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hat wer ahnung von heirat in guatemala u. späterer familienzusammenführung hier? (Gelesen: 4.003 mal)
vuelamariposa
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17.06.2007 um 18:38:30
 
hallo. hoffe ich nerv nich zu sehr weil hab noch nich viel plan von diesen ganzen gesetzen...

mein freund ist guatemalteke und ich studiere noch hier(erststudium,also auch keine andere ausbildung mit der ich dort was anfangen könnte!). wir wollen nich mehr mind.2 jahre getrennt leben und da der heiratsantrag schon lange durch is haben wir uns überlegt das das wir das doch dann jetz gleich machen (:

hmm. naja, dann kamen alle und meinten ich sei so naiv, hab an keine paragraphen und so gedacht, bin ja nich doof aber wenn man halt so glücklich is und doch nur zusammen sein will... also heirat hier in d darauf hab ich keine lust mehr nach diesen horrorgeschichten. will nich vor beamten auf dem boden kriechen müssen und deshalb würd ich das gern in guatemala machen.

weiß jemand ob diese ausländischen papiere dann (evtl. jemand erfahrungen direkt mit guate?!) hier anerkannt werden und familiennachzug einfach möglich is, oder ob wir dann monatelang zu kreuze kriechen müssen? -also ich studiere ja eh nur noch so 2 jahre, und wenn wir eins davon mit papierkram er da und ich hier zu tun haben, bringt das ja auch nix...

gruss,
agnes

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maki
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Antwort #1 - 17.06.2007 um 19:58:20
 
Hallo vuelamariposa,

1.vuelamariposa schrieb am 17.06.2007 um 18:38:30:
hab ich keine lust mehr nach diesen horrorgeschichten. 

Auf i4a schlagen fast nur Problemfälle auf, "Horrorgeschichten" sind die Ausnahme, wer etwas anderes glaubt leidet an Paranoia.

2.vuelamariposa schrieb am 17.06.2007 um 18:38:30:
will nich vor beamten auf dem boden kriechen müssen 

Du bist auf einer Seite, die von Beamten gegründet wurde um Fragen zum Ausländerrecht zu beantworten, damit ist deine Aussage eigentlich schon widerlegt und hilft hier keinem, du glaubst doch nicht das die Leute sich die ganze Arbeit machen um sich dann als Dank noch dumm anreden zu lassen.

So, und jetzt zum fachlichen...

Da du Studentin bist, wirst du selbst kaum in der Lage sein, eine VE abzugeben, wie es bei einer Visum zur Eheschliessung nötig ist.
Du hast also folgende Optionen:

(A) Finde jemanden anders, der eine VE abgibt (Verwandte, Bekannte, ja sogar der Briefträger würde in Frage kommen Zwinkernd ), so dass ihr hier Heiraten könnt.

(B) Heirate in Guatemala, nach der Eheschliessung besteht Anspruch auf ein FZF Visum (Achtung, der Gesetzgeber[=Politiker] hat Änderungen geplant die Vorraussichtlich bald in Kraft treten werden, kann sein dass er bald grundlegende Deutschkenntnisse braucht) .

Was du für eine Eheschliessung in Guatemala brauchen wirst, kannst du bei deinem Standesamt erfahren, was die Behörden in Guatemala brauchen, wissen die wohl am besten Zwinkernd

Gruß,

maki
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vuelamariposa
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Antwort #2 - 17.06.2007 um 20:13:46
 
hui. netter ton, aber dankeschön. wollte kein beleidigen. bin nur deprimiert und desillusioniert da ich eben
- kein einkommen habe (kann doch nich einfach irgendwen fragen dafür...)
- er nur ein paar sätzchen deutsch kann
- und ich ob dus glaubst oder nich die letzen wochen wirklich so viele negative sachen gehört hab

ja, vielleicht ist es wirklich doch besser hier zu heiraten, meine frage wäre nur, ist eine eheschließung in guatemala (da mir das auch einfach besser gefallen würde dort zu heiraten) dann hier gültig, hab von überprüfungen gelesen, hängt das vom land der eheschließung ab?

vielen dank und wollte niemanden kränken der hier weiterhilft, wenigstens is dein ton auch nich diplomatischer...*danke für die paranoia*  Zwinkernd

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maki
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Antwort #3 - 17.06.2007 um 20:34:25
 
vuelamariposa schrieb am 17.06.2007 um 20:13:46:
ja, vielleicht ist es wirklich doch besser hier zu heiraten, meine frage wäre nur, ist eine eheschließung in guatemala (da mir das auch einfach besser gefallen würde dort zu heiraten) dann hier gültig, hab von überprüfungen gelesen, hängt das vom land der eheschließung ab?

Wenn ihr das Ortsrecht in Guatemala einhaltet, gibt es keine Probleme wegen der Anerkennung der Ehe Zwinkernd

Problematisch ist es, wenn Leute das Ortsrecht am Ort der Eheschliessung nicht einhalten (zB. ohne gültigen Aufenthaltstitel in Dänemark), dann ist die Ehe dort nicht gültig und demzufolge hier auch nicht Zwinkernd
Oder eben wenn jemand hier unter falscher Identität lebt, etc... Problemfälle eben.

Aber ansonsten wird die Ehe hier anerkannt, manchmal nach ein bisschen mehr Papierkram, aber das ist kein Beinbruch.

Hab mal ein bisschen gesucht und das hier gefunden zum Thema befreiung vom EFZ:
http://www.justiz.sachsen.de/olg/media/Guatemala.pdf

Alles in allem wüsste ich ehrlich gesagt nicht wieso ihr Probleme haben solltet Smiley

Gruß,

maki
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vuelamariposa
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Antwort #4 - 17.06.2007 um 20:51:26
 
dankeschön!

wenn wir hier heiraten, muss er erst nochmal zurück um das visum zur zusammenführung zu bekommen oder?

was genau bedeutet denn das?
"c)
Legalisation / Apostille
In Guatemala ausgestellte Urkunden bedürfen einer Legalisation.
Siehe hierzu auch Nr. 10 des Leitfadens"

-meinst du das mit der anerkennung? wielange durchschnittlich könnte es dauern bis so ein wisum durch ist?


danke schonmal für deine hilfe!
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vuelamariposa
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Antwort #5 - 17.06.2007 um 20:52:16
 
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Antwort #6 - 18.06.2007 um 01:07:56
 
vuelamariposa schrieb am 17.06.2007 um 18:38:30:
...alle meinten ich sei so naiv, hab an keine paragraphen und so gedacht, bin ja nich doof aber wenn man halt so glücklich is und doch nur zusammen sein will... also heirat hier in d darauf hab ich keine lust mehr nach diesen horrorgeschichten. will nich vor beamten auf dem boden kriechen müssen und deshalb würd ich das gern in guatemala machen. 

Mit dieser Einstellung solltest du dir eine Eheschließung in Guatemala gleich aus dem Kopf schlagen. Mit ‚hoppla, jetzt komme ich’ läuft dort nämlich auch nichts.

Als Ausländerin musst du dem Notar bzw. Alcalde, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, einen gültigen Reisepass sowie deine Geburtsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis (‚libertad de estado’) vorlegen. Beides muss amtlich übersetzt und von der guatemaltekischen Botschaft in Berlin legalisiert werden. Die Honorarkonsulate in München, Düsseldorf und Hamburg dürfen nicht legalisieren.

Wie sich eine Botschaft Gewissheit über die Echtheit der Urkunden verschafft, steht in ihrem Ermessen. Wenn sie nicht selbst von allen in Frage kommenden Urkundsbehörden stets aktuelle Unterschrifts- und Siegelproben zu Vergleichzwecken vorrätig hält bzw. im direkten Kontakt für jede Legalisation beim Urkundenaussteller die Register einsieht, muss sie Hilfsverfahren entwickeln. Üblicherweise wird zu diesem Zweck eine Vorbeglaubigung der Urkunde durch deutsche Stellen verlangt, gelegentlich auch eine weitere Beglaubigung, die als Endbeglaubigung (oder auch als Überbeglaubigung) bezeichnet wird.

Um die zuständige Behörde herauszufinden, wendest du dich an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes, Telefon: 030  5000 2000, oder unter www.auswaertiges-amt.de, und dort unter „Länder – und Reiseinforamtionen“, “Konsularischer Service“, “ Internationaler Urkundenverkehr“, unter Punkt V “Vorbeglaubigung/Endbeglaubigung“ findest du eine Übersicht über die zuständigen Vorbeglaubigungsstellen.

Das Original und eine Fotokopie des vorbeglaubigten Dokuments, 15 € pro Dokument in bar oder Verrechnungsscheck sowie einen frankierten Rückumschlag mit Porto für eine Einschreiben-Einwurf-Sendung schickst du an

Botschaft der Republik Guatemala
Konsularabteilung
Joachim-Karnatz-Allee 47
10557 Berlin

Als Touristin kannst du in Guatemala nicht heiraten, sondern benötigst hierfür eine ‚Visa de matrimonio’. Informationen über die dafür erforderlichen Unterlagen und Gebühren bekommst du auch von der Botschaft.

Eine beabsichtigte Eheschließung mit Ausländern muss spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin im Amtsblatt (‚Diario oficial’) veröffentlicht werden, damit eventuell bestehende Ehehindernisse vorgebracht werden können. Den Antrag auf Veröffentlichung solltest du möglichst umgehend stellen und die entsprechenden Gebühren überweisen, denn oftmals dauert es mehrere Monate, bis dort freier Platz für Veröffentlichungen verfügbar ist. Da du ja nicht doof bist (s. o.), wirst du auch keine Probleme haben, dies alles zeitlich genau zu koordinieren. Andere haben schon mal Probleme damit.

Auch ist ein HIV-Test vorgeschrieben, der aber meist nur von männlichen Ausländern eingefordert wird. Vorsichtshalber würde ich selbst eine Nadel mitbringen, um auszuschließen, nach einer Blutentnahme tatsächlich positiv zu sein.

Die guatemaltekische Heiratsurkunde muss von der deutschen Botschaft legalisiert werden. Sie durchläuft zuvor in Guatemala den gleichen Weg wie die deutschen Urkunden zuvor in Deutschland, also Vorbeglaubigung/Überbeglaubigung (‚autenticaciones’), nachdem sie zuvor amtlich übersetzt worden ist. Oftmals bestehen die Behörden auf einer Übersetzung durch eine beim Außen- oder Justizministerium registrierten Person, die überlastet oder auch mal im Urlaub sein kann. Gegen eine erhöhte Gebühr bekommt man die Übersetzung in etwa zehn Werktagen, ansonsten dauert sie mindestens vier bis sechs Wochen.

Dann kann dein Ehepartner das Visum zur Familienzusammenführung beantragen. Hierfür benötigt er:

·      zwei vollständig ausgefüllte Antragsformulare
·      zwei biometrische Passfotos
·      einen mindestens noch sechs Monate gültigen Reisepass
·      die Passkopie des Ehepartners
·      die Heiratsurkunde, bei Wiederverheiratung eventuell Scheidungsurkunde

Nach dem vollständigen Eingang der notwendigen Unterlagen werden diese zunächst von der Botschaft bewertet und an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Hält die Ausländerbehörde eine Urkundsüberprüfung für notwendig, leitet die Botschaft das Überprüfungsverfahren ein, wofür in der Regel zusätzliche Unterlagen und Angaben benötigt werden. Dies führt zu einer Verlängerung der normalerweise 6- bis 8-wöchigen Bearbeitungsdauer. Liegt die Zustimmung der Ausländerbehörde vor, wird das Visum von der Botschaft erteilt.

Dass du lieber diesen Weg einschlagen willst, anstatt in Deutschland zu heiraten, würde ich nicht als naiv, sondern eher als mutig bezeichnen. Da du das ordnungsgemäße Stellen von Anträgen als ein 'vor Beamten auf dem Boden Kriechen' empfindest, ist es auch konsequent, dass du darauf verzichten möchtest und bestimmt später auch keine Sozialleistungen beantragen wirst, um arbeitsfreies Einkommen für dich und deinen künftigen Mann zu beziehen. Eine solch lobenswerte Haltung findet man heute leider nicht allzu oft. Sicher wird dein Freund die Zeit zum intensiven Lernen der deutschen Sprache nutzen, damit er hier gleich eine Arbeit aufnehmen kann. Du selbst könntest inzwischen die Grundregeln der deutschen Orthographie rekapitulieren, denn es gebietet schon die Rücksichtnahme auf einen Ausländer, der diese Sprache korrekt erlernen soll, Substantive mit großen Anfangsbuchstaben zu schreiben.

Nur mal so interessehalber, da du vom Alter her meine Tochter sein könntest: Was sagen eigentlich deine Eltern dazu, von denen du finanziell noch abhängig zu sein scheinst? In Guatemala holen Kinder vor derartigen Entscheidungen oft noch den Rat der Eltern ein, was nicht bedeutet, dass sie ihn dann auch befolgen. Das nur als Denkanstoß. 'Vuelamariposa' impliziert schließlich auch, dass die 'Schmetterlinge im Bauch' recht schnell verfliegen können.

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Antwort #7 - 18.06.2007 um 11:24:28
 
...süß, bin 22 und ich kann/will aber im web nicht - normal schreiben  Augenrollen um nur mal einiges klarzustellen
a)bin ich von meinen eltern seit meinem 18.lebensjahr nich mehr abhängig, aber leider für die zeit meines studiums vom bafög
b) kennen diese meinen liebsten schon und sind begeistert, es handelt sich hier nicht um meine erste liebe und ich weiß sehr genau was ich will
c) vuelamariposa- ist nicht auf die schmetterlinge in meinem bauch bezogen sondern ein lied aus dem heim für behinderte kinder indem ich in guatemala gearbeitet habe

stimmt, ich möchte hier nach dem abarbeiten meines bafögs auf keinen fall nochmal vom staat abhängig sein, mein freund ist schon am deutsch lernen, um dann hier schnell etwas zu finden. das ist auch der grund für meine ausfälligkeiten anfangs, es ist einfach nur so dass ich nach ende meines studiums nicht in deutschland bleiben will.

noch eine frage nur um dann alles ein bisschen klarer zu haben: wenn wir in d heiraten, muss er dann noch einmal ausreisen für das visum zu zusammenführung?

ich danke euch für eure antworten, denn mach ich mich jetzt mal an den papierkram Cool

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Antwort #8 - 18.06.2007 um 11:37:26
 
vuelamariposa schrieb am 18.06.2007 um 11:24:28:
ich kann/will aber im web nicht - normal schreiben   um nur mal einiges klarzustellen 


Dann solltest Du Dich dann aber auch nicht wundern, wenn Du keine brauchbaren Ratschläge bekommst, weil mancher User es ablehnt auf ein solches schwer lesbares Geschreibsel zu antworten.
Als Ratsuchender ist es eine Sache der Höflichkeit gegenüber dem Leser klar und verständlich zu schreiben und als Deutsche dürfte es Dir auch nicht allzu schwerfallen dem nachzukommen.
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vuelamariposa
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Antwort #9 - 18.06.2007 um 12:53:46
 
vielen dank für alle konstruktiven antworten! Smiley

ich entschuldige mich hiermit für meine schreibart und wäre dankbar, wenn keine weiteren persönlichen angriffe mehr folgen...(würde gern meinen ersten eintrag rückgängig machen da ich durch andere verrückt gemacht wurde und so emotionalisiert nich hätte schreiben sollen)

@saxonicus: danke für die anmerkung, wusste nicht das das für andere ein problem ist. wird wohl stimmen.

gruß von der nicht mehr so nervösen
vuelamariposa

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Antwort #10 - 18.06.2007 um 13:09:15
 
Zitat:
noch eine frage nur um dann alles ein bisschen klarer zu haben: wenn wir in d heiraten, muss er dann noch einmal ausreisen für das visum zu zusammenführung?

Wenn er mit einem Visum (national) zur Eheschließung einreise, dann auf keinen Fall. Dann muss aber der LU bis zur hochzeit durch eine VE (oder aus eigenen Mitteln des Ausländers) gesichert sein. Die VE muss nicht durch den deutschen Verlobten abgegeben werden, es reicht wenn es jemand ist, der tatsächlich zahlungsfähig ist und bereit ist, das "Risiko" zu tragen. Aus dem Grund sind's dann häufig mal die Eltern.

Einreise OHNE Visum:
Einreisen ist erlaubt, heiraten auch, direkt hierbleiben ... EIGENTLICH nicht.
Wer als Positivstaatler einreise, darf nur zu einen Kurzaufenthalt visumfrei einreisen. Wenn von vornherein ein längerer Aufenthalt (wegen Ehe zb) geplant ist, MUSS ein nationales Visum beantragt werden.
Manchmal klappts' mit Hierbleiben, manchmal nicht. In Zukunft dürften aber nur noch Chancen bestehen, wenn die Heirat in D und nicht zB in DK erfolgte.
Grundsätzlich möglich: Er kommt, ihr heiratet und geht dann zur ABH und fragt nach. Dann zwei Möglichkeiten:
a) ABH sagt "erst ausreisen". Dann macht ihr das, aber fragt gleich nach "Vorabzustimmung"
b) ABH sagt "na ja ... na gut". Dann freut ihr euch und bedankt euch artig.
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Antwort #11 - 18.06.2007 um 13:22:52
 
ok, danke!  Smiley
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