Stephan90
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Hallo!
Ich hatte zwar schon das Stichwort „Heiraten in Dänemark“ in der Suchmaschine eingegeben. Doch da die Beiträge sich auf vollkommen andere Fälle beziehen, habe ich beschlossen, einen neuen Beitrag zu verfassen, der sich speziell auf meinen Fall bezieht, damit ich eindeutige Antworten auf meine Fragen erhalte.
Mein Name ist Aattebe Nginah. Ich bin philippinische Staatsangehörige, 18 Jahre alt und bin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die es mir ermöglicht, mein Abitur in Deutschland zu absolvieren. Nach meinem Abitur wird die Aufenthaltserlaubnis unglücklicherweise NICHT mehr für ein Studium in Deutschland verlängerbar sein, sodass ich wieder auf die Philippinen fliegen müsste, um ein Studentenvisum zu beantragen. Mein Abitur werde ich voraussichtlich im kommenden Jahr, in 2008, absolvieren. Mein 18 – jähriger Freund deutscher Staatsangehörigkeit, mit dem ich bereits seit zwei Jahren zusammen bin, würde mich gerne heiraten. Doch da es sehr kompliziert ist, die Dokumente, die für eine Heirat in Deutschland notwendig sind, zu erhalten, hatten wir daran gedacht, in Dänemark zu heiraten. In Dänemark werden nämlich nur eine Geburtsurkunde, eine Aufenthaltserlaubnis und eine Meldebescheinigung mit Familienstandanzeige benötigt. Hierbei handelt es sich um Dokumente, die ich bereits besitze. Würden wir nämlich in Deutschland die Ehe schließen, dann würde ich außerdem noch eine Ehefähigkeitszeugnis benötigen, ein Dokument, an das ich – trotz meiner Ledigkeit – nur sehr schwer rankomme aufgrund der Unzuverlässigkeit der philippinischen Behörden. Nun habe ich große Angst, dass mein Ansprechpartner bei der Ausländerbehörde – trotz der Heirat mit meinem Freund in Dänemark – meinen Antrag auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ablehnt.
1) Hat die Ausländerbehörde das Recht, meinen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis anzulehnen?
2) Hat sie das Recht, auch nach der Heirat in Dänemark die Dokumente von uns zu verlangen, die bei einer Heirat in Deutschland nötig gewesen wären, sowie z. B. das Ehefähigkeitszeugnis?
3) Entscheidet die Ausländerbehörde nach einer bestimmten Rechtsgrundlage oder nach Ermessen?
4) Würde es etwas bringen, bei einer eventuellen Ablehnung einen Rechtsanwalt aufzusuchen? Oder sieht es eher aussichtslos aus?
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und würde mich sehr über eine Antwort freuen!!!
Aattebe Nginah
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