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Frage unbefristete Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren Ehe (Gelesen: 4.812 mal)
DaniKoeln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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21.06.2007 um 11:07:49
 
Hallo zusammen,

nun ein paar Eckdaten: mein Mann (Marokkaner) ist seit 3 Jahren mit mir verheiratet, wir haben eine fast 3-jährige Tochter. Er selbst lebt seit ca 5 Jahren in Deutschland und kann auch sehr gut deutsch sprechen und hat auch eine Arbeitsstelle der er nachgeht. Er ist nach Deutschland gekommen um hier zu studieren.
Wir sind vor mehreren Monaten bei einem Anwalt gewesen und haben nachgefragt ab wann er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Genehmigung (kenne mich nicht so gut aus) erhält. Dieser sagte, dass dies nach 3 Jahren Ehe möglich ist.
Mein Mann ist also vor ein paar Tagen beim Rathaus gewesen um halt unbefristet zu bekommen aber die Frau dort sagte, dass ich eine Arbeitsstelle nachweisen muss, damit er eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis bekommt. Ist das rechtens? Ich kann nicht arbeiten gehen, da unsere Tochter noch nicht in den Kindergarten geht. Ich persönlich finde das Schwachsinn, aber deshalb möchte ich mich an Euch wenden, vielleicht kennt ihr euch damit besser aus und jemand von euch kann mir helfen. Ich wäre euch sehr dankbar.

Gruß Dani
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 21.06.2007 um 11:12:33
 
Der LU muss sichergestellt sein ! Ist er das oder bekommt Ihr noch öffentliche Leistungen ?


DC
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DaniKoeln
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Antwort #2 - 21.06.2007 um 11:15:52
 
Er verdient sein eigenes Geld, ich bekomme Unterstützung vom Arbeitsamt. Ich muss dazu sagen, dass wir seit fast 2 Jahren getrennt sind, aber dies nicht offiziell ist, also das heisst wir wohnen noch offiziell zusammen. Wir wollen uns auch scheiden lassen, aber erst warten bis er eine unbefristete Erlaubnis bekommt, da ich nicht möchte, dass er ausgewiesen wird. Wir haben ja schliesslich eine Tochter zusammen. Ich hoffe das wird jetzt nicht falsch verstanden. Wir haben uns mal geliebt Smiley
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inge
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Antwort #3 - 21.06.2007 um 11:24:22
 
Zitat:
dass wir seit fast 2 Jahren getrennt sind, aber dies nicht offiziell ist,

oiii !

Trennung = keine NE nach 3 Jahren! egal ob "offiziell" noch verheiratet oder nicht.
3 Jahre Aufenthalt PLUS 2 Jahre ECHTE Echte (d.h. nicht getrennt lebend)
Bei Antrag NE muss angeben werden, dass die Ehe nicht getrennt ist. Macht man Falschangaben ist das strafbar.
Da er eine dt Tochter hat (ehelich geboren bzw. Sorgerechtserklärung?) ist sein Aufenthalt wohl gesichert. Aber für eine NE braucht er dann halt 5 Jahre AUFENTHALTSERLAUBNIS (Duldung, Bewilligung wird NICHT angrechnet!)
Forderung nach Nachweis des Familieneinkommens bei NE nach 28.2 ist mE ok. Aber das ist ja eh' nicht das WIRKLICHE Problem.
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DaniKoeln
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Antwort #4 - 21.06.2007 um 11:28:22
 
Die kleine wurde ehelich geboren, das ist richtig.
Ich danke dir vielmals für die schnelle und präzise Antwort. Hat mir echt sehr weitergeholfen.
Vielen Dank !!!
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trixie
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Antwort #5 - 21.06.2007 um 11:35:37
 
DaniKoeln schrieb am 21.06.2007 um 11:15:52:
Ich muss dazu sagen, dass wir seit fast 2 Jahren getrennt sind, aber dies nicht offiziell ist, also das heisst wir wohnen noch offiziell zusammen. 


Auch wenn du das im Moment verheimlichst, kommt es früher oder später ans Tageslicht. Spätestens bei der Scheidung. Wenn du Leistungen - ich nehme an von der ARGE - bekommst, wird man sich ohnedies fragen wieso. Wenn du ausgezogen bist und dich nicht umgemeldet hast, machst du dich strafbar. Sollte dein Mann ausgezogen sein und er sich nicht umgemeldet haben, macht er sich strafbar. Auch durch die Steuererklärung wird offenkundig, dass ihr nicht mehr zusammenwohnt. Er wird vermutlich im Moment eine bessere Steuerklasse haben, als im eigentlich zusteht. Auch da wäre eine evtl. der Tatbestand der Steuerhinterziehung gegeben. Früher oder später bricht euer Kartenhaus zusammen.

Auch wenn er kein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, hat er sicherlich das gemeinsame Sorgerecht über eure Tochter. Aus diesem Grund würde ihm auch eine AE zustehen. Zu einem Entzug der AE würde es hierzu somit nicht kommen.

trixie
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.06.2007 um 20:07:50
 
DaniKoeln schrieb am 21.06.2007 um 11:15:52:
Er verdient sein eigenes Geld, ich bekomme Unterstützung vom Arbeitsamt. Ich muss dazu sagen, dass wir seit fast 2 Jahren getrennt sind, aber dies nicht offiziell ist, also das heisst wir wohnen noch offiziell zusammen. Wir wollen uns auch scheiden lassen, aber erst warten bis er eine unbefristete Erlaubnis bekommt, da ich nicht möchte, dass er ausgewiesen wird. Wir haben ja schliesslich eine Tochter zusammen. Ich hoffe das wird jetzt nicht falsch verstanden. Wir haben uns mal geliebt Smiley


Er gibt Euch, also Dir und der Tochter, Geld, aber es reicht nicht? Gibt es ergänzendes ALG II/Sozialgeld? Kümmert er sich persönlich um die Tochter?

Gruß, ULF
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