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Schwierige Heirat mit US-Amerikanerin :( (Gelesen: 1.218 mal)
Tom65
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schwierige Heirat mit US-Amerikanerin :(
18.06.2007 um 11:42:35
 
Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich bin momentan noch mit meiner deutschen Ehefrau verheiratet, lasse mich jedoch scheiden und möchte meine amerikanische Freundin heiraten.

Nun meine Fragen:

  • Kann ich, obwohl ich noch verheiratet bin eine Eheabsichtserkläung abgeben damit meine Freundin und zukünftige Ehefrau hierher kommen kann ohne daß wir warten müssen bis meine Scheidung durch ist?

  • Falls meine Freundin dann hier ist, wie kann sie eine bezahlbare Krankenversicherung bekommen bis wir verheiratet sind? Sie ist gesundheitlich angeschlagen (hatte letztes Jahr einen Schlaganfall) und ist auf ihre Medikamente angewiesen. Aus ihrer Krankenversicherung war sie nach ihrer Scheidung im letzten Jahr rausgeflogen (war bei ihrem Mann mitversichert)


Scheint mir alles momentan sehr schwierig und irgendwie sind wir langsam am Verzweifeln... Traurig

Für Tips und Hinweise wo wir Hilfe bekommen könnten, wäre wir sehr dankbar Smiley

Liebe Grüße
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Schwierige Heirat mit US-Amerikanerin :(
Antwort #1 - 18.06.2007 um 12:09:06
 
Zitat:
Kann ich, obwohl ich noch verheiratet bin eine Eheabsichtserkläung abgeben damit meine Freundin und zukünftige Ehefrau hierher kommen kann ohne daß wir warten müssen bis meine Scheidung durch ist?

Nein.
Als US-Amerikanerin kann sie sich allerdings 3 Monate visumsfrei zu Bescuhszwecken hier aufhalten (KV!)

Zitat:
wie kann sie eine bezahlbare Krankenversicherung bekommen bis wir verheiratet sind?

GANZ schlecht! Es gibt zwar KVs für "Besucher", aber die decken praktisch nie Kosten aus chronischen bzw. Vorerkrankungen ab!
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If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
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tinyjenni
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Beiträge: 74

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.06.2007 um 07:09:52
 
Sobald deine Freundin eine AE hat, sind die Versicherungen verpflichtet, sie zu nehmen (Dank Gesundheitsreform vom April). Bei Vorerkrankungen ist es möglich, dass Beiträge nachgezahlt werden müssen und die Kosten für medizinische Behandlung dann erstattet werden. Dies gilt so jedenfalls für deutsche Auslandsrückkehrer.

Natürlich klappt das nicht, wenn sie nur Besucher-Status hat.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 19.06.2007 um 10:58:07
 
tinyjenni schrieb am 19.06.2007 um 07:09:52:
Sobald deine Freundin eine AE hat, sind die Versicherungen verpflichtet, sie zu nehmen (Dank Gesundheitsreform vom April).


Sie braucht eine AE, bei der die Sicherung des LU keine Voraussetzung ist (also z.B. 28), sonst geht es nicht. Dazu müssten die beiden aber wohl erstmal heiraten.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.06.2007 um 20:19:00
 
Tom65 schrieb am 18.06.2007 um 11:42:35:
Ich bin momentan noch mit meiner deutschen Ehefrau verheiratet, lasse mich jedoch scheiden und möchte meine amerikanische Freundin heiraten.

Nun meine Fragen:

  • Kann ich, obwohl ich noch verheiratet bin eine Eheabsichtserkläung abgeben damit meine Freundin und zukünftige Ehefrau hierher kommen kann ohne daß wir warten müssen bis meine Scheidung durch ist?

  • Falls meine Freundin dann hier ist, wie kann sie eine bezahlbare Krankenversicherung bekommen bis wir verheiratet sind? Sie ist gesundheitlich angeschlagen (hatte letztes Jahr einen Schlaganfall) und ist auf ihre Medikamente angewiesen. Aus ihrer Krankenversicherung war sie nach ihrer Scheidung im letzten Jahr rausgeflogen (war bei ihrem Mann mitversichert)




Eine AE für Abwarten der Scheidung des künftigen Bräutigams läuft definitiv nicht.

Sie kann hier unter erleichterten Bedingungen, wenn auch nicht ohne Vorrangprüfung, eine Arbeitserlaubnis beantragen, dann gibt es auch eine AE.

Aus KV rausgeflogen ist Ungeschick, so in D passiert, hätte fristgerecht freiwillige Weiterversicherung beantragen können.

Gruß, ULF
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