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1. Antrag auf Aufenthaltstitel wie lange? (Gelesen: 1.767 mal)
pajosum
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Ich liebe - ich lebe!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag 1. Antrag auf Aufenthaltstitel wie lange?
19.06.2007 um 19:21:19
 
Hallöchen..

..nach langer Zeit auch ich mal wieder  Durchgedreht

Mein Mann ist ja inzwischen eingereist und ich habe den Antrag der ABH auf den Aufenthaltstitel vor mir. Letzte Frage dort ist, für wieviel ".... Tage/Wochen/Monate" man den Titel beantragt...

??? Schreib ich da rein für immer, weil er doch für immer bleiben soll  Laut lachend ??? Oder erstmal 1 Jahr wie es doch dann auch ggf. bewilligt wird...was habt ihr da reingeschrieben???

LG
pajosum
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1. Antrag auf Aufenthaltstitel wie lange?
Antwort #1 - 19.06.2007 um 19:35:13
 
Hallo pajosum,

an eurer Stelle würde ich eine langen Zeitraum reinschreiben (min. 3 Jahre, besser 5).

So wie ich das kenne, wird der beantragte Zeitraum niemals überschritten, höchstens unterschritten Zwinkernd

Seid aber nicht enttäuscht falls es doch nur eine AE für 1 Jahr am Anfang gibt.

Gruß,

maki
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« Zuletzt geändert: 19.06.2007 um 19:50:09 von maki »  
 
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 19.06.2007 um 20:17:07
 
Hab mich auch über die Frage damals gewundert Augenrollen
Dank Ronny´s Fachwissen wußte ich ja, das im arabischen Raum "Zeitehen" gibt Laut lachend Hab ich dann den Antrag unausgefüllt zurückgegeben und den eintrag verweigert "nicht das ich so eine in D. nicht akzeptierte Ehe darlege Laut lachend ABH hat gelächelt und die AE erteilt

GRüße, Jetflyer
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Osagie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.06.2007 um 21:10:44
 
Waren da auch ziemlich Ratlos, haben dann aber für immer angegeben,
da wir ja hoffen dass unsere Ehe für immer ist.
Mein Mann hat dann 3 Jahre bekommen.
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pajosum
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Ich liebe - ich lebe!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1. Antrag auf Aufenthaltstitel wie lange?
Antwort #4 - 20.06.2007 um 09:27:15
 
Yo dann....tragen wir doch auch ein, was unser Herz sagt  Cool

Danke für die Antworten!!

LG
pajosum
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1. Antrag auf Aufenthaltstitel wie lange?
Antwort #5 - 22.06.2007 um 20:09:54
 
pajosum schrieb am 19.06.2007 um 19:21:19:
Mein Mann ist ja inzwischen eingereist und ich habe den Antrag der ABH auf den Aufenthaltstitel vor mir. Letzte Frage dort ist, für wieviel ".... Tage/Wochen/Monate" man den Titel beantragt...

??? Schreib ich da rein für immer, weil er doch für immer bleiben soll  Laut lachend ??? Oder erstmal 1 Jahr wie es doch dann auch ggf. bewilligt wird...was habt ihr da reingeschrieben???



Mir war so, als würde zweimal gefragt:

Dauer des Aufenthalts: "Für immer".
Beantrage die Erteilung der AE: "Für zunächst 3 Jahre".

Gruß, ULF
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