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nur 13 Monate Ehe, Tochter ist 8 Monate alt, Aufenthaltsrecht??? (Gelesen: 1.083 mal)
erbsenhecke
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Beiträge: 17
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag nur 13 Monate Ehe, Tochter ist 8 Monate alt, Aufenthaltsrecht???
05.06.2007 um 22:16:31
 
Hallo,
ich hab hier schon einige Beiträge gelesen und stelle fest, dass ihr mir mit eurer Erfahrung vielleicht helfen könnt.
Ich habe Juni 2005 in Kairo einen Ägypter geheiratet. Im September 2005 war er durch Ehegattennachzug in Deutschland. Im Oktober 2006 kam unsere Tochter zur Welt und November 2006 haben wir uns getrennt. Wir haben also nur 13 Monate zusammen unter einem Dach gewohnt.
Mittlerweile wohnt er in Frankfurt und hat seine Tochter schon 6 Wochen nicht mehr gesehen. Er weis nochnicht einmal, wieviele Zähne sie hat (er fragt nicht sonderlich. Nur "ich liebe meine Tochter so sehr...!)
Habe die Befürchtung, dass er mich und seine Tochter nur benutzte um ein Aufenthaltsrecht in Deutschland zu bekommen.
Ich weis, dass wir mindestens 2 Jahre in der Ehe zusammenwohnen mussten, dass er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, bzw.ein deutsches Kind. Aber wie ist das mit der Tatsache zu vereinbaren, dass er sich gar nicht um sein Kind kümmert?
Unterhalt war jetzt  das erste mal am 01.06.2007 fällig, aber bis jetzt kam nichts. Er sagt, er bekommt erst am 20.jeden Monat Lohn...
Kann er in Deutschland bleiben?
Wer hat Erfahrung?
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: nur 13 Monate Ehe, Tochter ist 8 Monate alt, Aufenthaltsrecht???
Antwort #1 - 05.06.2007 um 22:44:57
 
Du solltest Kontakt zum Jugendamt aufnehmen und auch die ABH von der Trennung und dem gesamten Sachverhalt in Kenntnis setzen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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trixie
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Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: nur 13 Monate Ehe, Tochter ist 8 Monate alt, Aufenthaltsrecht???
Antwort #2 - 06.06.2007 um 00:46:31
 
erbsenhecke schrieb am 05.06.2007 um 22:16:31:
Ich weis, dass wir mindestens 2 Jahre in der Ehe zusammenwohnen mussten, dass er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, bzw.ein deutsches Kind. Aber wie ist das mit der Tatsache zu vereinbaren, dass er sich gar nicht um sein Kind kümmert?  


Du bist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, der ABH die gescheiterte Ehesituation mitzuteilen.

Unabhängig davon mußt du dir überlegen, was du bezwecken möchtest. Durch das gemeinsame Sorgerrecht, das er durch das eheliche Kind hat, hat er einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Wenn dein Mann das Gefühl hat, du wirst ihn bei der ABH anschwärzen, dann wird er vielleicht seinerseits versuchen Streß zu machen. Wenn er jetzt und künftig den Unterhalt bezahlt, könnte das sicherlich eine nervenschonende Angelegenheit sein.

Du bist, wie schon gesagt, nicht zur Meldung bei der ABH verpflichtet und dir entstehen dadurch auch keine Nachteile.

trixie
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