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Verzicht auf Ehefähigkeitsbescheinigung: Gerichtskosten? (Gelesen: 1.170 mal)
fabian29jahre
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verzicht auf Ehefähigkeitsbescheinigung: Gerichtskosten?
09.06.2007 um 13:50:10
 
Hallo, liebes Forum !

Ich will hoffen, das mein Beitrag in der richtigen Kategorie erscheint, wenn nicht, bitte verschieben.

Bei mir und meiner Verlobten ist soweit alles durch und sie hat das (Heirats)Visum und wir warten nur noch ein paar Tage auf den nächst erreichbaren Flug Smiley

Der Standesbeamte teilte mir mit, das nach ihrer Einreise und wir dann wieder beim Standesamt vorstellig werden um einen Eheschliessungstermin zu beantragen, die Ehe noch durch das Oberlandesgericht genehmigt werden müsse, weil es im Geburtsland meiner Verlobten keine Ehefähigkeitsbescheinigung mehr gäbe.

Kann mir jemand sagen, welche Kosten da auf uns zu kommen ?

Die Prozedur soll wohl so ca. 3 Wochen dauern.
(Bundesland NRW)

Gruß

Fabian
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fryderyk
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Antwort #1 - 09.06.2007 um 18:11:38
 
Die Kosten, welche beim OLG für die Befreiung von Ehefähigkeitszeugnis anfallen, sind von Einkommen abhängig. Wohlgemerkt: Vom Einkommen der Person, für welche die Befreiung erteilt wird.
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thom
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Antwort #2 - 09.06.2007 um 20:13:15
 
Hallo Fabian,
mich überrascht die Reihenfolge: erst Heiratsvisum, dann Eheschließungstermin, dann Befreiungsverfahren, ich kenns nur genau umgekehrt. Oder hat sie ein Touristenvisum? Aus welchem Land kommt denn die Verlobte?
thom
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thom
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Antwort #3 - 09.06.2007 um 21:01:27
 
Zu den Kosten, wohl ähnlich wie in Berlin: "Dies beträgt je nach den Einkommensverhältnissen des Antragstellers und des Aufwands der Sachbearbeitung zwischen 40 EUR und 300 EUR." , bei Drittstaatlern meist 40.-
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fabian29jahre
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 18.06.2007 um 11:58:06
 
Hallo,

ich habe eine Vorab Auskunft erhalten, dort nannte man mir:

10-15 EUR

Also alles halb so Schlimm.

Zur Reihenfolge:

Es muss ja so sein... Beim Standesamt muss man zu zweit vorstellig sein. Das geht ja auch nur, wenn beide da sind. Dazu brauchten wir das Visum ja vorher...

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Zeppelin
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Antwort #5 - 18.06.2007 um 17:10:32
 
fabian29jahre schrieb am 18.06.2007 um 11:58:06:
Es muss ja so sein... Beim Standesamt muss man zu zweit vorstellig sein. Das geht ja auch nur, wenn beide da sind. Dazu brauchten wir das Visum ja vorher...


Wenn sie das Visum bereits hat, ist es ja eigentlich egal, aber das oben zietierte ist so nicht richtig. Mittels einer Vollmacht (einer sog. Beitrittserklärung) kann der nicht anwesende Verlobte, die ganze Vorbereitung auf den hiesigen Verlobten übertragen.

Zeppelin
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