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negative Schufa auskunft (Gelesen: 17.291 mal)
Tay
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Antwort #15 - 17.06.2007 um 21:30:15
 
Liebe leute,
wenn es sich doch um die verzichtserklärung geht , habe ich gelesen das es möglich ist das jemand anderes diese erklärung für mich abgibt. ist das richtig?
weis jemand was darüber?
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.06.2007 um 21:50:58
 
Tay schrieb am 17.06.2007 um 21:30:15:
wenn es sich doch um die verzichtserklärung geht , habe ich gelesen das es möglich ist das jemand anderes diese erklärung für mich abgibt. ist das richtig?  


Wenn du meinst "Verpflichtungserklärung", dann ist es richtig, dass diese jemand anderes abgeben kann.

trixie
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Tay
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Antwort #17 - 18.06.2007 um 06:56:17
 
wie ich es hier so rauslese sieht es schlecht aus -(

wenn die bonität wichtig für die VE ist habe ich gelesen das jemand anderes diese abgeben kann. ist das möhlich.

fragen fragen fragen
ich werd jetzt gleich erstmal zu abh gehen .
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 18.06.2007 um 07:34:52
 
maki schrieb am 16.06.2007 um 15:48:59:
ob Schufa Auskünfte regelmässig bei einer VE angefordert werden. 


eigentlich nicht


Tay schrieb am 18.06.2007 um 06:56:17:
wenn die bonität wichtig für die VE ist habe ich gelesen das jemand anderes diese abgeben kann. ist das möhlich. 


jepp, in Deinem Fall scheint das sogar notwendig !

Die VE ist eine Verpflichtungserklärung über die Zahlung von evtl. notwendig werdende Kosten. Der Verpflichtungsgeber muss natürlich leistungsfähig sein, da ansonsten die
VE nichts Wert ist. Die VE ist keine bloße Notwendigkeit für eine Besuchseinladung oder für ein Heiratsvisum, sondern hat weitreichende rechtliche Folgen bei Eintritt eines
Leistungsfalles. Da hat die ABH vorher zu prüfen, oob jemanf leistungsfähig ist !
Hier sichert sich der STaat ähnllich ab, wie z.B. die Versandhäuser, Banken etc., und dagegen haben die meisten ASt. nichts.


DC
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yasara
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #19 - 22.06.2007 um 13:51:43
 
hallo tay,

wenn du fragen hast bzgl schufa u den speicherfristen, dann melde dich, ich arbeite dort  Zwinkernd

eine frechheit, eine selbstauskunft von dir zu verlangen, um über das visum zu entscheiden, unbedingt prüfen lassen, ob das rechtens ist!

lg, yasara  Cool
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trixie
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Antwort #20 - 22.06.2007 um 14:12:22
 
yasara schrieb am 22.06.2007 um 13:51:43:
eine frechheit, eine selbstauskunft von dir zu verlangen, um über das visum zu entscheiden, unbedingt prüfen lassen, ob das rechtens  


Die ABH entscheidet nicht über das Visum, sondern prüft nur die Bonität und bedient sich einer Schufa-Auskunft. Ich hatte zwar anfangs diese Vorgehensweise kritisiert, kann sie aber mittlerweile durchaus nachvollziehen. Jemand, der einen OE hat, bei dem dürfte wohl auch die VE nichts wert sein. Auch wenn es nicht gängige Praxis ist, sehe ich mittlerweile keinen Rechtsverstoß mehr.

trixie
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proll
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Antwort #21 - 22.06.2007 um 14:29:46
 
yasara schrieb am 22.06.2007 um 13:51:43:
eine frechheit, eine selbstauskunft von dir zu verlangen, um über das visum zu entscheiden, unbedingt prüfen lassen, ob das rechtens ist! 

Wie kommst denn denn darauf, dass es eine Frechtheit und unrechtmäßig wäre ?
Kannst du das beurteilen ?

Auf eien VE gibt es keinen Anspruch. Sie dient dazu, dem VE-Geber in die Tasche zu greifen, damit der Staat nicht auf evtl. Kosten sitzen bleibt. Also muss er die Leistungsfähigkeit prüfen.

Keinem anderen Zweck dient die Schufa: sie soll potentiellen Gläubigern Einblick in die Bonität eines Kunden geben.

Mit solchen Äußerungen von dir schmeisst du dich selbst aus deinem Job !

Zudem scheint es ja bei tay angebracht, weil er Einträge hat.
Und wenn die getilgt sind, kann er diese ja mit entsprechenden Nachweisen löschen lassen. Wo ist das Problem ? Dann kann er ja auch einen jungfräulichen Ausdruck vorlegen. Oder hat er noch was anderes zu verbergen ?

Also mit oben zitierten Äußerungen m.E. vorsichtiger umgehen.

proll
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inge
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Antwort #22 - 22.06.2007 um 14:51:16
 
@Proll:
Geh mal zu 5 verschiedenen Banken und lass dir ein Kreditangebot für deinen neuen Porsche unterbreiten. Schwups sinkt deine Kreditwürdigkeit. Es sei denn du weist deinen Bankmenschen darauf hin, die notwendige Schufa-Anfrage ausdrücklich als "unverbindliche Kredit-Anfrage" machen und nicht als (wie teilweise üblich) normale "Kredit-Anfrage".
Wer nämlich zu häufig nach Krediten fragt (selbst ohne diese tatsächlich zu nehmen) kriegt automatisch Minus-Punkte!

Ich wäre deswegen äußerst vorsichtig, wenn ich "privatwirtschaftlich kreditwürdig" mit "rechtlich gesehen leistungsfähig" gleichsetzen würde!
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 22.06.2007 um 14:54:45
 
Meinen neuen Porsche bezahle ich jährlich aus meiner Portokasse Zwinkernd

Ich setzte Kreditwürdigkeit und Leistungsfähigkeit nicht gleich.
Aber ein Auszug gibt einen Hinweis auf Leistungsfähigkeit.

Übrigens: Ein Gehaltsnachweis ist auch kein absoluter Hinweis auf Leistungsfähigkeit, weil man die zu unterhaltenden Personen daraus nicht erkennen kann. Also auch hier wieder Zusatzfragen sind zu beantworten.

proll
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trixie
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Antwort #24 - 22.06.2007 um 15:04:02
 
inge schrieb am 22.06.2007 um 14:51:16:
Ich wäre deswegen äußerst vorsichtig, wenn ich "privatwirtschaftlich kreditwürdig" mit "rechtlich gesehen leistungsfähig" gleichsetzen würde!


Aber bei einer Selbstauskunft wird keine Bonitätsbeurteilung vorgenommen, sondern nur aufgezeigt, ob negative Auffälligkeiten zu verzeichnen waren. Wie schon gesagt, wer ständig Mahnbescheide bekommt oder einen OE geleistet hat, der dürfte wohl auch bei der ABH nicht sehr hoch im Kurs stehen.

trixie
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yasara
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Antwort #25 - 22.06.2007 um 15:13:27
 
@ proll

....mit entsprechenden Nachweisen kann man also einfach die erledigten Forderungen bei uns löschen lassen?  hä?

Wie ich sehe, kennst Du Dich hervorragend mit unseren Speicherfristen aus  Laut lachend

Und das ich es als Frechheit bezeichne, ist meine ganz persönliche Meinung, die mir frei steht.

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proll
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Antwort #26 - 22.06.2007 um 15:31:21
 
trixie schrieb am 22.06.2007 um 15:04:02:
Wie ich sehe, kennst Du Dich hervorragend mit unseren Speicherfristen aus   

Aha, Speicherfristen ?????

Um das mal mit dem Zitat eines Users zu belegen:

Zitat:
eine frechheit, ...... unbedingt prüfen lassen, ob das rechtens ist!


Siehst du: du sagst -vielleicht zu Recht- dass ich keine Ahnung von der Schufa habe, aber hast du Ahnung vom Ausländerrecht ? Deshalb sagte ich auch: Vorsicht mit solchen Auskünften.

Und: nicht nur du hast deine Meinung, ich auch !

Gruß an die/den Schufa-MitrbeiterIn
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trixie
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Antwort #27 - 22.06.2007 um 15:45:49
 
Zitat:
Zitat von trixie am Heute um 15:04:02:
Wie ich sehe, kennst Du Dich hervorragend mit unseren Speicherfristen aus 


Sorry Proll! Das Zitat ist aber nicht von mir, sondern von yasara.

trixie
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Muleta
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Antwort #28 - 22.06.2007 um 15:51:04
 
Zitat:
[Schufa-Auskunft für VE]
Wie kommst denn denn darauf, dass es eine Frechtheit und unrechtmäßig wäre ?
Kannst du das beurteilen ?


es ist jedenfalls kein berechtigtes Interesse an der Vorlage einer Schufa-Selbstauskunft erkennbar. Eine Verweigerung der VE wegen einer Weigerung, eine Schufa-Selbstauskunft einzuholen, dürfte daher keinen Bestand haben.

Die Schufa-Selbstauskunft enthält eine Reihe von detaillierten Daten, die die Behörde schlichtweg nichts angehen (z.B. Handyverträge, Bankverbindungen, Kreditkarten, Otto- und Quelle-Konten etc.) und deren Richtigkeit nicht überprüft ist. Im Übrigen führt (oder führte?) die Einholung einer Selbstauskunft zu Minderungen im Score-Wert.

Es steht der Behörde m.E. jedoch frei, sich der Daten des Schuldnerverzeichnisses (915 ZPO) zu bedienen. Für weitergehende Auskunftsverlangen sehe ich, zumindest ohne konkrete Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Auskünfte, keine Grundlage.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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trixie
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Antwort #29 - 22.06.2007 um 16:10:39
 
Muleta schrieb am 22.06.2007 um 15:51:04:
Es steht der Behörde m.E. jedoch frei, sich der Daten des Schuldnerverzeichnisses (915 ZPO) zu bedienen. Für weitergehende Auskunftsverlangen sehe ich, zumindest ohne konkrete Anhaltspunkte für die Notwendigkeit solcher Auskünfte, keine Grundlage.  


Was nützt der ABH Bremen ein Einblick in das dortige Schuldnerverzeichnis, wenn aber Einträge im Schuldnerverzeichnis im Stuttgart vorhanden sind?


trixie
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