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Papiere seit 6 Monaten"ungenutzt" b.d.Behörden (Gelesen: 1.564 mal)
mannip1
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17.06.2007 um 13:48:02
 
Seit 6 Monaten liegen die Papiere meiner Schwägerin "ungenutzt" bei den Behörden "rum". Erst nachdem mein Freund aktiv wurde und mit rechtl. Konsequenzen gedroht hat, ist zumindestens das Standesamt aktiv geworden und teilte mit, das die Papiere seiner Verlobten dort seit 29.1.07 vorliegen würden . Das Papier für den Singlestatus sei aber seit Jan. 07 abgelaufen.
Die zust.  ALB reagiert auf nichts und antwortet auf keine der Mails.
Die Botschaft antwortet nachdem ihr eine Handlungs-u. Prozeßvollacht meiner Schwägerin ( Verlobte meines Freundes ) vorliegt plötzlich.
Meine Schwägerin ist nicht late registr. Was können die beiden nun machen damit endlich "Leben in die Aktion kommt".
Das Standesamt behauptet, die Botschaft würde die Originalpapiere an meine Schwägerin zurücksenden, diese müsse die Papiere dann zu  keinem Freund schicken, und der wiederum die Papiere im Original dem Standesamt in Norderstedt vorlegen. Das ist doch irrwitzig, wieso sollte die Botschaft in Manila die Original Papiere an die Antragstellerin zurück senden ?
Die von der Botschaft angegebenen 4 - 8 Monate sind in kurzer Zeit um, was kann man machen um nun alles ein bisschen zu beschleunigen ?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 17.06.2007 um 16:12:27
 
Vielleicht solltest Du uns erst einmal kurz erklären worum es sich überhaupt handelt und welche Papiere da "herumliegen" ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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mannip1
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Antwort #2 - 17.06.2007 um 19:35:38
 
Sorry, Zwinkernd Du hast recht.
Es handelt sich um die Papiere die in der Botschaft in Manila zur Beantragung des Fiancee Visum abgegeben wurden.
Seit 29.1.07 sind die Papiere in Kopie beim Standesamt Norderstedt.
Vor dem 29.1.07 sind die Papiere in Kopie bei der zuständigen Ausländerbehörde in Bad Segeberg eingegangen.
Dort "schlafen " die Papiere unnütz rum.
Nicht nachvollziehbar ist, das die Standesbeamtin weiterhin darauf besteht, dass die Original Papiere von der Botschaft an die Antragstellerin zurück geschickt werden sollen um dann von den Philippinen über meinen Freund zum Standesamt weiter geleitet werden sollen.
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Raven
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Antwort #3 - 18.06.2007 um 04:24:40
 
ja bei manchen Städten ist es so, dass das Standesamt federführend ist und nicht die ALB. Dann wird die ALB nur tätig, wenn nach dem die Papiere vom OLG zurück sind ein Termin zur Eheschließung vorliegt.

Nachvollziehen und verstehen sind zwei Dinge. Das Standesdamt trennt das Verfahren zur Heirat, was es angeht von dem des Visums und will somit für
"seinen" Vorgang eben auch Orginale  So hirnrissig das auch ist!!!
Und was macht das Standesamt dann mit den Orginalpapiere?, die schicken die nach Manila für die Urkundenprüfung!!!!
Aber auch noch 200 Euro kassieren fürs Stadtsäckel, statt der billigeren Manila-Variante. Gibt das Sinn??

Zahl die 11 500 Pesos und lass Doch mit nen Dreizeiler die Urkundenprüfung in Manila anlaufen. Dann werden die Papiere geprüft und gehen mit dem Prüfbericht nach Deutschland und die haben ihre Orginale !!
Und keine Bange, wenn Papiere durch Behörden überaltern, wird es Dir nicht zur Last gelegt.

vgl. Punkt 3

http://www.olg-koeln.nrw.de/home/aufgaben/ju_verw/dez_7/laender/all_teil_%2006.p...

Raven

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Raven
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 18.06.2007 um 04:42:13
 
Sorry,

habe gerade gesehen die Prüfung läuft ja schon. Da liegt es nur an der Botschaft.
Wenn Du nicht das Glück hast, dass deine Behörden generell auf die Urkunden-
prüfung verzichten, machen die wirklich nichts bis nicht der Prüfberricht der dt. Botschaft vorliegt.

Aus dem link wird auch ersichtlich, dass das OLG Orginale für die Befreiung vom EFZ haben will und warum.

Also mit der Botschaft in Manila!!! Betteln oder drohen, je nach Mentalität!!

Raven
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.06.2007 um 07:42:10
 
Raven schrieb am 18.06.2007 um 04:24:40:
Nachvollziehen und verstehen sind zwei Dinge. Das Standesdamt trennt das Verfahren zur Heirat, was es angeht von dem des Visums und will somit für
"seinen" Vorgang eben auch Orginale  So hirnrissig das auch ist!!! 


na ja, so schwer zu verstehen ist das Prozedere wirklich nicht

Das Standesamt prüft, ob überhaupt eine Eheschließung möglich ist. Dazu werden die
Originaldokumente auf Echtheit und Richtigkeit überprüft. Erst, wenn dieses positiv abgeschlossen ist und eine Eheschließung in D möglich ist, macht auch die Einreise des Ausländers Sinn und die ABH kommt bzgl. der Visumerteilung ins Spiel.

Standesamt = mögl. Eheschließung
ABH = regelt den Aufenthalt von Ausländern im Bundesgebiet (hier Daaueraufenthalt geplant)

2 völlig  unterschiedliche Rechtsgebiete und Verfahren, demnach auch 2 völlig unterschiedliche Verfahrensweisen.

DC
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