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Ehefähigkeitszeugnis (Gelesen: 1.379 mal)
Mango
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.06.2007 um 17:58:08
 
Hallo!


Ich bin Deutsche mein Verlobter Ägypter.Wir wollen in 6 Wochen in Ägypten  heiraten.Alle seine Papiere sind übersetzt und von der deutschen Botschaft legalisiert und heute bei mir eingetroffen.
Meine Papiere sind bereits beim Standesamt,alles ist soweit ok.

Da ich am 26.7.2007 nach Ägypten fliege und mein Ehefähigkeitszeugnis gerne gleich mitnehmen würde, hab ich meine Standesbeamtin gefragt wie lang die Austellung des EFZ dauert.
Sie meinte so zwei bis drei Tage.



Ich dachte die Unterlagen müssten zum OLG und habe mit mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet...

Hab ich mich geirrt und das EFZ kann tatsächlich nach 2 Tagen ausgestellt sein?

Grüße
Mango

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.06.2007 um 19:54:38
 
Mango schrieb am 18.06.2007 um 17:58:08:
Ich dachte die Unterlagen müssten zum OLG und habe mit mindestens 4 Wochen Bearbeitungszeit gerechnet...

Hab ich mich geirrt und das EFZ kann tatsächlich nach 2 Tagen ausgestellt sein?


Hallo,

wieso sollte das OLG einbezogen sein ?

Bei EFZ für Deutsche käme das OLG nur dann in Betracht, wenn der Ausländer bereits einmal geschiden ist. Dann wäre eine Anerkennung der Scheidung vor Ausstellung des EFZ erforderlich .

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Mango
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Antwort #2 - 19.06.2007 um 21:09:01
 
Das heißt also (sorry dass ich nochmal nachfrag) dass seine Papiere besorgen übersetzen und legalisieren lassen und zum Standesamt bringen, wo bereits meine Papiere liegen und den Antrag unterschreiben war alles?
Das EFZ ist in zwei Tagen ausgestellt (laut Standesbeamtin) und ich kann damit nach Kairo, wo ich es bei der Deutschen Botschaft gegen ein anderes Papier tausche welches vom ägyptischen Außenministerium legalisiert wird und dann kann ich einfach heiraten???

Das war ja bis jetzt einfach.

Ich bin so beeindruckt weil eine Freundin von mir einen Ägypter in Deutschland geheiratet hat und die Papiere zunächst von der Standesbeamtin durchgesehen wurden und dann weggesendet wurden (ich denke zum OLG bin mir aber nicht sicher) und dann nach ein paar Wochen wieder da waren.

Lief dieser Vorgang anders weil es in Deutschland war?War das dann ein EFZ für ihn?

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ronny
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Antwort #3 - 19.06.2007 um 21:11:19
 
Mango schrieb am 19.06.2007 um 21:09:01:
Lief dieser Vorgang anders weil es in Deutschland war?War das dann ein EFZ für ihn? 


Hallo,

würde sagen zweimal Ja Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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