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FZF (Auslaender - Auslaender) (Gelesen: 842 mal)
Baha
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF (Auslaender - Auslaender)
03.06.2007 um 14:32:36
 
Hallo,

dieses Forum wurde mir von einem Freund empfohlen und ich hoffe, dass man mir auch helfen kann. İch bin mir sicher, dass mein Anliegen mehr als genug besprochen wurde, trotzdem bin ich kein Schritt weiter deshalb hoffe ich auf eure hilfe.
Es geht um die FZF. ich heirate in einer Woche und will ın kürzester Zeit meine zukünftige Frau nach Deutschland holen. Habe aber vor lauter Paragraphen und Gesetzesaenderungen in Spee einfach den Überblick verloren. Nun zu unserem Problem:
İch bin ein in Deutschland geborener Türke und habe vor kurzem zu ende studiert um gleich danach zu heiraten. Meine Verlobte lebt in der Türkei und ist Lehrerin; praktiziert ihren Job zur Zeit aber nicht. Da ich nach einer sehr harten Diplomvorbereitung meine Verlobte so schnell wıe möglich sehen wollte bin ich ohne mich vorher um einen Job zu kümmern in die Türkei. Nun habe ich bedenken ob das so eine gute idee war. Zwar gehe ich davon aus in kürzester Zeit Arbeit zu finden (Angebote liegen vor) trotzdem habe ich Angst dies könnte zu einer Verzögerung führen. Ich bin zurück zu meinen Eltern gezogen um spaeter mit meiner Frau unsere neue Wohnung auszusuchen, da wir uns beide wohlfühlen müssen in der neuen Wohnung. So nun zu den Fragen was muss ich im vorfeld erledigen, damit meine Frau einen Antrag im Konsulat stellen kann. Bzw. können wir nach dem Heiraten schon hier direkt einen Antrag stellen bevor ich zurück nach Deutschland fliege. Ausserdem kennt sich jemand mit dieser Regelung der Deutschkenntnisse im Vorfeld aus? İst dies nun schon in Kraft getreten. Meine Verlobte hat zwar in der hiesigen Volkshochschule Deutschunterricht erhalten versteht schon viel kann sich aber noch nicht gut Artikulieren. Ausserdem kann sie ziemlich gut englisch (weis zwar nicht ob dass etwas bringt) d.h. sie könnte sich auf jedenfall in Deutschland zu helfen wissen, bis sie die Sprache vollends beherrscht. Muss ich einen Verdienst gleich nachweisen oder reicht für die Antragstellung aus, dass für ihr Lebensunterhalt gesorgt wird??? (denke binnen 2 Monaten habe ich meinen Job)
Um eins im Vorfeld klarzustellen, wir heiraten aus eigenem Antrieb und ohne Zwang ich kenne meine Verlobte seit über 15 Jahren und sie war damals meine erste grosse Liebe (das musste ich dazu schreiben, da uns Türken leider diese Sache mit Zwangsehe anhaftet, wie ich mit Bestürzung lesen musste. Obwohl es natürlich nicht von ungefaehr kommt). Diese ausführliche Darstellung unserer Situation wurde bedingt durch die irreführenden Aussagen seitens der Behörden sowohl in Deutschland als auch in der Türkei, ausserdem habe ich ca 50 Personen zu diesem Thema befragt und jeder sagt etwas anderes.
İch danke allen die zur Klaerung unserer Situation beitragen können.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.06.2007 um 14:42:41
 
Hi,

1. Heiraten (in TR)
2. Visum beantragen bei der dt. Botschaft (Ehefrau)
    Vorlage/Nachweis der Eheschließung, gültiger Pass, Einkommensnachweise
3. interne Beteiligung der ABH durch Botswchaft über BVA
4. Prüfung der Zustimmung zur Einreise durch die ABH
    insbes. § 30 i.V.m. § 5 AufenthG
5. möglicherweise Zustimmung zur Visumerteilung durch die ABH an Botschaft
6. Erteilung des Visums durch Botschaft
7. Einreise und Vorsprache bei ABH
8. Erteilung AE und Verpflichtung zum IntKurs durch ABH

Bei Zuzug eines ausl. Ehegatten zum hier lebenden Ausländer muss der LU gesichert sein. Die Deutschkenntnisse werden noch nicht verlangt (später).


DC
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Baha
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 03.06.2007 um 14:52:19
 
Dankeschön für die schnelle Antwort!!
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