Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
negative Schufa auskunft (Gelesen: 17.289 mal)
Centurio
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #45 - 22.06.2007 um 21:15:02
 
Hat mich schon immer interessiert: Wo steht überhaupt, daß für eine VE unbedingt der amtliche Vordruck zu verwenden ist?

Der von Proll zitierte Paragraph gibt das nicht her. Ich hab' auch (vage) in Erinnerung, daß das bis vor ein paar Jahren noch anders war.

Gruß, Martin A
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #46 - 22.06.2007 um 21:27:55
 
Centurio schrieb am 22.06.2007 um 21:15:02:
Hat mich schon immer interessiert: Wo steht überhaupt, daß für eine VE unbedingt der amtliche Vordruck zu verwenden ist? 


Warum soll man jetzt darüber diskutieren, ob ein amtlicher Vordruck zu verwenden ist oder nicht.  Es sollte eben ein Gleichheitsgrundsatz eingehalten werden, der u.a. auch dann gewährleistet, wenn für alle die gleichen Vordrucke verwendet werden. Wenn  im Laufe der Zeit sich die Vordrucke verändern, dann aber auch wieder für alle.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Centurio
Junior Member
**
Offline




Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #47 - 22.06.2007 um 21:32:01
 
trixie schrieb am 22.06.2007 um 21:27:55:
Warum soll man jetzt darüber diskutieren, ob ein amtlicher Vordruck zu verwenden ist oder nicht.

Ich wollte das nicht diskutieren, ich hab' nur gefragt. Halt neugierig, ich.

Aber ich kann die Frage auch gern zurückziehen.

Gruß, Martin A


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #48 - 22.06.2007 um 21:34:05
 
Zitat:
Höhe der Schuld und danach dann die Rückzahlungraten ?


Der Ansatz ist ja naheliegend und erscheint logisch aber...

die Höhe der Schulden steht nicht (unmittelbar) drin. Ich frage mich da aber auch, ob denn ein Single mit 500.000 EUR Schulden und einem Monatseinkommen von netto 5.000 EUR dann noch eine Verpflichtungserklärung abgeben könnte?

die Höhe der Raten steht nur bei Ratenkrediten, aber schon nicht mehr bei Handelskonten (Otto etc.) drin. Ratenkredite können aber i.d.R. auf "Tilgungspause" gesetzt werden, so dass andere Gläubiger zwischenzeitlich bedient werden können, z.B. die Behörde.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Tay
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 11
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: turkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #49 - 23.06.2007 um 16:03:50
 
HAllo Allerseits,
@proll also ich habe einen vordruck bekommen vom ausländeramt , so eine art laufzettel auf dem stand was ich alles mitzubringen habe.
es war ein vordruck auf dem auch die schufa selbstauskunft angekreutz war.
es war auch kontoauszüge usw. angekreutz.
ich habe jetzt die sachen zum ausländeramt gebracht.

ob das jetzt rechtens war oder nicht weis ich nicht , nur ist das problem einfach wenn die behörde was verlangt um über eine sache zu entscheiden werde ich ein teufel tun und die sachen da nicht hinbringen.
ich will noch eine sache klären  .also ich habe eine festen job und die einträge sind schon längere zeit zurück. ich habe momentan keinerlei schulden (werde sie auch nie wieder haben) .
ich wollte mit meiner betreuerin mal persönlich reden aber leider ist es nicht möglich diese person ans telefon zukriegen bzw. wenn man vorbeigeht lassen die netten leuten an dem meldeschalter einen noch nicht mal durch ohne termin. termin kriegt man nur am telefon . nasuper.
ich habe letzte woche alle sachen hingebracht und durfte noch nicht einmal sie persönlich reinbringen!!!
ich werd jetzt warten und gucken wann und wie sie sich melden.

ich möchte mich nochmals bei euch allen bedanken das ihr alle so an dem forum teilnimmt!



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #50 - 23.06.2007 um 16:09:58
 
Eigentlich ist es richtig, dass du die Unterlagen eingereicht hast, denn die ABH muss m.E. nicht unbedingt ein solches Dokument begleubigen. Wenn du also was erreichen willst, bist du auf die Spielregeln angewiesen.

Ich würde mal - nachdem du die VE hast - an den Leiter des Fachbereiches schreiben und fragen, wozu die Selbstauskunft gut sein soll.

Mehr kann ich dir da nicht raten.

proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: negative Schufa auskunft
Antwort #51 - 23.06.2007 um 18:22:29
 
Hi Muleta,

da ich so eine Schufa-Auskunft noch nie gesehen habe, war es nur eine Idee von mir gewesen.  Zwinkernd

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema