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Verlängerung vom Aufenthaltstitel § 28 (Gelesen: 4.789 mal)
Mchangita13
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21.06.2007 um 17:34:35
 
Hallo,

mein Mann, Sambier, hat seit 8/2006 einen Aufenthaltstitel nach § 28. Dieser läuft diesen August aus.
Er hat im März erfolgreich Integrationskurse abgeschlossen, lernt weiter Deutsch (macht jetzt C1) und hat einen Job nebenbei.
Wenn wir im August die Verlängerung der AE beantragen, für wie lange wird es diese dann geben? Müssen wir irgendwelche Auflagen erfüllen?

Danke für Eure Hilfe!
Mchangita
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inge
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Antwort #1 - 21.06.2007 um 18:01:31
 
Zitat:
- für wie lange wird es diese dann geben?
- Müssen wir irgendwelche Auflagen erfüllen?

- 1 oder 2 Jahre. Ist immer unterschiedlich
- nicht getrennt lebend wäre ganz gut
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Mathilde
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Antwort #2 - 22.06.2007 um 10:45:38
 
Normalerweise wird im Turnus 1 Jahr, dann 2 Jahre erteilt bzw. verlängert. Ihr werdet wahrscheinlich eine Erklärung unterschreiben müssen, das ihr nicht getrennt lebt und sich an euren persönlichen Verhältnissen nix geändret hat.

Von der üblichen Regelung der 2-jährigen Verlängerung muß unter Umständen abgewichen werden, wenn der Paß vorher abläuft, denn die Aufenthaltserlaubnis (die befristete) kann nur solange erteilt werden, wie der Paß gültig ist.

Die Sicherstellung des Lebensunterhaltes ohne Sozialleistungen ist nicht Bedingung für die betristete Verlängerung, das ist erst bei der Erteilung der Niederlassungserlaubnis von Belang.
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Mchangita13
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Antwort #3 - 22.06.2007 um 14:29:14
 
Danke, bes. an Mathilde!
Sollten wir dann schon ein paar Wochen vor Ablauf die Verlängerung beantragen?
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Mathilde
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Antwort #4 - 22.06.2007 um 17:28:47
 
Ist eigentlich nicht nötig, denn Sambia gehört nicht zu den Ländern, bei denen vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung Sicherheitsanfragen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gemacht werden müssen (die dauern immer, und müssen bei der Niederlassungserlaubnis in zwei Jahren auf jeden Fall dann sein, dann also 2-3 Monate vorher beantragen). Bei uns hat es sich bewährt, ein paar Tage vorher anzurufen, zu fragen, welche Unterlagen die ABH gerne hätte, und dann (auch um lange Wartezeiten und mehrmalige Vorsprachen zu vermeiden), mit dem ganzen Krempel hinzugehen. Eine gemeinsame Vorsprache wird aber notwendig sein.

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maki
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Antwort #5 - 22.06.2007 um 18:01:45
 
Hallo Mathilde,

Mathilde schrieb am 22.06.2007 um 17:28:47:
denn Sambia gehört nicht zu den Ländern, bei denen vor Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung Sicherheitsanfragen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz gemacht werden müssen 

kann man irgendwo nachsehen, auf welche Länder das zutrifft?

Gruß,

maki
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Antwort #6 - 25.06.2007 um 08:01:39
 
Da kannst Du dich bei der Ausländerbehörde Deines Wohnortes erkundigen, die geben Dir bestimmt - Dein Land betreffend - Auskunft
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Antwort #7 - 25.06.2007 um 08:13:35
 
Danke Mathilde!

Gruß,

maki
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Mchangita13
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Antwort #8 - 25.06.2007 um 12:06:54
 
Super, vielen Dank!
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Antwort #9 - 25.06.2007 um 12:26:10
 
maki schrieb am 22.06.2007 um 18:01:45:
kann man irgendwo nachsehen, auf welche Länder das zutrifft?


Das dürfte wohl nicht so schwer sein, das kannst du Dir doch selbst zusammenreimen.
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Antwort #10 - 25.06.2007 um 12:49:56
 
maki schrieb am 22.06.2007 um 18:01:45:
kann man irgendwo nachsehen, auf welche Länder das zutrifft? 

Hi,
nein, das kann man nicht nachsehen. Und die
entsprechende Verwaltungsvorschrift ist auch
nicht für die Veröffentlichung bestimmt - im
Gegenteil
. Insofern würde ich mich als ABHler
mit der Auskunftserteilung zurück halten.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Mathilde
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Antwort #11 - 25.06.2007 um 13:07:07
 
Hast Recht, nicht ausreichend nachgedacht vorher ...
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Antwort #12 - 25.06.2007 um 13:11:38
 
Mick schrieb am 25.06.2007 um 12:49:56:
[Terrorländer]
Hi,
nein, das kann man nicht nachsehen. Und die
entsprechende Verwaltungsvorschrift ist auch
nicht für die Veröffentlichung bestimmt - im
Gegenteil
. Insofern würde ich mich als ABHler
mit der Auskunftserteilung zurück halten.


darf ich hier eine Liste der Länder, basierend auf frei für jedermann zugänglichen Informationen einer deutschen Ausländerbehörde posten?   Augenrollen

Muleta
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Antwort #13 - 25.06.2007 um 13:22:32
 
Nur mit GENAUER Quellenangabe Zwinkernd da Anlage 5 der GKI selbst bei der EU "restreint UE" ist:
http://eur-lex.europa.eu/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexplus!prod!CELEXnumdo...
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Antwort #14 - 30.06.2007 um 13:04:35
 
Mchangita13 schrieb am 22.06.2007 um 14:29:14:
Sollten wir dann schon ein paar Wochen vor Ablauf die Verlängerung beantragen?


Jedenfalls einen Termin zur Beantragung der Verlängerung solltet ihr Wochen bis Monate vorab "beantragen".

Gruß, ULF
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Mchangita13
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Antwort #15 - 06.07.2007 um 22:29:26
 
Hallo,

wir waren heute bei der ALB und hatten nach 3 Minuten die Verlängerung im Pass meines Mannes!
Super! Nach wie vor kann ich nur sagen, die Mitarbeiter bei unserer ABH sind supernett und kompetent!

Allen anderen auch so viel Glück!
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