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Darf meine Freundin ohne Probleme einreisen? (Gelesen: 2.973 mal)
keanfernando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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04.06.2007 um 21:44:44
 
Hallo und guten Abend, schön das ich dieses Forum gefunden habe Smileyhabe gleich mal eine Menge  Fragen.

Also meine Freundin kommt aus Brasilien und möchte am 23.06.2007 für 3 Monate zu mir kommen. Nur gibt es eine Vorgeschichte.

Sie war schon 2 mal mit bzw. bei mir in Deutschland, wir sind einmal über Madrid und einmal über Frankfurt eingereist.

Beim ersten mal war sie 6 Wochen da und beim 2. mal 4 Monate, 1 Monat zuviel wie sich herausstellte, Begründung war aber Ende der Airline Air Madrid und kein Rückflug, dieses habe ich aber dummerweise nicht beim Ausländeramt mitgeteilt.

Bei der Rückreise(diese war am 31.01.2007) nach Brasilien wurde meine Freundin in meinem Beisein von der Polizei an der Passkontrolle angehalten und musste mit ins Büro, dort wurde ihr mitgeteilt das sie 1 Monat zu lange da war und nun eine Anzeige bekommt.

Sie musste einen  Zustellungsbevollmächtigten nennen, bis heute kam nichts.

Nun habe ich parallel eine Auskunft an das Ausländerzentralregister geschickt und wir warten noch auf Antwort.

Könnt ihr mir sagen ob sie problemlos einreisen kann??am 31.01.2007 ist sie ausgereist darf sie jetzt schon wieder einreisen, welche Probleme erwartet sie an der Passkontrolle(ich werde am Flughafen sein,Airport Frankfurt)
Ihre Stempel im Pass, könnte das ein Nachteil sein?????

Welche Unterlagen sollte sie mitnehmen?????


Bitte helft uns mit Infos, tausend Dank, Kean
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madness
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.06.2007 um 22:29:10
 
Das kommt drauf an, ob Sie eine Anzeige bekommen hat !!! Falls ja, wird/wurde sie erst mal für immer ausgewiesen.
Falls das so ist, kann sie oder der bevollmächtigte einen Antrag auf nachträgliche Befristung der Ausweisung stellen, wobei Sie dann EU weit einen Einreisesperre bekommt.
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keanfernando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.06.2007 um 22:45:28
 
wie weiss ich ob sie eine anzeige bekommen hat, teilt ,mir das das ausländerzentralregister das mit???
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madness
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.06.2007 um 22:51:39
 
Da steht das dann drin!!! Die Ausländerbehörde weiß aber auch bescheid !!
Haben die deine Adresse nicht angefordert? ( Bei der Kontrolle)
Normalerweise wenn im Pass der Stempel der Ausweisung drin ist, ist das amtlich.
Das heiß erstmals, daß Sie nie mehr einreisen darf
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keanfernando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.06.2007 um 22:55:35
 
hallo im pass ist nichts eingestempelt, gruss kean
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madness
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 04.06.2007 um 23:08:14
 
Dann warte mal deine Anfrage ab, aber da dürfte somit auch nichts drin sein.
Dann kann Sie jedezeit wieder mit Visum einreisen.
Wenn im Pass auch kein Ausreisestemprel ist, weiß auch niemand, daß sie das Visum überzogen hat.
Hat Sie denn schon ein neues Visum?
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keanfernando
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.06.2007 um 23:10:48
 
brasilianerinnen dürfen ohne visum einreisen für 3 monate(positivstaatler)
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #7 - 04.06.2007 um 23:37:09
 
Hoi,

@madness:
Ich bitte um Zurückhaltung, wenn die Ahnung von
der Materie nicht so besonders ist. Dadurch werden
Fragesteller nur verunsichert oder in die Irre geführt.

Zur Sache:
Offensichtlich wurde Strafanzeige wegen des illegalen
Aufenthaltes erstattet (Stichwort "Zustellbevollmächtigter").
Das kann dazu geführt haben, dass Einreisebedenken
im AZR gespeichert wurden. Eine Ausweisung wird nach
meiner Erfahrung nicht bestehen. Aber wie gesagt:
Abwarten, was die AZR-Auskunft bringt. Ggf. auch vor-
her Kontakt mit der ABH aufnehmen (Vollmacht). Dann
könnte alles schneller gehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Grista
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Antwort #8 - 05.06.2007 um 07:45:14
 
Zu deiner Frage, ob sie wieder Einreisen darf, wenn sie zuletzt im Januar hier war:

Sie darf sich innerhalb eines halben Jahres drei Monate im Bundesgebiet aufhalten. Anschließend muss sie sich für 3 Monate im Ausland aufhalten, dann ist wieder eine Einreise gestattet!

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 05.06.2007 um 18:08:17
 
Grista schrieb am 05.06.2007 um 07:45:14:
Sie darf sich innerhalb eines halben Jahres drei Monate im Bundesgebiet aufhalten. Anschließend muss sie sich für 3 Monate im Ausland aufhalten, dann ist wieder eine Einreise gestattet!


Sie war aber, wie oben steht, einmal zu lang da, wenn auch womöglich unverschuldet (Pleite der Fluggesellschaft kann als höhere Gewalt durchgehen).

Die Tatsache könnte man auch noch der Bundespolizei am Flughafen melden, auf daß sie es zu den Akten nehmen.

Gruß, ULF
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #10 - 05.06.2007 um 18:35:41
 
Moin ...

1. Die BPOL erlässt niemals eine Ausweisungsverfügung ...
2. Einreisebedenken können im AZR gespeichert werden (allerdings bei 1 Monat illegal eher unwahrscheinlich)
3. SIS- Ausschreibung erfolgt bei einem Monat in aller Regel auch nicht (Abfrage über die anzeigende BPOL oder BKA)
4. Wenn die Ausreise im Januar erfolgt ist, dann dürfte rein von den Bezugszeiträumen kein Problem für eine neue Einreise bestehen bestehen ...
5. schließe ich mich Mick bzgl. madness an ...

Daddy
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Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 05.06.2007 um 19:45:34
 
Daddy schrieb am 05.06.2007 um 18:35:41:
3. SIS- Ausschreibung erfolgt bei einem Monat in aller Regel auch nicht (Abfrage über die anzeigende BPOL oder BKA)


worauf sollte sich eine solche Ausschreibung denn auch stützen? Die Frage stellt sich ggf. auch bei einem (deutlich) längeren unrechtmäßigen Aufenthalt.

Selbst die Hausliteratur der BPol (Westphal/St.) gibt dazu meines Wissens keine legitimierende Interpretation des SDÜ her.

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 05.06.2007 um 19:55:03
 
Daddy schrieb am 05.06.2007 um 18:35:41:
Moin ...
1. Die BPOL erlässt niemals eine Ausweisungsverfügung ...


Strafanzeige wollten sie erstatten. Wurde aber vielleicht auch zu den Akten gelegt bzw. eingestellt.

Gruß, ULF
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Daddy
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Antwort #13 - 05.06.2007 um 20:09:20
 
Muleta schrieb am 05.06.2007 um 19:45:34:
worauf sollte sich eine solche Ausschreibung denn auch stützen? Die Frage stellt sich ggf. auch bei einem (deutlich) längeren unrechtmäßigen Aufenthalt.

Selbst die Hausliteratur der BPol (Westphal/St.) gibt dazu meines Wissens keine legitimierende Interpretation des SDÜ her.

Muleta

Selbst unserer Hausliteratur lässt das theoretisch zu ... >>> http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180099158


ulf schrieb am 05.06.2007 um 19:55:03:
Strafanzeige wollten sie erstatten. Wurde aber vielleicht auch zu den Akten gelegt bzw. eingestellt.

Gruß, ULF


Und selbst wenn's zu einer Verurteilung kommt, gibt es BPOL- seits keine Ausweisungsverfügung ...

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