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Aufenthalt für die Kinder (Gelesen: 4.232 mal)
mona68
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Antwort #15 - 19.06.2007 um 18:29:13
 
inge schrieb am 19.06.2007 um 18:09:27:
Dann wäre noch zu klären, wie lange es hier gewesen sein wird, wenn es 16 wird ... Zwinkernd
Wenn eine NE nach 35 nicht möglich wäre, bliebe ja nur noch Verlängerung der AE nach 34.3
Eine Ausweisung dürfte aber nach 56.2 nicht möglich sein, da es ja nur einen Erziehungsberechtigten gibt, der sich in D aufhält.

Warum?
Heranziehung zu den Kosten einer Jugendhilfemaßnahme hält sich in Grenzen (geht nach Tabelle, hab ich gerade nicht zur Hand). Man wird nämlich nicht zu den tatsächlichen Kosten herangezogen, sondern muss (von der Idee her) nur das zahlen, was man dadurch spart, dass das Kind nicht bei einem lebt.
Bei geringen Einkommen trifft es meist nur das Kindergeld und das wäre ja auch weg, wenn das Kind nicht mehr in D wäre.

Nachtrag:
Die Tabelle hier:
http://www.blja.bayern.de/textoffice/gesetze/textsammlung_sgb_viii/Kostenbeitrag...


Das Kind ist ungefähr 4 Monate nach dem 12. Geburtstag eingereist und wird in wenigen Wochen 16.

34.3 ist ja die Frage, da es derzeit keine familäre Lebensgemeinschaft gibt.

Das mit dem Sorgeberechtigten stimmt. Wo sollte das Kind denn hin?

Danke für die Info über die Kosten. Sollte es nur wenig über dem Kindergeld liegen, wäre das wirklich nicht so dramatisch.



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mona68
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Antwort #16 - 19.06.2007 um 18:33:04
 
Vielleicht wäre es doch zum Wohle aller, wenn das JA die "Sorge" übernimmt. Gespräche mit dem JA gab und gibt es, das sollte mal auf die Tagesordnung, denke ich.
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inge
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Antwort #17 - 19.06.2007 um 18:43:07
 
Zitat:
wenn das JA die "Sorge" übernimmt

"Übernehmen" geht nicht. So was läuft nur über's FamGericht.
Das kann die elterliche Sorge ganz oder teilweise auf's JA übertragen. Käme zB dann zum Tragen, wenn das Kind in eine Jugendmaßnahme sollte und die Mutter sich verweigert. Allerdings würden die meisten FamGericht dann wohl nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen.
Entzug der elterlichen Sorge ist halt immer starker Tobak!
Im übrigen entließe das die Mutter nicht aus der Zahlungspflicht, da die Heranziehung zu den Kosten sich auf "Eltern" und nicht "Erziehungsberechtigte" bezieht.
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mona68
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Antwort #18 - 19.06.2007 um 19:17:20
 
Wegen den Kosten meinte ich das auch nicht.

Es ist schon eine schwierige Situation.

Ich denke, man muss mit der örtlichen ABH und dem JA reden.

Ich danke Euch allen für die Informationen und Hinweise.
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mona68
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Antwort #19 - 21.06.2007 um 16:27:01
 
Nur mal so zur Info:

Es haben zwischenzeitlich wieder Gespräche mit dem JA stattgefunden. (Das JA meinte übrigens, dass das Kind NICHT alleine seinen Aufenthalt verlängern kann)

Das JA empfahl bzw. stimmte zu, das Kind bei einer Verwandten leben wird bzw. falls dies nicht möglich ist, dass es zurück zu dem anderen Elternteil geht.

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maki
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Antwort #20 - 21.06.2007 um 16:29:32
 
mona68 schrieb am 21.06.2007 um 16:27:01:
(Das JA meinte übrigens, dass das Kind NICHT alleine seinen Aufenthalt verlängern kann) 

Das JA erteilt auch keine Aufenthaltstitel.

Will damit sagen, dass die sich wohl irren. Zwinkernd
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mona68
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Antwort #21 - 23.06.2007 um 10:33:44
 
maki schrieb am 21.06.2007 um 16:29:32:

Das JA erteilt auch keine Aufenthaltstitel.

Will damit sagen, dass die sich wohl irren. Zwinkernd


Das kann natürlich sein. Komischerweise hat aber der Elternteil jetzt von einem SB der ABH die selbe Auskunft bekommen.

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