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Heirat nach Scheidung (Gelesen: 1.959 mal)
isa3
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21.06.2007 um 13:07:03
 
Folgender Fall:

Mein Freund befindet sich im Scheidungsverfahren. Er hat nach Deutschverheiratung wohl kein unabhängiges Aufenthaltsrecht erlangt, da die ehel. Lebensgemeinschaft nicht lücklos 2 Jahre aufrecht erhalten wurde. Somit steht nach Rechtskraft des Scheidungsurteils die Ausweisung bevor.

Frage:
Kann man sofort nach Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder heiraten, sofern die auslaufende AE einem hierzu die Zeit läßt?

Bekommt er dann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder muß er zuerst ausreisen und dann wieder einreisen?


Danke im voraus für die Auskünfte!
Gruß
Isa3
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 21.06.2007 um 13:12:48
 
1. Ja (jedenfalls grundsätzlich, da es keine "Wartefrist" gibt)
2. Unterschiedlich. Hängt ggfs auch davon ab, wie schnell die neue Ehe tatsächlich geschlossen werden kann. Sind also noch Papiere zu beschaffen, oder eine Befreiung vom EFZ, kann es sein, dass die ABH auf Ausreise besteht. Wegen der "Vorgeschichte" werden sie wohl auch wenig "entgegenkommend" sein.
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isa3
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Antwort #2 - 21.06.2007 um 13:17:42
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 13:12:48:
eine Befreiung vom EFZ


Danke für die Auskunft

was ist hiermit gemeint?

Gruß
Isa3
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inge
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Antwort #3 - 21.06.2007 um 13:20:39
 
Zitat:
was ist hiermit gemeint?

Einfach mal auf >>> EFZ <<< klicken und überraschen lassen ...

Nachtrag:
"Afrika" (ist nämlich ein Kontinent und kein Staat) ist immer blöd, wenn es um EFZ geht ...
Ggfs ist auch noch zu klären, ob er Dokumente aus der Heimat beschaffen muss. Und falls ja, ob es dazu nötig ist, die deutsche Scheidung dort anerkennen zu lassen.

@mod -> schubs nach Personenstandsrecht?
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« Zuletzt geändert: 21.06.2007 um 13:35:21 von inge »  

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Mick
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Antwort #4 - 21.06.2007 um 14:00:19
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 13:20:39:
@mod -> schubs nach Personenstandsrecht? 

Hi,
ne, ist ja auch Frage nach dem Ausländerrecht enthalten.

Zitat:
Bekommt er dann eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder muß er zuerst ausreisen und dann wieder einreisen?

Lassen wird den Zwitter stehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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luna_99
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Antwort #5 - 25.06.2007 um 07:32:08
 
Hallo Isa3,

hat er denn schon die Befristung für sein Visum erhalten.? Bzw. Wie lange hat er den eine gültige Aufenthaltserlaubnis.?
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