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Räumliche Trennung bei Einwohnermeldeamt und ABH anzeigen? (Gelesen: 11.456 mal)
Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.06.2007 um 15:42:43
 
Hallo ihr lieben Hilfsbereiten,

mein Mann konnte hier in D keinen Job finden und ist deshalb in sein Heimatland zurück gegangen, wo er zur Zeit recht erfolgreich ein Unternehmen aufbaut.

Aufgrund der räumlichen Trennung müsste ich ihn doch beim Einwohnermeldeamt und bei der ABH abmelden, oder? Und dies auch meinem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt mitteilen? Dass der Ehegatten-Steuervorteil erst zu Beginn des Jahres nach der Trennung entfällt, weiss ich.

Wir wissen noch nicht, wie lange wir getrennt sein werden. Es ist möglich, dass wir aus beruflichen Gründen im nächsten Jahr wieder zusammen ziehen. Aber das steht noch in den Sternen.  Wahrsagerin

Gruß
Yobo, die heute gerne einen  Ventilator hätte

P.S.  i4a is great
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.06.2007 um 15:54:01
 
Yobo schrieb am 20.06.2007 um 15:42:43:
Aufgrund der räumlichen Trennung müsste ich ihn doch beim Einwohnermeldeamt und bei der ABH abmelden, oder? 


jepp, bevor es möglicherweise später Probleme geben sollte, allerdings reicht das EMA aus, denn die geben die Veränderung an die ABH weiter  Zwinkernd


DC
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Muleta
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Antwort #2 - 20.06.2007 um 15:56:47
 
Yobo schrieb am 20.06.2007 um 15:42:43:
mein Mann konnte hier in D keinen Job finden und ist deshalb in sein Heimatland zurück gegangen, wo er zur Zeit recht erfolgreich ein Unternehmen aufbaut.

Aufgrund der räumlichen Trennung müsste ich ihn doch beim Einwohnermeldeamt und bei der ABH abmelden, oder? Und dies auch meinem Arbeitgeber bzw. dem Finanzamt mitteilen?


Da ihr nicht i.S.v. § 1567 BGB "getrennt" lebt, ist fraglich, ob überhaupt etwas gemacht werden muss. Hinsichtlich der Steuerklasse und der Meldebehörde will ich mich aber nicht festlegen.

Die ABH muss aber keinesfalls informiert werden, und von Dir schon gar nicht.

Muleta
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maki
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Antwort #3 - 20.06.2007 um 15:56:55
 
Hallo Yobo,

nur für den Fall:
Wenn er länger als 6 Monate wegbleibt aus D, ist seine AE futsch.

Gruß,

maki
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Yobo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.06.2007 um 08:07:39
 
maki schrieb am 20.06.2007 um 15:56:55:
Hallo Yobo,

nur für den Fall:
Wenn er länger als 6 Monate wegbleibt aus D, ist seine AE futsch.

Gruß,

maki


Hallo Maki, ja, das weiss ich, das ist auch nicht so schlimm.

Ich gehe heute zum Einwohnermeldeamt und erkundige micht mal. Auf deren Homepage steht, dass man eine Trennung anzeigen muss, aber auch: "Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ist jedoch im allgemeinen nicht aufgehoben, wenn sich die Ehegatten nur vorübergehend räumlich trennen, z. B. aus beruflichen Gründen".
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DonCamillo
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Antwort #5 - 21.06.2007 um 08:16:40
 
Yobo schrieb am 21.06.2007 um 08:07:39:
"Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft ist jedoch im allgemeinen nicht aufgehoben


Das zweifelt auch keiner an. Es geht nur um die melderechtlichen und steuerechtlichen
Pflichten. Die ABH wird durch das EMA beteiligt. Es ist nicht notwendig, diese selbst zu informieren.


DC
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Muleta
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Antwort #6 - 21.06.2007 um 08:21:41
 
Zitat:
[keine Trennung i.S.v. 1567 BGB]
Es geht nur um die melderechtlichen und steuerechtlichen
Pflichten.


was willst Du denn jetzt damit sagen? Muss sie jetzt melden oder nicht? Oder wolltest Du dazu gar nichts sagen?

Muleta
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DonCamillo
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Antwort #7 - 21.06.2007 um 08:24:12
 
Muleta schrieb am 21.06.2007 um 08:21:41:
Oder wolltest Du dazu gar nichts sagen? 


was willst Du ? Hast Du Probleme mit den Buchstaben ?


DC
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Antwort #8 - 21.06.2007 um 08:33:58
 
Meeooow Zwinkernd

Da er ausgezogen ist, muss (mE) auch beim Einwohnermeldeamt abgemeldet werden. Melderecht halt.
Im Zweifel sind die Kommunen natürlich (aus fin. Gründen) eher hinter denen her, die sich nicht anmelden als hinter denen, die sich nicht abmelden Zwinkernd
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Yobo
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Antwort #9 - 21.06.2007 um 09:06:40
 
Meeooow

Hallo Inge, was meinst Du damit?
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Muleta
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Antwort #10 - 21.06.2007 um 09:40:14
 
inge schrieb am 21.06.2007 um 08:33:58:
Meeooow Zwinkernd

Da er ausgezogen ist, muss (mE) auch beim Einwohnermeldeamt abgemeldet werden. Melderecht halt.
Im Zweifel sind die Kommunen natürlich (aus fin. Gründen) eher hinter denen her, die sich nicht anmelden als hinter denen, die sich nicht abmelden Zwinkernd


ob er im melderechtlichen Sinne "ausgezogen" ist, ist zumindest sehr fraglich. Man darf die Wortwahl eines Laien bei der Schilderung des Sachverhalts nicht einfach im Sinne von Rechtstermini auslegen. Hat er also keine Kleidung und keine persönlichen Gegenstände mehr in der Wohnung und will er auch zukünftig keinesfalls mehr in der Wohnung übernachten? Klang für mich nicht so.

Muleta
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Antwort #11 - 21.06.2007 um 09:50:27
 
Zitat:
was willst Du ? Hast Du Probleme mit den Buchstaben ?


DC


wenn schon keine substanzielle Antwort gewollt oder gekonnt war, hätte ein einfaches "ich hab keine Ahnung" eigentlich genügt.

Muleta
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Yobo
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Antwort #12 - 21.06.2007 um 10:16:26
 
Muleta schrieb am 21.06.2007 um 09:40:14:
ob er im melderechtlichen Sinne "ausgezogen" ist, ist zumindest sehr fraglich. Man darf die Wortwahl eines Laien bei der Schilderung des Sachverhalts nicht einfach im Sinne von Rechtstermini auslegen. Hat er also keine Kleidung und keine persönlichen Gegenstände mehr in der Wohnung und will er auch zukünftig keinesfalls mehr in der Wohnung übernachten? Klang für mich nicht so.

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Hallo Muleta, so ist es, er hat natürlich noch seinen Kleiderschrank und persönliche Dinge in der Wohnung. Was räts Du mir also, abmelden oder nicht? Bei der ABH muss ich es wohl anzeigen.
Gruß
Yobo
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Antwort #13 - 21.06.2007 um 10:17:18
 
Muleta schrieb am 21.06.2007 um 09:40:14:
ob er im melderechtlichen Sinne "ausgezogen" ist, ist zumindest sehr fraglich. Man darf die Wortwahl eines Laien bei der Schilderung des Sachverhalts nicht einfach im Sinne von Rechtstermini auslegen. Hat er also keine Kleidung und keine persönlichen Gegenstände mehr in der Wohnung und will er auch zukünftig keinesfalls mehr in der Wohnung übernachten? Klang für mich nicht so.

Muleta


Hallo Muleta,

wie kommst du eigentlich dazu mit solcher provozierender Überheblichkeit zu Antworten? (Man verzeihe mir die etwas harsche Kritik).

Melderechtlich ist das ganze auch in Verbindung mit dem Steuerrecht zu sehen. Gemeldet wird an der Wohnung wo der Lebensmittelpunkt der betreffenden Person liegt. Und wenn der guteste zum Arbeiten zurück in die Heimat ist, sich dort den überwiegenden Teil seiner Zeit aufhält (mehr als 6 Monate p.a.), erlischt damit seine AE, damit auch seine Meldung des Wohnorts [unabhängig davon ob die Gemeinde, ABH dies rechtzeitig bemerken].
Generell besteht sogar die Pflicht dem Einwohnermeldeamt die Abmeldung bekanntzugeben.
Für Yobo bedeutet die Abmeldung, Verlust der AE (des Mannes) und daß Sie die günstige Steuerklasse verliert (nächstes Jahr) und wieder wie ein "Single" besteuert wird, aber da bin ich mir auch nicht 100% sicher.

Just my few pence  Zwinkernd
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Yobo
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Antwort #14 - 21.06.2007 um 10:31:00
 
Alles klar, danke euch allen!

[fahne=weiss] :donq :kuh:
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