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Warum in Spanien heiraten? (Gelesen: 1.577 mal)
Trudie
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Warum in Spanien heiraten?
12.06.2007 um 22:29:45
 
Hallo an alle!
Ich muss zugeben, ich bin relativ unterbelichtet, was die deutsche Gesetzgebung angeht. Nur leider muss ich mich jetzt damit auseinader setzen. Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen:
Mein Freund (aus Sierra Leone) und ich (aus NRW) wollen heiraten. Das zugegebenermaßen auch aus praktischen Gründen, denn er hat keine Aufenthaltsgenehmigung und ist somit abschiebepflichtig. Seine Duldung wird von Monat zu Monat verlängert. Eigentlich warten wir nur darauf, dass er abgeschoben wird. Allerdings nehmen die Behörden an, dass er nicht aus Sierra Leone stammt und schieben ihn daher nicht dorthin ab.Natürlich ist er somit auch nicht befugt, zu arbeiten, zu studieren oder sonst was produktives zu machen.Das geht jetzt schon ein paar Jahre so.  Ärgerlich
Angenommen, wir würden uns nun tatsächlich entschließen zu heiraten- hat es Vorteile dies in Dänemark oder Spanien (z.B.) zu tun und wenn ja welche? Was sind die Vorraussetzungen um dort heiraten zu dürfen und welche Konsequenzen hat es für das Bleiberecht in Deutschland? Ist bei solch einer binationalen Verbindung grundsätzlich damit zu rechnen, dass man auf "Scheinehe " überprüft wird, so wie ich es nun schon einige Male hier, im Forum, gelesen habe? Und wie sieht das aus mit spanischen Ehevertägen?? Entschuldigt all die Fragen, ich habe noch nie geheiratet und will nichts falsch machen. unentschlossen
Danke schonmal im Vorraus! Super Sache hier...
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otternase
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Antwort #1 - 12.06.2007 um 22:37:15
 
Trudie schrieb am 12.06.2007 um 22:29:45:
Allerdings nehmen die Behörden an, dass er nicht aus Sierra Leone stammt und schieben ihn daher nicht dorthin ab.


Wenn er seine Identität nicht nachweisen kann (danach klingt es hier), dann kann er auch nicht heiraten.

Zitat:
hat es Vorteile dies in Dänemark oder Spanien (z.B.) zu tun und wenn ja welche?


Da er mit Duldung nicht aus D ausreisen darf, somit nicht legal nach Dänemark oder Spanien käme, stellt sich die Frage für Euch nicht.

Zitat:
Ist bei solch einer binationalen Verbindung grundsätzlich damit zu rechnen, dass man auf "Scheinehe " überprüft wird


Nicht zwingend, aber bei Eurer Konstellation lauft Ihr auf jeden Fall Gefahr, stärker "unter die Lupe genommen" zu werden.

Was genau spricht dagegen, freiwillig in sein Heimatland auszureisen, er muss die Abschiebung ja nicht abwarten. Ihr könntet dann mit deutlich weniger Problemen dort heiraten und anschliessend könnte er über FZF wieder nach D kommen.
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maki
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laie!


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Antwort #2 - 12.06.2007 um 22:44:28
 
Ganz davon abgesehen dass durch Abschiebungen enorme Kosten entstehen welche auch wieder beglichen werden müssen falls interesse an einer Wiedereinreise besteht.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.06.2007 um 22:48:32
 
maki schrieb am 12.06.2007 um 22:44:28:
Ganz davon abgesehen dass durch Abschiebungen enorme Kosten entstehen welche auch wieder beglichen werden müssen falls interesse an einer Wiedereinreise besteht.


Auch wenn das finanziell lösbar ist, sollte eine evtl. verhängte Einreisesperre nicht vergessen werden.

trixie
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inge
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Antwort #4 - 13.06.2007 um 00:11:05
 
Zitat:
Da er mit Duldung nicht aus D ausreisen darf

Proll würde jetzt sagen: Er darf nicht nur, sondern er SOLL sogar Zwinkernd

Er kann natürlich in kaum ein anderes Land legal einreisen. Grundsätzlich natürlich in sein Heimatland. Welches das auch sein mag.

Kein Pass, kein legaler Aufenthalt = keine Heirat (weder in D, DK, ES, UK, NL, ... )
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Trudie
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Antwort #5 - 13.06.2007 um 22:39:16
 
soso...danke für eure Antworten. Dei einzige Möglichkeit ist also, in seinem Heimatland zu heiraten...wobei man dann damit rechnen muss, nicht wieder einreisen zu dürfen? Schockiert/Erstaunt
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maki
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laie!


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Antwort #6 - 13.06.2007 um 22:41:49
 
Trudie schrieb am 13.06.2007 um 22:39:16:
wobei man dann damit rechnen muss, nicht wieder einreisen zu dürfen? Schockiert

Jetzt wäre es vielleicht an de Zeit ein paar wichtige Details zu erfahren, zB. deine Staatsbürgerschaft Zwinkernd

Falls du Deutsche bist, besteht nach der Hochzeit (und der Anerkennung der Ehe) ein Rechtsanspruch auf Einreise deines Dann-Mannes.
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schweitzer
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Antwort #7 - 13.06.2007 um 22:48:19
 
Trudie schrieb am 13.06.2007 um 22:39:16:
soso...danke für eure Antworten. Dei einzige Möglichkeit ist also, in seinem Heimatland zu heiraten...wobei man dann damit rechnen muss, nicht wieder einreisen zu dürfen? Schockiert/Erstaunt


So ist es nun auch nicht. Wenn er jetzt freiwillig ausreisen würde, bekäme er im Gegensatz zum Fall einer Abschiebung keine Einreisesperre. Eine spätere Wiedereinreise wäre also generell dann nicht verwehrt. Im Falle einer Heirat mit Dir (in seinem Herkunftsland) hätte er dann, da Du Deutsche bist, grundsätzlich Anspruch auf ein FzF-Visum und nachfolgend eine AE nach § 28 AufenthG. Grundsätzlich sage ich mit Blick auf eventuellen Scheineheverdacht sowie die zu erwartenden gesetzlichen Änderungen voraussichtlich ab Mitte Juli/August dieses Jahres.

Auch eine Heirat in Deutschland ist nicht ausgeschlossen - allerdings sind dafür ein gültiger Pass und die einschlägigen (legalisierten) Papiere nötig.

=schweitzer=
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