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Bosnier sucht Hilfe wg. Visum (Gelesen: 2.127 mal)
dusko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.06.2007 um 00:31:38
 
Hallo Leute

Ich bin ein Bosnischer Staatsangehöriger der seit 2001 im DE lebt. Vor zwei Monaten bin ich Vater geworden. Ich habe gerade ein befristetes Visum bis 12.07.07. Ich will es jetzt verlängern, bin aber Arbeitslos. Besteht überhaupt die möglichkeit für ein Visum?

Gruß, Dusko

P.S.: Ich wohne in München
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.06.2007 um 00:37:59
 
Welche StA hat Mutter / Kind....  wär schon interessant
zu wissen  Zwinkernd

Am Rande des Geländers: bitte doch aussagekräftigeren
Betreff wählen!
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dusko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bosnisch
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Antwort #2 - 04.06.2007 um 00:40:40
 
Die Mutter das Bosnische - Kind ist Deutsch
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 04.06.2007 um 02:17:27
 
Es steht Dir eine AE nach § 28 Abs 1 Punkt 3 zu, auch wenn Du Alg II oder Alg I beziehst.
Voraussetzung ist, Du stehst als Vater in der Geburtsurkunde und hast zusammen mit der Mutter das Sorgerecht für Euer Kind.
Falls die es alleine hat, kann Dir die AE erteilt werden, wenn ihr zusammen lebt.
Das gilt alles auch in Bayern,
Schöne Grüße
thom
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dusko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 04.06.2007 um 14:00:28
 
Danke, hab die verlngerug über 3 jahre bekommen.
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Bosnier
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.06.2007 um 09:54:27
 
dusko schrieb am 04.06.2007 um 14:00:28:
Danke, hab die verlngerug über 3 jahre bekommen.


Hi,

hast du echt Glück gehabt, mein Freund, in meinem[inv] LK 27283 [/inv]habe ich weder wegen meines Kindes (geb.1997) noch nach dem Heiraten (2003) mit  meiner deutschen Frau die 3 Jahre AE bekommen, sondern nur 1 Jahr und später alle 2 Jahre . Stattdessen wurde mir Anspruch auf AE 01.08.1997 verschwiegen bis ich es selbt herausgefunden habe. Dies zeigt wie man hier in [inv]LK 27283[/inv] konsequent betrogen wird. Es gibt einscheinend auch Menschen in anderen ABH die ehrenhaft arbeiten und ohne Betrug ihrer Arbeit nachkommen, vielleicht hängt das von dem Gedankengut  jeweiligen Leiter/Mitarbeiter des ABH, wer weiss so genau.

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« Zuletzt geändert: 05.06.2007 um 16:49:33 von ronny »  

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inge
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Antwort #6 - 05.06.2007 um 10:21:12
 
Zitat:
vielleicht hängt das von dem Gedankengut  jeweiligen Leiter/Mitarbeiter des ABH, wer weiss so genau.

Basierend auf deinen bisherigen Posts könnte man auch vermuten, dass das auch von dir abhängen könnte, oder? Außerdem wird die AE üblicherweise in Abhängigkeit vom SV des Einzelfalles befristet (bzw. nach jeweiliger VV).
Ich vermute mal, dass du schon früh und auch nicht vereinzelt mit deiner ABH aneinandergeraten bist? Und "Kooperation" ist nun mal ne Schwingtür und keine Einbahnstrasse ...

Zitat:
Stattdessen wurde mir Anspruch auf AE 01.08.1997 verschwiegen

Ist ohne Kenntnis des genauen Ablaufs eh schwierig zu beurteilen. Insbesondere ob tatsächlich ein "Anspruch" vorlag. Ein deutsches Kind führt zwar grundsätzlich zum Anspruch auf AE, der jedoch durch verschiedene Gründe auch gerade nicht existieren kann (Ausweisungsgründe).
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Antwort #7 - 05.06.2007 um 12:37:11
 
inge schrieb am 05.06.2007 um 10:21:12:
Basierend auf deinen bisherigen Posts könnte man auch vermuten, dass das auch von dir abhängen könnte, oder?


Mit Sicherheit nicht, aber alles stillschweigend lasse ich nicht über mich ergehen.

Zitat:
Außerdem wird die AE üblicherweise in Abhängigkeit vom SV des Einzelfalles befristet (bzw. nach jeweiliger VV).


Es geht hier nur darum ob für Deutschverheiratete in der REGEL 3 Jahre AE gewährt werden muss oder nicht.

Zitat:
Ich vermute mal, dass du schon früh und auch nicht vereinzelt mit deiner ABH aneinandergeraten bist?


Kannst du vemuten was du willst, wen interessiert das ?

Zitat:
Und "Kooperation" ist nun mal ne Schwingtür und keine Einbahnstrasse ...


Sehe ich auch so, ABH sieht einscheinend  nicht so.

Zitat:
Ist ohne Kenntnis des genauen Ablaufs eh schwierig zu beurteilen. Insbesondere ob tatsächlich ein "Anspruch" vorlag. Ein deutsches Kind führt zwar grundsätzlich zum Anspruch auf AE, der jedoch durch verschiedene Gründe auch gerade nicht existieren kann (Ausweisungsgründe).


Quatsch, Anschpruch lag mit Sicherheit vor  Zunge (ist auch dokumentiert, @mick zB. kann jederzeit einblick in den Sachverhalt werfen, du nicht).
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inge
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Antwort #8 - 05.06.2007 um 12:46:30
 
Zitat:
in der REGEL 3 Jahre AE gewährt werden muss oder nicht.

Nein.
Jedenfalls nicht per Gesetz geregelt. Die gesetzliche Regelung sieht eine Befristung in Abh. vom Einzelfall vor.
Teilweise wird das dann natürlich über VVs geregelt.
Außerdem würde einem selbst ein idR nicht helfen, da dass ja gerade heißt, dass es (begründete) Ausnahmen gibt.

Die drei Jahre bei dt-vh/dt-Kind werden gerne gemacht (spart Arbeit), weil nach 3 Jahren dann ja NE oder EB möglich ist. Wenn's also "normal" aussieht (und die VVs nix vorgeben), spart sich die ABH gerne die Arbeit die AE zu verlängern, da dass in vielen Fällen ja eh' ein Automatismus ist (der natürlich trotzdem Arbeit macht). Bei dt-Kind wahrscheinlich noch häufiger, da Ehen schneller beendet werden als Kindschaftsverhältnisse.

Zitat:
Mit Sicherheit nicht, aber alles stillschweigend lasse ich nicht über mich ergehen.

Weswegen du dann auch wegen einer Internet-Mitteilung kostenpflichtig auf Erteilung einer NE klagst, obwohl die Rechtslage da eigentlich ziemlich klar ist?
Eine Bekannte meiner Frau stottert ebenfalls noch Anwaltskosten aus demselben Grund ab. Mich hat sie natürlich erst gefragt, nachdem sie schon die Rechnung vom Anwalt hatte ...
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Antwort #9 - 05.06.2007 um 12:59:05
 
Zitat:
Weswegen du dann auch wegen einer Internet-Mitteilung kostenpflichtig auf Erteilung einer NE klagst, obwohl die Rechtslage da eigentlich ziemlich klar ist?
Eine Bekannte meiner Frau stottert ebenfalls noch Anwaltskosten aus demselben Grund ab. Mich hat sie natürlich erst gefragt, nachdem sie schon die Rechnung vom Anwalt hatte ...


War diese Frau schon vor dem Bundesverwaltungsgericht? oder vor dem Bundesverfassungsgericht? dann, ja, Rechtslage ist absolut klar  Zwinkernd, amsonsten nicht. Ich bin nur eine Instanz gegangen da ich nicht weiter finanzieren konnte bzw. keine weitere Finanzmittel von diversen Spender bekommen konnte(meinst du habe alles selbst bezahlt? nur ein kleines Teilchen).
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Antwort #10 - 05.06.2007 um 17:53:06
 
@ Bosnier zu Antwort 5

bitte keine Angabe zu Landkreisen oder Wohnorten, vor Allem, wenn du solche Anschuldigungen hervorbringst.

Die Betroffenen lesen hier nicht mit und können dazu nicht Stellung nehmen.

Solche Anschuldigungen von unseren Kollegen gehören hier nicht hin.

Gruß

Tippi
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