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Trennung/Aufenthalt ??? (Gelesen: 2.337 mal)
sternlein40
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02.06.2007 um 00:53:12
 
Hallo liebe Mitglieder....
Da hier in diesen Bord Leute sind die auch Ahnung haben,wende ich mich an euch.Kurz zum Thema: geheiratet 21.10.06 in Tunesien,einreise FZF am7.03.07
leider durch große Schwierigkeiten ist es zur Trennung gekommen.Mein Mann hat sein Aufenthalt für 1 Jahr bekommen.Er hat sich ohne mein Wissen beim Einw.meldeamt abgemeldet und ist bei Freunden die ihn sehr beeinflussen.Da hat er sich angemeldet.Ich weiß das sein Aufenthalt nur an die Ehe geknüpft ist.Und wir haben jetzt gerade 2 Monate zusammen gelebt.Er macht mir nur Schwierigkeiten und ich fühle mich unter Druck gesetzt und bedroht.Habe schon alles der AB gemeldet.Kann mir jemannd sagen ob ich sicher gehen kann das er seinen Aufent.titel verliert da die Ehe nicht mehr besteht und er zurück muß.
Jetzt weiß ich nämlich das er nur seinen Aufenthalt möchte,sonst wäre er zurück gegangen.Ich hoffe auf kompetente Antworten.
Danke euch dafür. Smiley
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 02.06.2007 um 01:10:37
 
Hi,
die AE dürfte zeitlich beschränkt werden, sprich: die
Geltungsdauer wird verkürzt auf den Tag der Zustellung
einer entsprechenden Verfügung. Wie lange das genau
dauert, kann Dir hier niemand beantworten. Da Dein Gatte
Rechte hat, z.B. Widerspruch/Klage gegen eine negative
Entscheidung, kann auch nach der Verkürzung noch eine
Menge Zeit vergehen, bis er dann endgültig ausreisen muss.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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sternlein40
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Antwort #2 - 02.06.2007 um 01:21:37
 
Hört sich erstmal nicht gut an.Ich habe gelesen das wenn die Ehe noch keine 2 Jahre besteht er seinen Aufenthalt verliert wenn es zu einer Trennung kommt.Ich beabsichte so schnell wie möglich die Scheidung.Auch wenn er klagt wielange dauert es bis er ausgewiesen wird?????
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Saxonicus
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Antwort #3 - 02.06.2007 um 06:22:47
 
Wenn er Dich bedroht, dann solltest Du Anzeige bei der Polizei machen.
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sternlein40
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Antwort #4 - 02.06.2007 um 10:22:53
 
Ja aber wie geht die AB nun vor? Da die Ehe ja noch keine 2 Jahre hier in D bestand und er ja nur den Aufenthalt hat in Verbindung mit der Partnerschaft die ja jetzt nicht besteht?Ich hoffe die AB reagiert zügig?Eine Scheidung kann doch auch auf Entfehrnung geführt werden.Sorge bereiten mir nur die Bekannten.Von denen wird er so beeinflußt und die wollen mit Macht das er hier bleibt.Da sieht doch ein Blinder das er nur auf den Aufenthaltstitel aus ist um in D zu bleiben.Das kann doch nicht sein. hä?
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madness
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Antwort #5 - 02.06.2007 um 10:59:36
 
Wie Saxconius schon sagte, mach Anzeige bei der Polizei. Aber solange er keine
Straftat nach dem StGB verübt, wird das schon 2 Monate dauern!!!
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trixie
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Antwort #6 - 02.06.2007 um 11:32:47
 
sternlein40 schrieb am 02.06.2007 um 00:53:12:
ich fühle mich unter Druck gesetzt und bedroht.


Das Gefühl mag subjektiv als Bedrohung klingen. Doch ohne konkrete Hinweise ist alles nur Spekulation.

madness schrieb am 02.06.2007 um 10:59:36:
Aber solange er keine  
Straftat nach dem StGB verübt, wird das schon 2 Monate dauern!!!  


Worauf stützt du die Zeitangabe. Wenn er Rechtsmittel einlegt, können da noch mehrere Monate ins Land gehen. Auch konnte die ABH von einer vorzeitigen Ausweisung absehen, wenn der Scheidungstermin ins Haus steht. Er hat das Recht/Plicht dem Scheidungstermin persönlich wahrzunehmen.

trixie

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sternlein40
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Antwort #7 - 02.06.2007 um 16:00:16
 
Also ich habe auf einer Seite von Rechtsanwälen gelesen,das er allerdings kein Recht hat das Trennungsjahr in D zu verbringen.Er hat seinen Aufenthalt ja nur durch die Eheliche Gemeinschaft.Und die ist nicht mehr gegeben.Es kann ja nicht sein das er nur nach 2 Monaten Ehe nun hier bleiben darf. hä?
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Antwort #8 - 02.06.2007 um 16:09:03
 
Deine Frage:

sternlein40 schrieb am 02.06.2007 um 00:53:12:
Kann mir jemannd sagen ob ich sicher gehen kann das er seinen Aufent.titel verliert da die Ehe nicht mehr besteht und er zurück muß. 


Und deine Antwort:

sternlein40 schrieb am 02.06.2007 um 16:00:16:
ich habe auf einer Seite von Rechtsanwälen gelesen,das er allerdings kein Recht hat das Trennungsjahr in D zu verbringen.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 02.06.2007 um 16:10:58
 
Lies doch mal was Mick oben schrieb.

Wir leben nun mal in einem Rechtsstaat und jeder kann
gegen behördliche Entscheidungen vorgehen und die
überprüfen lassen.

Die AE erlischt eben nicht durch die Trennung automatisch.
Falls triftige Gründe vorliegen (eben z.B. die Bedrohung),
kann die ABH evtl die sofortige Vollziehung der ausländer-
rechtlichen Ordnungsverfügung anordnen. Dann hätte der
Widerspruch dagegen keine aufschiebende Wirkung. Ggf.
könnte er dagegen wieder einen Eilatrag beim verwaltungs-
gericht stellen. Du siehst - alles nicht ganz sooo einfach.
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sternlein40
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Antwort #10 - 04.06.2007 um 09:05:26
 
Nach euren Aussagen kanner also hier bleiben????? Da versteh ich nicht warum im Gesetz geschrieben steht das er seinen Aufenthalt nur durch Ehe hat und wenn eine Trennung ist und die Ehe noch keine 2 Jahre hier in D besteht ist damit kein Grund mehr zum Aufenthalt gegeben.Da kann ja jeder heiraten und kaum ist er in D sich trennen und weiß das er dann hier bleibt.Seh ich das falsch oder ist da irgentwo bei mir ein Denkfehler Griesgrämig
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Antwort #11 - 04.06.2007 um 09:23:05
 
sternlein40 schrieb am 04.06.2007 um 09:05:26:
Nach euren Aussagen kanner also hier bleiben?????  


Das hat keiner behauptet, sondern dass erst das rechtliche Verfahren durchlaufen werden muß, so wie es fons beschrieben hat.

Vielleicht ein anderes Beispiel, damit du es besser verstehst:
Im Gesetz steht, wenn du bei rot über die Ampel fährst, bekommst du 4 Wochen Fahrverbot. Ich kenne einige, die bei rot über die Ampel gefahren sind, aber kein Fahrverbot bekommen haben, weil sie bei Gericht ihre Situation geschildert haben und das Gericht von einem Fahrverbot abgesehen hat. Das hat zwar mit deinem Fall nichts zu tun, soll dir aber zeigen, dass letztendlich ein Gericht darüber entscheidet - wenn sich dein "Mann" gegen die Entscheidung der ABH stellt und Rechtsmittel einlegt - ob oder ober er nicht und wenn nicht, wann er ausreisen muß.

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Antwort #12 - 04.06.2007 um 09:42:22
 
sternlein40 schrieb am 04.06.2007 um 09:05:26:
Nach euren Aussagen kanner also hier bleiben?????


Nö, so hat das keiner geschrieben. Es dauert aber, da einfach die rechtlichen Widerspruchs- und Klagemöglichkeiten gegeben sind und möglicherweise genutzt werden. Dazu hat er nunmal das Recht und das dauert halt.
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Saxonicus
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Antwort #13 - 04.06.2007 um 11:26:01
 
Ohne Dir etwas unterstellen zu wollen, kann es ja möglicherweise auch sein, daß er berechtigte Gründe hatte sich von Dir zu trennen, das wird eben von der ABH bzw. vom Gericht überprüft und danach entsprechend entschieden.
Auf jeden Fall müssen beide Seiten gehört werden um den Sachverhalt möglichst objektiv zu erkennen.
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