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Ehevisum (Gelesen: 3.399 mal)
hofpfitzi
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15.06.2007 um 10:43:34
 
Hallo !
Ich bin neu hier und auch neu in der Situation mich mit der Botschaft und den Ämtern auseinander zu setzen . Ich hoffe ihr könnt mir bei meinen Fragen helfen ! Ich möchte meine Freundin aus Thailand ( ist jetzt Schwanger von mir ) nach Deutschland holen mit einem Ehevisum oder wie das heißt . Was muss ich alles tun oder besser gesagt wie komme ich an alle unterlagen und was benödige ich dazu ? Wäre super wenn ihr mir dabei helfen könntet !
Danke und Gruß hofpfitzi
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Lodda
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Antwort #1 - 15.06.2007 um 17:11:15
 
Hallo,
was du meinst, ist ein Visum zur Eheschließung.
Deine Freundin geht zur deutschen Botschaft in Bangkok und beantragt dieses Visum. Da das Visum zustimmungspflichtig ist, wird der Antrag an die zuständige Ausländerbehörde der Wohngemeinde geschickt. Ein Mitarbeiter wird dich dann einladen, mit deinem Mietvertrag und deinen Gehaltsabrechnungen vorzusprechen.
Es findet dann eine Bonitätsprüfung statt.

Es ist immer ratsam, sich im Vorfeld beim Standesamt über die dort zur Eheschließung einzureichenden Unterlagen zu erkundigen, damit nach erfolgter Einreise unmittelbar die Ehe geschlossen werden kann.
Du kannst dich auch gerne mit dem zuständigen Sachbearbeiter direkt erkundigen. Auch dort wird man dir sicherlich gerne eine Auskunft geben.
Gruß Lodda
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hofpfitzi
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Antwort #2 - 16.06.2007 um 10:23:00
 
Hallo nochmal !
Was für Unterlagen muss meine Freundin in Bangkok vorlegen ?
Was wird bei der Bonitätsprüfung gemacht ?
Sorry das ich soviel frage aber ist halt alles neu für mich !!

Gruß Markus
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trixie
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Antwort #3 - 16.06.2007 um 10:43:34
 
Lodda schrieb am 15.06.2007 um 17:11:15:
Ein Mitarbeiter wird dich dann einladen, mit deinem Mietvertrag und deinen Gehaltsabrechnungen vorzusprechen.
Es findet dann eine Bonitätsprüfung statt.


Wenn deine Bonität nicht ausreichen sollte, kann auch eine andere Person die Verpflichtung - sprich Verpflichtungserklärung - für dich abgeben.

trixie
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Balitraveller
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Antwort #4 - 16.06.2007 um 11:28:53
 
Hallo,

welche Unterlagen deine Freudin vorlegen muss findest du auf der Webseite der deutschen Botschaft. Guckst du hier: http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/Visa90Tage...

Wenn du beabsichtigst deine Freundin mit einem so genannten Hochzeitsvisum nach D zu holen und hier zu heiraten, ist es nicht ganz richtig, was Lodda schrieb.In diesem Fall wird dich niemand dazu einladen, sondern DU musst eine VE bei deiner zuständigen Ausländerbehörde beantragen und deiner Freundin schicken, denn diese VE wird bei dem Visumsantrag mit benötigt.
Bonität wird geprüft (Bei mir war es letztes Jahr so, dass die ABH die letzten 3 Gehaltsabrechnungen eingesehen hat, das wars), aber, wie Trixie schon schrieb, kann auch eine andere Person die VE für dich abgeben.

Viele Grüße
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Zeppelin
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Antwort #5 - 16.06.2007 um 12:24:58
 
Deine erste Anlaufstelle sollte das Standesamt an Deinem Wohnsitz sein.
Dort wird man Dich - bezugnehmend auf Eure konkrete Fallkonstellation - genau informieren, welche Schritte und Dokumente benötigt werden um festzustellen ob ihr überhaupt heiraten könnt.

Man wird Dir vermutlich auch eine sog. Beitrittserklärung aushändigen, Die Deine Freundin unterzeichnen muss. Mit dieser bevollmächtigt Deine Ferundin Dich, die vorbereitenden Schritte für Eure Heirat auch in ihrer Abwesendheit vorzunehmen.

Selbstverständlich muss die Unterschrift beglaubigt sein.

Die ABH kommt erst später ins Spiel. Falls Deine Freundin schon mal einen Aufenthalt hier in D hatte und eine Ausländerakte über sie existiert, kannst Du schon mal veranlassen, dass diese Akte an Deine zuständige ABH überstellt wird.
Ob und wo evtl. eine Akte existiert, erfährst Du telefonisch beim Bundesverwaltungsamt (BVA) -> Ausländerzentralregister (AZR) unter Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums.

Zuvor würde ich aber bei Deiner ABH anfragen/ankündigen ob die es okay finden, wenn Du ihnen diese Arbeit abnimmst, denn das ist eigentlich nicht Deiine Aufgabe und wenn da einfach so irgend eine Akte auf den Tisch flattert ohne dass man weiß, warum, stiftet das nur Verwirrung.

Obwohl sämtlich Urkunden aus Thailand natürlich legalisiert werden müssen, kann es nicht schaden, wenn Deine Freundin Dir diese schonmal vor ab per fax oder e-mehl zusendet, damit die Daten schon mal aufgenommen werden können.

Zeppelin
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Tay
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Antwort #6 - 16.06.2007 um 12:57:43
 
Hallo ,
ich stehe vor fast dem gleichen problem wie...
also ich würde echt schritt für schritt vorgehen. und der erste schritt ist nicht etwa einen heiratsvisum zu beantragen sondern du must als erstes zum standesamt. dort kriegst du den laufzettel auf dem genau steht was du bzw. deine freundin braucht.
wenn du all diese dokumente zusammen hast geht es los mit dem heiratsvisum .
hier  du ein link wo alles sehr gut beschrieben ist.
http://www.thailaendisch.de/merkblatt-heirat-thai-deutsch.html
viel erfolg
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trixie
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Antwort #7 - 16.06.2007 um 12:58:02
 
Zeppelin schrieb am 16.06.2007 um 12:24:58:
Ob und wo evtl. eine Akte existiert, erfährst Du telefonisch beim Bundesverwaltungsamt (BVA) -> Ausländerzentralregister (AZR) unter Angabe ihres Namens und ihres Geburtsdatums.  

Bist du dir sicher, dass man da ohne Vollmacht so ohne weiteres eine Auskunft bekommt? Da hätte ich ein Problem mit dem Datenschutz.

trixie
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Zeppelin
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Antwort #8 - 16.06.2007 um 14:11:50
 
trixie schrieb am 16.06.2007 um 12:58:02:

Bist du dir sicher, dass man da ohne Vollmacht so ohne weiteres eine Auskunft bekommt? Da hätte ich ein Problem mit dem Datenschutz.

trixie

Ich spreche nur aus persönlicher Erfahrung. Inhaltliche Angaben über die Akte meiner heutigen Gattin hat man mir natürlich nicht gegeben.
Meine Frage war nur, ob man mir sagen könnte, bei welcher ABH genau die Akte über sie derzeit geführt wurde. Dass es eine solche geben musste, war wegen der Voraufenthalte (u.a. AuPair) ja klar.

Ohne Vorbehalte bekam ich nach Angabe von Namen, Geburtsdatum und Grund meiner Frage die Auskunft: "Bei ABH XY in Z"

Dann rief ich dort an und bat darum, diese Akte doch bitte schon mal hierher (nicht zu mir sondern zu unserer ABH) zu senden und bot an, als Beleg die VE herüberzufaxen, die ich gerade abgeben hatte. Das fand der Beamte am anderen Ende der Leitung überflüssig.
Unsere SB bei der ABH hatte die Akte dann auch zeitnah vor sich und brauchte sich nicht selbst darum zu kümmern.

(In der Vorstellungsrubrik hatte ich geschildert, dass wir etwas unter Zeitdruck standen und was der Grund dafür war.)

Wo ist hier ein Problem mit dem Datenschutz? Spätestens eit Abgabe meiner VE lag die Zuständigkeit ohnehin bei der hiesigen ABH. Von dieser aber zu erwarten, unsere Prioritäten auf Platz 1 zu setzen, wäre wohl etwas überzogen gewesen.
Also habe ich alle mir zur Verfügung stehenden Tuningmöglichkeiten genutzt und meiner Frau damit den Verlust eines ganzen Jahres erspart.

Zeppelin
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trixie
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Antwort #9 - 16.06.2007 um 14:31:23
 
Zeppelin schrieb am 16.06.2007 um 14:11:50:
Wo ist hier ein Problem mit dem Datenschutz?

Du hattest in deinem ersten Posting nichts darüber geschrieben, inwieweit du beim BVA legitimiert geklungen hast, die Akte gleich an die zuständige ABH zu senden. Trotzdem ist es merkwürdig, dass das möglich war. Stelle dir vor, die von dir telefonsich - vermeintliche Legitimation ist falsch - dann wird eine Aktenweitergabe an eine ABH veranlaßt, die nicht dafür zuständig ist. Dann bekommt jemand Akteneinsicht, der aber gar nicht berechtigt ist, diese zu bekommen. Dass es in deinem Fall aufgrund der knappen Zeit von Vorteil war, ist ja nicht zu leugnen.
Du kannst auch nicht so einfach beim Bundeszentralregister anrufen und sagen, schicken sie einmal einen Auszug von Frau xy an diese oder jene Behörde.

trixie
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Antwort #10 - 16.06.2007 um 15:03:12
 
trixie schrieb am 16.06.2007 um 14:31:23:
Du hattest in deinem ersten Posting nichts darüber geschrieben, inwieweit du beim BVA legitimiert geklungen hast, die Akte gleich an die zuständige ABH zu senden.

Stimmt. Aber Du hättest davon ausgehen dürfen / können, dass da schon einige Kontrollfragen gestellt wurden, die nur mit extremer Unwahrscheinlichkeit von einem Fremden beantwortet werden konnten.
Zitat:
Trotzdem ist es merkwürdig, dass das möglich war. Stelle dir vor, die von dir telefonsich - vermeintliche Legitimation ist falsch - dann wird eine Aktenweitergabe an eine ABH veranlaßt, die nicht dafür zuständig ist. Dann bekommt jemand Akteneinsicht, der aber gar nicht berechtigt ist, diese zu bekommen.
Ich habe keine Ahnung, ob das BVA bereits in ihrer IT sehen konnte dass ich die VE abgegeben hatte.
wenn nicht hätte ich sie ja rüberschicken können oder zumindest angeben können, bei welcher Stelle und wann ich diese abgegeben hatte. Somit wäre dies überprüfbar gewesen.
Zuständig war damit auf jeden Fall die hiesige ABH; also niemand der kein Recht auf Akteneinsicht hätte.
Zitat:
Dass es in deinem Fall aufgrund der knappen Zeit von Vorteil war, ist ja nicht zu leugnen.
Du kannst auch nicht so einfach beim Bundeszentralregister anrufen und sagen, schicken sie einmal einen Auszug von Frau xy an diese oder jene Behörde.

trixie

Nicht an diese und jene Behörde., aber an die zuständige. Ich habe also nur über den Wechsel der Zuständigkeit informiert, was sonst etwas länger gedauert hätte.
Anrufen geht ganz einfach. die Nummer steht auf der Homepage des BVA und man braucht nur ein Telefon.

Garantien, dass es so geht gebe ich nicht, aber ich hab's probiert und niemand hatte ein Problem.
Und sollte die Akte irrtümlich an der falschen Adresse gelandet sein, wäre sie sicher auch wieder über das BVA auffindbar gewesen.

Aber wozu die ganze Debatte? Man kann's versuchen, muss oder braucht es aber nicht. Schlimmstenfalls wird halt das übliche Verfahren abgewickelt.

Zeppelin
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