen Situation sogar ein Umzug nach Australien ergeben, wo wir nun fuer ca. 2 Jahre leben werden.

Im Januar 2008 laueft der Titel meiner Frau ab.
Welche Moeglichkeiten habe ich:
Koennen wir den Titel zu verlaengern? Wir leben aber nicht in Deutschland, sind hier aber in der Wohnung meiner Mutter angemeldet.
Oder kann ich ein Visa fuer meine Frau beantragen?
Ein Titel waere mir lieber, um mir weiteren Buerokratismus zu ersparen.
Danke im voraus fuer Eure Antwort.
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trixie
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Antwort #1 - 23.06.2007 um 13:55:19
 
Wenn ihr nicht mehr in Deutschland euren rechtmäßigen Aufenthalt habt, dann ist die AE deiner Frau ohnedies erloschen. Das gemeldet sein bei der Mutter zählt nicht, sondern der tatsächliche Aufenthalt. Wenn ihr bei der Mutter gemeldet seid, obwohl ihr dort gar nicht wohnt, verstößt das ohnedies gegen das Meldegesetz. Wenn ihr wieder nach Deutschland kommt und ihr dann hier eueren rechtmäßigen Aufenthalt habt, müßtest du einen Antrag auf FZF stellen.

trixie
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maki
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laie!


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Antwort #2 - 23.06.2007 um 14:02:21
 
Hallo BKA,

ich bin nur Laie, aber ich denke es wäre wichtig wenn du uns die genauen Daten sagst, seit wann ihr in China lebt, hattet ihr eine Frsitverlängerung etc.

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
...
(4) Nach Absatz 1 Nr. 7 wird in der Regel eine längere Frist bestimmt, wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach vorübergehenden Grunde ausreisen will und eine Niederlassungserlaubnis besitzt oder wenn der Aufenthalt außerhalb des Bundesgebiets Interessen der Bundesrepublik Deutschland dient.
...

Grundsätzlich lässt sich folgendes sagen:
- wenn deine Frau keine Fristverlängerun hatte und länger als 6 Monate weg war oder sie zum Ablauf der Frist nicht wieder eingereist ist, ist die AE bereits erloschen.
- wenn sie in Australien lebt, braucht sie keine AE für Deutschland
- wenn ihr wieder nach D zieht und die AE ist bereits erloschen, ist ein FZF Verfahren notwendig
- wenn ihre AE erloschen ist und sie einen Besuch in D machen  möchte, braucht sie ein Visum

Gruß,

maki
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.06.2007 um 15:54:07
 
BKA schrieb am 23.06.2007 um 13:44:47:
Wir leben aber nicht in Deutschland, sind hier aber in der Wohnung meiner Mutter angemeldet.
Oder kann ich ein Visa fuer meine Frau beantragen?


Ergänzend: In Australien Besuchs- oder Ehegattennachzugsvisum für Deine Frau beantragen. Deine Frau spricht einigermaßen Deutsch?
Euer beider Wohnsitz in D zwischenzeitlich abmelden.

Gruß, ULF
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BKA
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Antwort #4 - 24.06.2007 um 11:47:47
 
Vielen Dank fuer die raschen Antworten.
Hier die genauen Daten:
Wir hatten waehrend eines Besuches in Deutschland im Juni die AE beantragt und auch genehmigt begonnen - ich hatte beim Antrag gesagt, dass wir planten, ab Herbst 2006 in D zu wohnen und wir bis dahin noch kurz in China sein werden.
Beruflich bedingt verlaengerte sich der Aufenthalt in China bis Maerz 2007 und im April 2007 nun mussten wir sogar nach Australien umziehen - fuer die Dauer von ca. 2 Jahren.
Wir waren zwieschenzeitlich ein paar Mal in D, zuletzt im Maerz 2006 (aber nur fuer Besuche).
Wenn ich es recht verstehe ist die AE meiner Frau schon erloschen (weiss dass der Zoll?). Stimmt dies so?
Wir wollen im August wieder einen Besuch in D machen. Geht dies noch mit der jetzigen AE?
Die AE ist bis Januar 2008 gueltig.
Was schlaegst Du mir vor? Soll ich jetzt schon ein Visa beantragen oder erst nach Ablauf der AE?
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trixie
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Antwort #5 - 24.06.2007 um 12:04:21
 
BKA schrieb am 24.06.2007 um 11:47:47:
Was schlaegst Du mir vor? Soll ich jetzt schon ein Visa beantragen oder erst nach Ablauf der AE?


Die AE deiner Frau ist bereits erloschen, weil sie keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Beim Zoll kann dies durchaus auffallen, weil sie die meiste Zeit nicht in Deutschland war und auch die 6-Monatsfrist überschritten ist und dann könnte es zu Problemen kommen. Jetzt ein Visum zu Besuchszwecken zu beantragen ist sicherlich der bessere Weg, bei dem es an der Grenze keine Schwierigkeiten geben dürfte.

trixie
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Saxonicus
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Antwort #6 - 24.06.2007 um 19:50:19
 
trixie schrieb am 24.06.2007 um 12:04:21:
Beim Zoll kann dies durchaus auffallen, weil sie die meiste Zeit nicht in Deutschland war 


Was hat bitte der Zoll damit zu tun ?
Die Zollbeamten sind m.W. lediglich für die Warenkontrolle zuständig.
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trixie
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Antwort #7 - 24.06.2007 um 19:57:33
 
Saxonicus schrieb am 24.06.2007 um 19:50:19:
Was hat bitte der Zoll damit zu tun ?
Die Zollbeamten sind m.W. lediglich für die Warenkontrolle zuständig.


Danke für den Hinweis. Ich meinte natürlich, der Bundespolizei dürfte dies bei der Einreise auffallen.

trixie
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