Liebes Forum,
möglicherweise habt Ihr von mir eine so blöde Frage, wie die , die hier jetzt gleich folgen wird, nicht erwartet. Ich bin selber ein bisserl erschrocken, dass ich sie letztlich nicht beantworten kann ... - aber in der Quintessenz bleibt mir da nun nichts anderes übrig als mich zu trauen:
Schon unter den
FAQ hier findet man folgendes:
Zitat:Deutsch-Verheiratete:
Hier kommt die Erteilung der
NE nach drei Jahren ehelicher Lebensgemeinschaft und gleichzeitigem Besitz der Aufenthaltserlaubnis in Betracht. Voraussetzungen sind u. a. das Fortbestehen der ehelichen Lebensgemeinschaft,
die Sicherung des Lebensunterhaltes (dadurch wird nachgewiesen, dass kein Sozialhilfeanspruch, also ein bestimmter Ausweisungsgrund nicht besteht), ausreichender Wohnraum, Sprachkenntnisse (einfacher Art), keine Ausweisungsgründe.
Die scheinbar alltägliche und einfache Frage lautet nun -
für wen muss bei der aufgezeigten Konstellation nachgewiesen werden, dass der
LU gesichert ist,
- nur für den Antragsteller (den ausländischen Partner)
- für den ausländischen Partner und den deutschen Ehegatten
- für die ganze Familie, einschließlich vorhandener Kinder ?
Oder anders - Wäre es ausreichend, wenn durch den Antragsteller selbst oder (auch das wärer ja noch mal eine andere Konstallation) im Familienkontext selbst soviel Einkommen erzielt würde, dass damit belegt werden könnte, dass der
LU des Antragstellers ohne Bezug von einschlägigen Sozialleistungen gesichert wäre.? Hieße z.B. ALG-II-Bezug für den deutschen Partner und eventuell vorhandene Kinder wäre unschädlich für die NE-Erteilung.
Mag sein, dass ich da wirklich ein Brett vorm Kopf habe und dass die Lösung ganz einfach ist - aber ich habe bisher in keinem Kommentar oder sonstwo eine differenzierte und wirklich völlig klare Antwort herauslesen können. Ich interpretiere die Aussagen immer so, dass es ja letztlich um die
NE für den Antragsteller geht und damit auch (nur)
für ihn, die ensprechenden Bedingungen erfüllt sein müssen.
Natürlich steht hinter dem ganzen ein konkreter Fall, für den die
ABH offenbar behauptet, der
LU für die ganze Familie (es sind aber Kinder vorhanden, so dass das ein besonders schwieriges Unterfangen ist) müsste gesichert sein, damit eine
NE erteilt werden könne. Wenn das so ist, woraus ergibt sich das konkret???
=schweitzer=