Zitat:Wenn der
LU des hier lebenden Ausländers nicht gewährleistet ist, kann ein Dritter eine
VE für den "Neubürger" abgeben.
Das habe ich so noch nie gehört - woher hast Du das?
Ich kenne nur die Möglichkeit der Übernahme einer
VE durch einen Dritten bei der Einreise eines ausländischen Partners zum Zwecke der Eheschließung mit einem Deutschen für die Zeit zwischen Einreise und Heirat.
Bei einer beabsichtigten Ehe zwischen ausländischen Partnern
muss IMHO der hier lebende Partner vorab nachweisen, dass der
LU für beide (übrigens durchaus auch mit Blick auf eine gewisse Nachhaltigkeit) gesichert ist - sonst gibt es kein Visum!
Ich kenne ungeachtet jahrelanger Praxis
kein anderes Beispiel!
Würde für mich auch keinen Sinn machen, denn für wie lange sollte denn so eine
VE gelten - auf Lebenszeit? - denn anders als bei dt.-ausl. Partnern ist für eine ausl.-ausl. Ehe die
LU - Sicherung ja auch und insbesondere für die Zeit nach der Hochzeit nachzuweisen.
=schweitzer=