Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt (Gelesen: 2.761 mal)
trixie
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
01.06.2007 um 16:30:48
 
Folgende Frage wurde an mich herangetragen:

Ein Deutscher ist mit einer Frau aus einem Drittland verheiratet und leben in Deutschland. Sie hat eine AE. Da der LU nicht gesichert ist, war es bisher nicht möglich, die Tochter (4 Jahre) der Frau nach Deutschland zu holen. Die Wahrscheinlichkeit, daß der LU in Zukunft gesichert ist, ist sehr gering.

Besteht nun die Möglichkeit, daß der Deutsche das Kind der Frau adoptiert (vorausgestzt die Adoption ist im Heimatland der Frau möglich) und es somit über eine FZF nach Deutschland kommen kann?

Oder könnte man da, aufgrund des Alters des Kindes, noch von einer Härtefallregelung Gebrauch machen? Gibt es beim Alter eine Höchstgrenze, die einen Härtefall ausschließen?

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
Antwort #1 - 01.06.2007 um 16:58:10
 
trixie schrieb am 01.06.2007 um 16:30:48:
Besteht nun die Möglichkeit, daß der Deutsche das Kind der Frau adoptiert (vorausgestzt die Adoption ist im Heimatland der Frau möglich) und es somit über eine FZF nach Deutschland kommen kann? 


Hallo Trixie,

wenn die Adoption nach deutschem Recht wirksam ist brauchts keine FZF mehr weil das Kind dann deutsch ist. Eine andere Adoption, also eine mit schwachen Wirkungen würde auch nicht zum Familiennachzug berechtigen.

Hürde bei Adopton ggf. die Zustimmung des Vaters Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
trixie
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
Antwort #2 - 01.06.2007 um 17:10:53
 
ronny schrieb am 01.06.2007 um 16:58:10:
Eine andere Adoption, also eine mit schwachen Wirkungen würde auch nicht zum Familiennachzug berechtigen.  


Was versteht man darunter?

ronny schrieb am 01.06.2007 um 16:58:10:
wenn die Adoption nach deutschem Recht wirksam ist


Die Adoption kann nur im Heimatland der Frau stattfinden, da das Kind ja nicht in Deutschland ist.
M.W. wird eine Adoption in D nur dann durchgeführt, wenn das Jugendamt dem Gericht eine Stellungnahme abgibt und der Sache zustimmt. Das Jugendamt stimmt aber frühestens dann zu, wenn die neue Familiensituation mindestens ein Jahr Bestand hat. Somit ist eine Adoption in D nicht möglich.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
Antwort #3 - 01.06.2007 um 18:05:44
 
trixie schrieb am 01.06.2007 um 17:10:53:
Was versteht man darunter? 


Hallo,

das hängt von den Wirkungen des jeweiligen Adoptionsrechts ab, in einigen Staaten wird eine Adoption mit anderen Wirkungen verfügt.

Bspw. werden die bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse nicht beendet, oder ähnliche Geschichtn. In vielen Staaten gibt es gar keine Adoption im Sinne des deutschen Rechts.

Sicher kann man eigentlich nur in den Staaten sein, die das Haager Übereinkommen gezeichnet haben.

Wartezeit und Familiengemeinschaft wäre aber auch zu beachten wenn im Ausland adoptiert wird. Kindeswohl usw. wäre auch eine zubeachtende Größe.

Ist pauschal schwierig zu beantworten.

Welches Land betrifft es denn ?

trixie schrieb am 01.06.2007 um 17:10:53:
wenn die Adoption nach deutschem Recht wirksam ist


Heißt ja nicht zwangsläufig dass sie in DE erfolgen muß, nur die wesentlichen Grundzüge müssen einer deutschen A. entsprechen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
trixie
Themenstarter Themenstarter
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
Antwort #4 - 01.06.2007 um 18:13:23
 
ronny schrieb am 01.06.2007 um 18:05:44:
Welches Land betrifft es denn ? 


Es handelt sich um die Türkei.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
Antwort #5 - 01.06.2007 um 19:45:20
 
trixie schrieb am 01.06.2007 um 18:13:23:
Es handelt sich um die Türkei. 


Hallo,

wenn,

- der andere Elternteil zustimmt,

- das Gericht vernünftige Aussagen zum Kindeswohl trifft (nicht so einen Mist wie : es geht dem Kind in Deutschland besser als in der Türkei oder ähnlich)

- das Adoptionsurteil echt ist, und

- ich mich jetzt nicht bangig irre,

dann entspricht eine A. in der Türkei dem deutschen Recht Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
shantara
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 12
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Adoption! Lösung für ungesicherten Lebensunterhalt
Antwort #6 - 12.08.2007 um 13:40:33
 
Hallo,

ich interessiere mich auch für das Thema Stiefkindadoption.Letzte Woche war ich mit meinem Mann im Jugendamt um Infos zu bekommen.Es ging darum das mein Mann meine Kinder adoptiert und ich seine Kinder die in der Türkei leben.
Jetzt soll ich erst mit meinem Exmann mit dem seit 10 Jahre kein kontakt mehr besteht, weder zu unseren Kinder noch zu mir aufsuchen.Bin mir ganz sicher das von der Seite meines Ex keine rückmeldung kommt.Wie geht es dann weiter wenn Er sich nicht meldet?Entscheidet dann das Gericht?

Wie sieht es bei meinen Stiefkinder in der Türkei aus?Man sagte uns das eine Adoption in der Türkei bei uns in Deutschland nicht gültig ist.Die Kinder müßten erst nach Deuschland kommen und eine weile hier leben.Sowie ich aber jetzt hier gelesen hab geht das sehr wohl.Ich hätte gerne mehr Infos
was die Adoption in der Türkei angeht.Wenn ich meine Stiefkinder in der Türkei adoptiere sind sie dann Deutsch und haben sie das Recht zu uns zu kommen?Im Jugendamt sagte man uns das sowas nicht möglich ist.

gruß Shantara
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema