erbsenhecke schrieb am 05.06.2007 um 22:16:31:Ich weis, dass wir mindestens 2 Jahre in der Ehe zusammenwohnen mussten, dass er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht hat, bzw.ein deutsches Kind. Aber wie ist das mit der Tatsache zu vereinbaren, dass er sich gar nicht um sein Kind kümmert?
Du bist grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, der
ABH die gescheiterte Ehesituation mitzuteilen.
Unabhängig davon mußt du dir überlegen, was du bezwecken möchtest. Durch das gemeinsame Sorgerrecht, das er durch das eheliche Kind hat, hat er einen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel in Deutschland. Wenn dein Mann das Gefühl hat, du wirst ihn bei der
ABH anschwärzen, dann wird er vielleicht seinerseits versuchen Streß zu machen. Wenn er jetzt und künftig den Unterhalt bezahlt, könnte das sicherlich eine nervenschonende Angelegenheit sein.
Du bist, wie schon gesagt, nicht zur Meldung bei der
ABH verpflichtet und dir entstehen dadurch auch keine Nachteile.
trixie