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Übersetzungen zur Anmedlung von Eheschliessungen (Gelesen: 942 mal)
rudigeisler
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Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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18.06.2007 um 11:45:15
 
Hallo Zusammen,

ich werde meine Freundin (Brasilianerin) heiraten. Wir haben bereits die nötigen Unterlagen zur Anmedlung der Eheschliessung besorgt. Meine Frage lautet nun ob beglaubigte Übersetzungen die in Brasilien auf deutsch angefertigt wurden, in Deutschland Gültigkeit haben, oder ob diese nocheinmal von einem in Deutschland lebenden veeridigten Übersetzer überstzt werden müssen?
Kann mir jemand dazu Tips oder Erfahrungen geben?

Gruss
Rudi Geisler
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.06.2007 um 12:07:25
 
rudigeisler schrieb am 18.06.2007 um 11:45:15:
Kann mir jemand dazu Tips oder Erfahrungen geben? 


Hallo,

die entsprechende Vorschrift der DA (§ 110) sieht vor, dass der Standesbeamte, wenn er die Sprache in welcher die Urkunden abgefasst sind, nicht versteht eine Übersetzung verlangen soll. Der Übersetzer soll öffentlich vereidigt oder anerkannt sein.

Ob eine ausländische Übersetzung ausreicht steht im freien Ermessen des Standesbeamten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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