Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wenn Visum was als nächstes? (Gelesen: 1.890 mal)
Malo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wenn Visum was als nächstes?
17.06.2007 um 07:52:32
 
Hallo liebes Team!
Erst einmal viele Dank für Eure Ratschläge, auch wenn es mit mir nicht immer einfach war, der Prozess war lang und schwierig und das geht an die Nerven.
Es sieht so aus, als könne mein Mann morgen sein Visum abholen.
Wenn ich so duch alte Threats lese, dann ist die Reihenfolge, wenn er hier ist, wohl so:
1. Meldebehörde (Anmeldung bei mir)
Frage dazu: Brauchen wir dafür einen Mietvertrag? Wir wohnen in dem Haus meiner Eltern

2. Meldung bei einer Krankenversicherung
3. Termin bei der ABH für die Erteilung des Aufenthaltstitels
4. Zur VHS wegen einem Integrationskurs
Braucht er dafür eine Bescheinigung von der ABH? Was kostet so etwas?

5. Meldung bei der ARGE als Arbeitssuchend, evtl. Bewerbungen um Ausbildungsplätze, werde gleich mal schauen, was noch frei ist in der Region.

Also hab ich bei der Reihenfolge irgendwas falsch gemacht oder etwas wichtiges vergessen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #1 - 17.06.2007 um 08:09:52
 
Zu 1: Nein
Zu 2: Nicht bei einer, sondern bei deiner, da er familienversichert werden kann
Zu 3: manche ABHs verlangen die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate;
Zu 4: Der Kurs kostet 1 Euro pro Stunde; wenn ALG II Bezug, werden diese Kosten von der ARGE übernommen
Zu 5: Ja

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Malo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #2 - 17.06.2007 um 09:18:25
 
Danke Trixie!
Zu 2) doch zu einer und zwar der Günstigsten, denn ich bin noch familienversichert, weil ich studiere, da kann er nicht mit rein und dementsprechend knapp ist das finanzielle, wenn da eine ganze Familie von leben soll...
Könnte er dann später in eine Familienversicherung hineinwechseln, wenn ich mich auch versichere? Oder geht das nur zu bestimmten Zeiten (elternzeit o.ä.)?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #3 - 17.06.2007 um 09:30:31
 
Malo schrieb am 17.06.2007 um 09:18:25:
Danke Trixie!
Zu 2) doch zu einer und zwar der Günstigsten, denn ich bin noch familienversichert, weil ich studiere, da kann er nicht mit rein und dementsprechend knapp ist das finanzielle, wenn da eine ganze Familie von leben soll..


Frage mal was eine studentenversicherung kostet, ist sicher nicht zu teuer, da kann er dann sofort mit rein. das mit der Familienversicherung als verheiratet dürfte für dich auch vorbei sein, les mal die versicherungsbedingungen.

mfg
sigi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #4 - 17.06.2007 um 09:33:49
 
Zitat:
Könnte er dann später in eine Familienversicherung hineinwechseln, wenn ich mich auch versichere? Oder geht das nur zu bestimmten Zeiten (elternzeit o.ä.)?


Sobald Du eine eigene Krankenversicherung abschließt (wenn Du eine sozialversicherungspflichtige Arbeit hast), kann er sich mit versichern lassen.
Im Zweifel lass Dich mal bei ein, zwei Kassen unverbindlich beraten - danach siehst Du in der Regel klarer, was die grundsätzlichen Voraussetzungen angeht.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #5 - 17.06.2007 um 10:03:17
 
Malo schrieb am 17.06.2007 um 09:18:25:
Zu 2) doch zu einer und zwar der Günstigsten, denn ich bin noch familienversichert, weil ich studiere, da kann er nicht mit rein und dementsprechend knapp ist das finanzielle, wenn da eine ganze Familie von leben soll...
Könnte er dann später in eine Familienversicherung hineinwechseln, wenn ich mich auch versichere? Oder geht das nur zu bestimmten Zeiten (elternzeit o.ä.)?
 


Leider war mir dein aktueller persönlicher Stand nicht bekannt, nachdem im Ausgangsthread nichts erkennbar war.
Da du aber unter Punkt 5 das Thema "ARGE" angeprochen hast, ist sowieso zu prüfen, ob ihr nicht Leistungen nach ALG II bekommt und dann wäre die Versicherungsfrage geklärt, denn dann wäre dein Mann über die ARGE kranken- und auch rentenversichert.
Dazu müßt du einen Antrag stellen, denn erst ab Antragsstellung können Leitungen gewährt werden.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Malo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #6 - 18.06.2007 um 09:09:12
 
Danke, für die Auskünfte.
Ich habe heute bei meiner KV angerufen, die haben gesagt für Studenten gibt es einen festen Satz, der bei allen Kassen gleich ist und ich könnte mich, meine Tochter und meinen Mann für ca. 50€/mtl. versichern.
Das kling doch ganz gut...
Nun habe ich noch ein paar Fragen, ich habe immer noch Sorge, dass etwas schief gehen könnte, dafür ging mir die ganze Sache zu glatt und zu schnell (visum in Nigeria 2 1/2 Monate, damit brechen wir glaub ich alle Rekorde)
Meine AbH hatte mich nicht einmal zu einem Interview eingeladen...
Also wenn ihm heute das Visum eingeklebt wird, dann kann er einreisen und ich kann auch davon ausgehen, dass die ABH ihm einen Titel gibt? (sonst hätten sie doch nicht zugestimmt, oder?)
Wie ist die genaue Bezeichnung des Titels, den er vermutlich bekommt? Aufenthaltserlaubnis?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #7 - 18.06.2007 um 09:14:30
 
Zitat:
Also wenn ihm heute das Visum eingeklebt wird, dann kann er einreisen und ich kann auch davon ausgehen, dass die ABH ihm einen Titel gibt? (sonst hätten sie doch nicht zugestimmt, oder?)


Das siehst Du richtig.

Zitat:
Wie ist die genaue Bezeichnung des Titels, den er vermutlich bekommt? Aufenthaltserlaubnis?


Er würde eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 (1) Nr. 1 AufenthG erhalten.

Zitat:
visum in Nigeria 2 1/2 Monate, damit brechen wir glaub ich alle Rekorde


Sieht zumindest rekordverdächtig aus ...  - kannst ja mal fragen, wer noch weniger bietet  Zwinkernd


=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Malo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 86
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wenn Visum was als nächstes?
Antwort #8 - 18.06.2007 um 09:19:20
 
mach ich dann im Userforum  Zwinkernd
Wir hatten aber ja auch 3 Jahre Vorlauf, wir haben uns das also verdient!!!!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema