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FzF - Dauer Bearbeitung (Erfahrungswerte) und Sorgerecht (Gelesen: 816 mal)
dragonmother
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Beiträge: 35
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FzF - Dauer Bearbeitung (Erfahrungswerte) und Sorgerecht
04.06.2007 um 20:55:50
 
Hallo,

wir erwarten unser 1. Kind und mein Freund will (kann dann ja erst) nach der Geburt das Visum zu FzF im Ausland stellen. Bis dahin bleibe ich also hier allein schwanger. Hier nun meine Fragen:

1. Habt ihr Erfahrungswerte mit der Bearbeitungsdauer bei FzF aufgrund einer Geburt eines deutschen Kindes? (Botschaft wäre Peking, weil dort sein gewöhnlicher Aufhenthalt ist. Er kommt aus Nigeria, arbeitet aber in China). Laut Beratungsstelle zwischen 3 Wochen und 2 Jahren.... Schockiert/Erstaunt

2. Muss es dafür das GEMEINSAME Sorgerecht sein? Wer weiß wann er nach D kommen kann und bis dahin müßte ich mich beim gemeinsamen Sorgerecht IMMER um auch seine Unterschrift bemühen. Das kann ja dauern und nicht auszudenken was wäre, wenns mal wirklich dringend ist...und deswegen hatte ich überlegt, ob es nicht besser sei, wenn ich das Sorgerecht übernehme.

Nur hier scheiden sich die Geister: manche sagen ohne gemeinsames Sorgerecht gibt es kein Visum und manche sagen, daß eben aus genau diesen Gründen das gemeinsame Sorgerecht nicht sein muß.

Was meint ihr?

Schönen Abend
dragonmother
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 05.06.2007 um 08:32:12
 
Dauer: hängt vom Einzelfall ab. 2 Wo bis 2 Jahre sind da schon eine hilfreiche Aussage Zwinkernd

Sorgerecht: OHNE Sorgerecht kann er nicht kommen. Das reine Umgangsrecht reicht für eine AE nur dann, wenn er bereits hier ist und mit dem Kind in fam. Gemeinschaft lebt. Das trifft dann aber auf euch nicht zu und deshalb muss es das gemeinsame sein.

Aus praktischer Sicht ist das mit dem geteilten Sorgerecht aber in den meisten Fällen (aus eigener Erfahrung) unproblematisch. Ist ein SB nicht erreichbar, übt der andere das SR de facto alleine aus. Außerdem könnte der andere SB immer einen entsprechenden Schrieb aufsetzen, in dem er erklärt, dass der jeweils andere SB für beide entscheiden darf.
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